Auflösung bzw. Schließung des Notariats Ammerbuch zum 01.01.2018
Die Notariatsreform in Württemberg wurde umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde das Notariat Ammerbuch zum 01.01.2018 aufgelöst.
Seit dem 01.01.2018 ist das Amtsgericht Tübingen (Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, Telefonnummer: 07071 200-0) als Nachlass- bzw. Betreuungsgericht für folgende, bisher vom Notariat bearbeitete Angelegenheiten zuständig:
- Notarverträge (z.B. notarieller Kaufvertrag, Tauschvertrag), die vor dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden
- Nachlasssachen (z.B. Verwahrung u. Eröffnung von Testamenten, Ausstellen von Erbscheinen, Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen)
- Betreuungssachen (z.B. Entgegennahme von Anregungen zur Anordnung einer Betreuung, Anordnung der Betreuung und Bestellung eines Betreuers, Überwachung des Betreuers.
Für Grundbuchsachen (z.B. Eigentumsumschreibung, Eintragung von Grundschulden, Grundbucheinsicht etc.) ist das Amtsgericht Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Telefonnummer: 07031 6860-0) zuständig.
Notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen (z.B. Verträge über Grundstücke, Eheverträge, Erbverzicht, Schenkungsverträge, Adoptionsanträge etc.) nehmen seit dem 01.01.2018 nur noch die freien Notare vor.
Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website www.notar.de
Wenn Sie an weitergehenden Informationen zur Notariatsreform in Württemberg interessiert sind, empfehlen wir den Besuch der Website www.notariatsreform.de