Aufgaben des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, er führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Des Weiteren werden Bewertungen von Grundstücksrechten (z.B. Wohnungs- oder Wegerechte) vorgenommen.
Zuständiger Gutachterausschuss
Zuständig für die genannten Aufgaben der Wertermittlung auf der Gemarkung Ammerbuch (mit den Gemeindeteilen Altingen, Breitenholz, Entringen, Pfäffingen, Poltringen und Reusten) ist der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar.
Geschäftsstelle
Der Gutachterausschuss bedient sich für die Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle ist bei der Stadt Rottenburg, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar.
Informationen zum gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar
Mit Wirkung zum 01.07.2018 haben die Gemeinde Ammerbuch und die Stadt Rottenburg am Neckar ihre bisher getrennten Gutachterausschüsse zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses wird bei der Stadt Rottenburg am Neckar eingerichtet.
Für den Zusammenschluss haben beide Gemeinden am 16.05.2018, auf der Grundlage der novellierten Gutachterausschussverordnung (GuAVO), eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung) von der Gemeinde Ammerbuch auf die Stadt Rottenburg am Neckar“ abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde am 06.06.2018 vom Regierungspräsidium Tübingen (Rechtsaufsichtsbehörde) genehmigt und am 21.06.2018 in Ammerbuch bzw. am 22.06.2018 in Rottenburg am Neckar ortsüblich bekannt gemacht.
Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar ist seit dem 01.07.2018 alleiniger Ansprechpartner für die amtliche Wertermittlung auf dem Gebiet der Gemeinde Ammerbuch und der Stadt Rottenburg am Neckar.
Mittelfristiges Ziel des Zusammenschlusses ist die Ableitung und die Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) in einem gemeinsamen Grundstücksmarktbericht.