Deponie für Erdaushub: Gemeinde Ammerbuch

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Erddeponie in Altingen

In Altingen betreibt die Firma Fischer Weilheim eine Deponie für mineralische Abfälle der Klasse DK 0 (unter anderem z.B. Bauschutt und Bodenaushub DepV DK0 zur Beseitigung).

Die Firma Fischer gestattet den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ammerbuch die Anlieferung von mineralischen Abfällen wie z.B. Bauschutt und Bodenaushub, wenn die Kriterien der Deponieklasse DK0 nach DepV erfüllt sind.

Des Weiteren kann unbelasteter Bodenaushub nach VwV Baden-Württemberg der Klasse Z0/Z0* zur Verwertung im Zuge der Deponiebaumaßnahmen übernommen werden, wenn die jeweils genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Pro Bauvorhaben gibt es eine Beschränkung von 1.000 t. Die Anlieferung des Materials kann erst nach Prüfung, Freigabe und Terminvergabe durch die Firma Fischer Weilheim erfolgen.

Annahme von Bodenaushub (AVV 17 05 04) und Bauschutt (AVV 17 01 07) der Klasse DK 0 zur Beseitigung von Ammerbucher Bauvorhaben (private Bauherren) zur Beseitigung

Die Gebühren (netto) für die Anlieferung betragen seit dem 01.02.2021:

  • Bodenaushub DepV DK 0: 29,50 Euro/Tonne
  • Bauschutt DepV DK 0: 29,50 Euro/Tonne

Für die Annahme von Materialien ist folgendes Vorgehen zu beachten:

Voraussetzung für die Annahme von Bodenaushub (AVV 17 05 04) und Bauschutt (AVV 17 01 07) der Klasse DK 0 zur Beseitigung:

  • Beprobung des zur Anlieferung vorgesehenen Abfalls durch ein im Bereich Altlasten tätiges Ingenieurbüro und dessen nach LAGA PN98 und DepV fachkundigen Probenehmers am Gesamthaufwerk des Materials.
  • Vorlage eines Probenahmeprotokolls nach LAGA PN98.
  • Vorlage einer chemischen Deklarationsanalytik gemäß DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5 zuzüglich dem Parameter LHKW Je 500 Tonnen Materialmenge von einer nach DepV akkreditierten Untersuchungsstelle.
  • Vorlage einer durch den Abfallerzeuger unterzeichneten grundlegenden Charakterisierung gemäß § 8 DepV.
  • Befreiung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen von der Überlassungspflicht nach §17 KrWG

Annahme von Bodenaushub (AVV 17 05 04) der Klasse VwV Z0 und VwV Z0* von Ammerbucher Bauvorhaben (private Bauherren) zur Verwertung im Deponiebau

Die Fa. Fischer gestattet den Bürgerninnen und Bürgern der Gemeinde Ammerbuch grundsätzlich auch die Anlieferung von Bodenaushub der Klasse VwV Z0 und VwV Z0*. Da dieses Material jedoch gemäß des Deponie-Planfeststellungsbeschlusses vom 12.12.2011 lediglich zur Deponieertüchtigung im Bereich der Deponiesohle verwertet werden darf, kann die Annahme nicht zu jeder Zeit garantiert werden. Bitte klären Sie im Vorfeld mit der Fa. Fischer rechtzeitig ab, ob eine Annahme möglich ist.

Die Gebühren (netto) für die Anlieferung betragen seit dem 01.02.2021:

  • Bodenaushub VwV Z0 / Z0*: 9,50 Euro/Tonne

Für die Annahme von Materialien ist folgendes Vorgehen zu beachten:

Voraussetzung für die Annahme von Bodenaushub (AVV 17 05 04) der Klasse VwV Z0 und VwV Z0* zur Verwertung im Deponiebau:

  • Beprobung des zur Anlieferung vorgesehenen Bodenaushubs durch ein im Bereich Altlasten tätiges Ingenieurbüro und dessen nach LAGA PN98 fachkundigen Probenehmer.
  • Vorlage eines Probenahmeprotokolls in Anlehnung an LAGA PN98 mit Beschreibung der Materialqualität (Gutachten).
  • Vorlage einer chemischen Deklarationsanalytik gemäß Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV BW) mit dem Parameterumfang der Tabelle 6 1 im Feststoff und Eluat.
  • Bei dem Material muss es sich um einen Bodenaushub, frei von artfremdem Bestandteilen, handeln, welcher die chemischen und geotechnischen Anforderungen für den Deponiebau erfüllt.
  • Mutterboden ist gemäß der VwV BW ausgeschlossen.

Ingenieurbüros für die Probenahme und Gutachtenerstellung sind beispielsweise: Ingenieur- und Hydrogeologisches Büro GmbH in Tübingen, HPC AG in Rottenburg, Berghof Analytik + Umweltengineering GmbH in Tübingen oder andere, dafür qualifizierte Ingenieurbüros.