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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Frühling
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Artenschutz & Biotopschutz

Viele unserer Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume (= Biotope) sind inzwischen in ihrem Bestand bedroht und brauchen unseren Schutz. Einige Aspekte des Arten- und Biotopschutzes stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor. Ausführliche allgemeine Informationen zu diesen Themen in Baden-Württemberg finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz.

Artenschutz am Haus - Platz für Vögel und Fledermäuse

Wer alte Gebäude energetisch saniert oder beim Neubau auf eine energiesparende Gebäudehülle achtet, leistet einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Allzu oft verlieren dabei aber tierische Untermieter wie Mehlschwalben, Mauersegler und Fledermäuse ihre Wohnstätten. Sie nutzen Nischen und Spalten als Brutplätze und Nachtquartiere, die bei Sanierungen verloren gehen. Fledermäuse und viele Vogelarten stehen bei uns unter strengem Schutz - jeder ist verpflichtet, ihre Quartiere zu erhalten. Der Artenschutz verhindert aber keinesfalls erfolgreiche Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen. So gut wie immer können Menschen und Tiere problemlos unter einem Dach leben. Quartiere, die beim Umbau verloren gehen, können häufig durch künstliche Wohn- und Nisthilfen ersetzt werden. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite www.artenschutz-am-haus.de. Die Seite ist Teil eines Projektes des Landkreises Tübingen, das zum Ziel hat, Informationen rund um den Artenschutz beim Bauen, Sanieren und Renovieren zur Verfügung zu stellen. Auch wer einfach so etwas für den Artenschutz an seinem Gebäude tun möchte, kann zusätzliche Quartiermöglichkeiten anbieten und findet dazu auf der genannten Seite konkrete Hinweise zu einzelnen Tierarten, ihren Ansprüchen und wo man eine Nisthilfe erwerben kann.

Der Biber ist zurück im Landkreis Tübingen – auch an der Ammer

Der Biber galt seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bei uns als ausgestorben, seit einiger Zeit breitet er sich wieder zunehmend in unserer Natur aus und ist inzwischen auch in Ammerbuch angekommen. Die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere bekommt man eher selten zu Gesicht, aber mancher konnte vielleicht schon seine Spuren entdecken. Nagespuren, Dämme oder auch Trittsiegel zeigen seine Anwesenheit am Gewässer ebenso deutlich an wie von ihm gefällte Bäume. Die Rinde von Zweigen und gefällten Bäumen dient dem Biber im Winter als Nahrung; solche „Biberbäume“  sollten daher unbedingt liegen gelassen werden und wenn sie nicht weiter stören, am besten unberührt bleiben. Wenn die Bäume bei der Bewirtschaftung und Pflege des Grundstücks im Weg sind, gibt es meistens eine Möglichkeit, sie an den Rand des Grundstücks bzw. an die Uferböschung zu legen.

Der Biber war ursprünglich bei uns überall verbreitet und fester Bestandteil unserer heimischen Natur. Nun erobert er zunehmend seine alten Lebensräume an unseren Gewässern zurück. Er genießt als streng geschützte Art besonderen rechtlichen Schutz. Unter diesen Schutz fallen auch seine Bauten, Dämme und Burgen.

Für die Natur ist die Rückkehr des Bibers ein großer Gewinn, in unserer intensiv genutzten Landschaft können seine Aktivitäten aber auch zu Konflikten führen. Das Land hat seit einigen Jahren ein Bibermanagement eingerichtet, das aus ehrenamtlichen Beratern im Landkreis und Biberbeauftragten der Regierungspräsidien besteht. In Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde soll über den Biber und seine interessante Lebensweise informiert und bei Konflikten geholfen werden. Informationen zum Biber und zum Bibermanagement finden Sie im Internet auf der Seite des Regierungspräsidiums Tübingen.