Bauplätze & Immobilien
Die Gemeinde bietet ihre Wohnbaugrundstücke über das Bauplatzportal „Baupilot“ an. Informationen über den Stand der Ausschreibung von gemeindeeigenen Grundstücken sind unter www.baupilot.com erhältlich. Die Ausschreibung wird zusätzlich jeweils rechtzeitig im Amtsblatt und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich auf "Baupilot" in eine Interessentenliste einzutragen.
Die Ausschreibung von Gewerbebauplätzen erfolgt ausschließlich im Amtsblatt und über die Homepage der Gemeinde unter "Gewerbe - Gewerbebauplätze".
Allgemeine Informationen zu Bauplätzen der Gemeinde Ammerbuch
Wer bekommt in Ammerbuch einen Gemeindebauplatz?
Die Gemeinde Ammerbuch vergibt gemeindeeigene Bauplätze nur an volljährige, natürliche und voll geschäftsfähige Personen. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt. Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.
Die genauen Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Bauplatzvergabekriterien 2023.
Sie sind interessiert?
Interessenten melden sich bitte bei der Gemeinde Ammerbuch, Bettina Leber oder Christine Maier.
Telefonnummer: 07073 9171-7316 b.leber(@)ammerbuch.de oder Telefonnummer: 07073 9171-7314 c.maier(@)ammerbuch.de
Wer entscheidet, ob ich einen Bauplatz erhalte?
Sofern Sie die Bauplatzvergabekriterien erfüllen, entscheidet der Gemeinderat über den Verkauf des Bauplatzes, nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen über die Bauplatzvergabeplattform "Baupilot". Nach dem Beschluss des Gemeinderates wird ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Wie erfolgt dann der Kauf?
Bei einem Termin beim Notar wird der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen. Alle Vertragsbeteiligten nehmen in der Regel teil.
Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?
Zum jeweiligen Preis pro m² kommen ggf. die Erschließungskosten (Kanal, Wasser und Straße) hinzu. Außerdem fallen noch Grunderwerbssteuer (ans Finanzamt) und Notargebühren an.
Wann muss ich zahlen?
Der Kaufpreis wird einen Monat nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
Ab wann darf ich bauen?
Nachdem ein Bauantrag bei der Bauverwaltung gestellt und dieser vom Landratsamt Tübingen (Baurechtsamt) positiv beschieden wurde.
Bis wann muss ich gebaut haben?
Die Gemeinde vereinbart im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung mit Wiederkaufsrecht. Danach muss innerhalb von 3 Jahren nach dem notariellen Kaufvertrag ein bezugsfertiges Wohnhaus erstellt werden. Außerdem muss das Gebäude für einen Zeitraum von 10 Jahren selbstgenutzt werden.
Vergabekriterien 2023 (für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen)
Durch den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze möchte die Gemeinde Ammerbuch zur Förderung des privaten Wohnungsbaus beitragen.
Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Ammerbuch setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes wird durch diese Richtlinien, auch bei Vorliegen sämtlicher Kriterien, nicht begründet.
Gewerbebauplatz
Wenn die Gemeinde Ammerbuch Gewerbebauplätze zu vergeben hat, finden Sie die Infos dazu auf der Seite "Gewerbe - Gewerbebauplätze".
Private Bauplätze
Wenn Sie einen Bauplatz suchen, haben Sie die Möglichkeit kostenpflichtige Anzeigen aufzugeben, um private Grundstückseigentümer zu erreichen. In Ammerbuch werden Anzeigen in unserem wöchentlich erscheinenden Amtsblatt (Verlag Nussbaum, Telefonnummer: 07033 525-362), der Tageszeitung Schwäbisches Tagblatt Tübingen (Telefonnummer: 07071 934-0) und im Gäuboten Herrenberg (Telefonnummer: 07032 9525-0) gelesen.