Bauplätze & Immobilien: Gemeinde Ammerbuch

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Bauplätze & Immobilien

Die Gemeinde bietet ihre Wohnbaugrundstücke über das Bauplatzportal „Baupilot“ an. Informationen über den Stand der Ausschreibung von gemeindeeigenen Grundstücken sind unter www.baupilot.com erhältlich. Die Ausschreibung wird zusätzlich jeweils rechtzeitig im Amtsblatt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Eine Vormerkliste bzw. Interessentenliste führt die Gemeinde nicht.

Die Ausschreibung von Gewerbebauplätzen erfolgt ausschließlich im Amtsblatt und über die Homepage der Gemeinde unter "Gewerbe - Gewerbebauplätze".

Baugrundstücke im Eulenweg in Ammerbuch-Altingen

Die Gemeinde Ammerbuch bietet im Gemeindeteil Altingen 7 Baugrundstücke in unmittelbarer Nähe der Altinger Schule im Eulenweg zum Kauf an.

Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt 390,00 €/m² voll erschlossen.

Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Altinger Schule“. Die Bebauung der Grundstücke ist jeweils mit einem Einzelhaus oder Doppelhaus möglich.

Die Ausschreibung der Grundstücke erfolgt über die Bauplatzvergabeplattform „Baupilot“ (www.baupilot.com). Hier finden Sie auch den entsprechenden Bebauungsplan sowie die aktuellen Vergabekriterien 2023 der Gemeinde Ammerbuch.

Wenn Sie Interesse an einem der Grundstücke haben, können Sie sich in der Zeit vom 17.10.2023 - 28.11.2023 über „Baupilot" bewerben.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Maier (außer mittwochs) unter der Tel. Telefonnummer: 07073/9171-7314 oder per E-Mail (c.maier(@)ammerbuch.de) zur Verfügung.

Verkauf des Gebäudes Ammerstraße 10 (Flst. 2514/7, ehemaliges Vereinsheim) in Ammerbuch-Reusten

Die Gemeinde verkauft das ehemalige Vereinsheim in der Ammerstraße 10 in Reusten freibleibend zum Höchstgebot. Das Mindestgebot für das Gebäude samt Grundstück mit ca. 710 m² beträgt 242.000 €.

Das ehemalige Vereinsheim liegt in einer besonderen Aussichtslage (Südhang) mit herrlicher Aussicht über Reusten. Das eingeschossige Gebäude wurde vermutlich 1966 errichtet, das genaue Baujahr ist nicht bekannt. Es besteht aus einem großen Proberaum mit Bühne, einer vereinstypischen Küche mit Thekenanlage, einem Neben- und Heizraum sowie Toilettenanlagen. Mitte der 70er-Jahre erfolgte der Anbau mit einem Vorrats- und Lagerraum.

Die im Gebäude vorhandene Öl-Gebläseheizung war bis zuletzt noch funktionsfähig, muss aber ausgetauscht werden. Ein Energieausweis (Verbrauchsausweis) liegt vor: Endenergieverbrauch Wärme: 140 kWh (m² x a), Endenergieverbrauch Strom: 6 kWh (m² x a).

Das Gebäude befindet sich auf einem ca. 710 m² großen Grundstück. Die Bebaubarkeit dieses Grundstücks richtet sich nach §34 BauGB oder §35 Abs. 2 BauGB.

Den Link zum Exposé finden Sie untenstehend.

Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder bei Fragen steht Ihnen Frau Maier vom Bauamt per E-Mail c.maier(@)ammerbuch.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07073 9171 7314  (außer mittwochs) gerne zur Verfügung.

Exposé (PDF-Datei)

Allgemeine Informationen zu Bauplätzen der Gemeinde Ammerbuch

Wer bekommt in Ammerbuch einen Gemeindebauplatz?

Die Gemeinde Ammerbuch vergibt gemeindeeigene Bauplätze nur an volljährige, natürliche und voll geschäftsfähige Personen. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt. Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.
Die genauen Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Bauplatzvergabekriterien 2023.

Sie sind interessiert?
Interessenten melden sich bitte bei der Gemeinde Ammerbuch, Bettina Leber oder Christine Maier.
Telefonnummer: 07073 9171-7316  b.leber(@)ammerbuch.de oder Telefonnummer: 07073 9171-7314  c.maier(@)ammerbuch.de

Wer entscheidet, ob ich einen Bauplatz erhalte?
Sofern Sie die Bauplatzvergabekriterien erfüllen, entscheidet der Gemeinderat über den Verkauf des Bauplatzes, nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen über die Bauplatzvergabeplattform "Baupilot". Nach dem Beschluss des Gemeinderates wird ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Wie erfolgt dann der Kauf?
Bei einem Termin beim Notar wird der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen. Alle Vertragsbeteiligten nehmen in der Regel teil.

Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?
Zum jeweiligen Preis pro m² kommen ggf. die Erschließungskosten (Kanal, Wasser und Straße) hinzu. Außerdem fallen noch Grunderwerbssteuer (ans Finanzamt) und Notargebühren an.

Wann muss ich zahlen?
Der Kaufpreis wird einen Monat nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.

Ab wann darf ich bauen?
Nachdem ein Bauantrag bei der Bauverwaltung gestellt und dieser vom Landratsamt Tübingen (Baurechtsamt) positiv beschieden wurde.

Bis wann muss ich gebaut haben?
Die Gemeinde vereinbart im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung mit Wiederkaufsrecht. Danach muss innerhalb von 3 Jahren nach dem notariellen Kaufvertrag ein bezugsfertiges Wohnhaus erstellt werden. Außerdem muss das Gebäude für einen Zeitraum von 10 Jahren selbstgenutzt werden.

Vergabekriterien 2023 (für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen)

Durch den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze möchte die Gemeinde Ammerbuch zur Förderung des privaten Wohnungsbaus beitragen.  

Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Ammerbuch setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes wird durch diese Richtlinien, auch bei Vorliegen sämtlicher Kriterien, nicht begründet.

Bauplatzvergabekriterien für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen (PDF-Datei)

Gewerbebauplatz

Wenn die Gemeinde Ammerbuch Gewerbebauplätze zu vergeben hat, finden Sie die Infos dazu auf der Seite "Gewerbe - Gewerbebauplätze".

Private Bauplätze

Wenn Sie einen Bauplatz suchen, haben Sie die Möglichkeit kostenpflichtige Anzeigen aufzugeben, um private Grundstückseigentümer zu erreichen. In Ammerbuch werden Anzeigen in unserem wöchentlich erscheinenden Amtsblatt (Verlag Nussbaum, Telefonnummer: 07033 525-362), der Tageszeitung Schwäbisches Tagblatt Tübingen (Telefonnummer: 07071 934-0) und im Gäuboten Herrenberg (Telefonnummer: 07032 9525-0) gelesen.