Bauplätze & Immobilien: Gemeinde Ammerbuch

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bauplätze & Immobilien

Die Gemeinde bietet derzeit keine Baugrundstücke zum Verkauf an.

Die Gemeinde Ammerbuch führt keine Interessenten- bzw. Vormerkliste. Ein Kaufantrag für gemeindeeigene Bauplätze in Ammerbuch kann erst nach Ausschreibung von Bauplätzen eingereicht werden. Die Ausschreibung von gemeindeeigenen Grundstücken wird jeweils rechtzeitig im Amtsblatt und auf unserer Homepage veröffentlicht.

Verkauf des Gebäudes Zehnthofgasse 8 (Flst. 200/2, ehemaliges Bürgerhaus) in Ammerbuch-Altingen

Die Gemeinde verkauft das ehemalige Bürgerhaus in Altingen samt Grundstück mit einer Fläche von 191 m² nach Nutzungskonzept und freibleibend zum Höchstgebot.

Das ehemalige Bürgerhaus befindet sich in Ammerbuch-Altingen unmittelbar gegenüber der Grundschule. Es handelt sich um ein dreigeschossiges Gebäude mit Küche, Toilettenanlagen und 2 Räumen im 1. Obergeschoss, einem großen Saal im 2. Obergeschoss sowie einer nicht ausgebauten Bühne unter dem Dach. Im Erdgeschoss befindet sich eine große Garage mit angrenzenden Lagerräumen und ein öffentlicher Durchgang für Fußgänger und Radfahrer, der die Schulstraße mit der Zehnthofgasse verbindet.

Das Gebäude kann zu Wohnzwecken umgebaut werden, allerdings sind hier weitgehende Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Beheizt wird das Gebäude elektrisch mit Nachtspeicheröfen. Ein Energieausweis (Bedarfsausweis) liegt vor: Endenergiebedarf Wärme: 0,0 kWh (m² x a), Endenergiebedarf Strom: 191,7 kWh (m² x a).

Die Vergabe erfolgt nach Nutzungskonzept und freibleibend zum Höchstgebot. Das Nutzungskonzept wird mit 60% gewichtet, das Höchstgebot mit 40%.

Den Link zum Exposé sowie dem Formular für die Gebotsabgabe und der Matrix für die Ausschreibung und Vergabe finden Sie untenstehend.

Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins setzen Sie sich bitte mit Frau Maier per E-Mail an c.maier(@)ammerbuch.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07073 9171 7314  (außer mittwochs) in Verbindung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Besichtigung ohne Voranmeldung nicht möglich ist.

Interessenten werden gebeten, das Formular für die Gebotsabgabe bis spätestens 10.07.2023 in einem verschlossenen Umschlag an das Bürgermeisteramt zu richten. Für die Abgabe der Unterlagen wird beim Besichtigungstermin ein entsprechender Adressaufkleber herausgegeben, mit welchem der Umschlag zu versehen ist.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Maier per E-Mail c.maier@ammerbuch.de oder Tel. 07073/9171-7314) gerne zur Verfügung.

Exposé (PDF-Datei)

Formular für Gebotsabgabe (PDF-Datei)

Matrix (PDF-Datei)

Verkauf des Gebäudes Müneckstr. 16 (Flst. 109/1, ehemaliges Rathaus) in Ammerbuch-Breitenholz

Die Gemeinde verkauft das ehemalige Rathausgebäude in der Müneckstraße 16 samt Grundstück von 395 m² nach Nutzungskonzept und freibleibend zum Höchstgebot.

Das ehemalige Rathaus liegt direkt in der Ortsmitte von Breitenholz. Das dreigeschossige Gebäude stammt laut Chronik aus dem Jahr 1563, ein Umbau ist 1958 erfolgt. Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich ein Abstellraum und der Zugang zur Garage mit anschließendem Technikraum, im Obergeschoss 3 Räume, ein Abstellraum und ein WC. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.

Beheizt wird das Gebäude bisher mit einer Öl-Zentralheizung. Der Anschluss an das Wärmeenergienetz „Bioenergiedorf Breitenholz“ ist vorgesehen, der Erwerber tritt in den bestehenden Wärmeliefervertrag der Gemeinde ein.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Es kann zu Wohnzwecken umgebaut werden, allerdings sind hier weitgehende Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Denkmalamt erforderlich.

Auf dem zugehörigen 395 m² großen Grundstück befindet sich ein Brunnen, der ebenfalls denkmalgeschützt ist und nicht entfernt werden darf. Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Breitenholz“. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.

Die Vergabe erfolgt nach Nutzungskonzept und freibleibend zum Höchstgebot. Das Nutzungskonzept wird mit 60% gewichtet, das Höchstgebot mit 40%.

Den Link zum Exposé sowie dem Formular für die Gebotsabgabe und der Matrix für die Ausschreibung und Vergabe finden Sie untenstehend.

Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins setzen Sie sich bitte mit Frau Maier per E-Mail an c.maier(@)ammerbuch.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07073 9171 7314  (außer mittwochs) in Verbindung.

Interessenten werden gebeten, das Formular für die Gebotsabgabe bis spätestens 07.07.2023 in einem verschlossenen Umschlag an das Bürgermeisteramt (Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch) zu richten. Für die Abgabe der Unterlagen wird beim Besichtigungstermin ein entsprechender Adressaufkleber herausgegeben, mit welchem der Umschlag zu versehen ist.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Maier per E-Mail c.maier(@)ammerbuch.de oder Telefonnummer: 07073 9171- 7314 gerne zur Verfügung.

Exposé (PDF-Datei)

Formular für Gebotsabgabe (PDF-Datei)

Matrix (PDF-Datei)

Verkauf des Gebäudes Ammerstraße 10 (Flst. 2514/7, ehemaliges Vereinsheim) in Ammerbuch-Reusten

Die Gemeinde verkauft das ehemalige Vereinsheim in der Ammerstraße 10 in Reusten freibleibend zum Höchstgebot. Das Mindestgebot für das Gebäude samt Grundstück mit ca. 710 m² beträgt 242.000 €.

Das ehemalige Vereinsheim liegt in einer besonderen Aussichtslage (Südhang) mit herrlicher Aussicht über Reusten. Das eingeschossige Gebäude wurde vermutlich 1966 errichtet, das genaue Baujahr ist nicht bekannt. Es besteht aus einem großen Proberaum mit Bühne, einer vereinstypischen Küche mit Thekenanlage, einem Neben- und Heizraum sowie Toilettenanlagen. Mitte der 70er-Jahre erfolgte der Anbau mit einem Vorrats- und Lagerraum.

Die im Gebäude vorhandene Öl-Gebläseheizung war bis zuletzt noch funktionsfähig, muss aber ausgetauscht werden. Ein Energieausweis (Verbrauchsausweis) liegt vor: Endenergieverbrauch Wärme: 140 kWh (m² x a), Endenergieverbrauch Strom: 6 kWh (m² x a).

Das Gebäude befindet sich auf einem ca. 710 m² großen Grundstück. Die Bebaubarkeit dieses Grundstücks richtet sich nach §34 BauGB oder §35 Abs. 2 BauGB.

Den Link zum Exposé finden Sie untenstehend.

Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder bei Fragen steht Ihnen Frau Maier vom Bauamt per E-Mail c.maier(@)ammerbuch.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07073 9171 7314  (außer mittwochs) gerne zur Verfügung.

Exposé (PDF-Datei)

Allgemeine Informationen zu Bauplätzen der Gemeinde Ammerbuch

Wer bekommt in Ammerbuch einen Gemeindebauplatz?

Die Gemeinde Ammerbuch vergibt gemeindeeigene Bauplätze nur an volljährige, natürliche und voll geschäftsfähige Personen. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt. Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.
Die genauen Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Bauplatzvergabekriterien 2020.

Sie sind interessiert?
Interessenten melden sich bitte bei der Gemeinde Ammerbuch, Bettina Leber.
Telefonnummer: 07073 9171-7316  Faxnummer: 07073 9171-7000  b.leber(@)ammerbuch.de

Wer entscheidet, ob ich einen Bauplatz erhalte?
Sofern Sie die Bauplatzvergabekriterien erfüllen, entscheidet der Gemeinderat, nach Prüfung der Anträge und Zuteilung des Bauplatzes durch die Verwaltung, über den Verkauf des Bauplatzes. Nach dem Beschluss des Gemeinderates muss der Kaufvertrag innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden, sonst verfällt die Zusage und das Grundstück ist wieder frei verkäuflich bzw. rückt aus der Ersatzbewerberliste der Bewerber mit der höchsten Punktzahl nach.

Wie erfolgt dann der Kauf?
Bei einem Termin beim Notar wird der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen. Alle Vertragsbeteiligten nehmen in der Regel teil.

Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?
Zum jeweiligen Preis pro m² kommen die Erschließungskosten für den Anschluss an Kanal, Kläranlage, Wasser und Straße in unterschiedlicher Höhe hinzu. Außerdem fallen noch Grunderwerbssteuer (ans Finanzamt) und Notargebühren an.

Wann muss ich zahlen?
Der Kaufpreis wird einen Monat nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.

Ab wann darf ich bauen?
Nachdem ein Bauantrag bei der Bauverwaltung gestellt und dieser vom Landratsamt Tübingen (Baurechtsamt) positiv beschieden wurde.

Bis wann muss ich gebaut haben?
Die Gemeinde vereinbart im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung mit Wiederkaufsrecht. Danach muss innerhalb von 3 Jahren nach dem notariellen Kaufvertrag ein bezugsfertiges Wohnhaus erstellt werden.

Wann steht mir die Kinderförderung zu?
Die Gemeinde Ammerbuch gewährt im Einzelfall eine Kinderförderung. Ein Rechtsanspruch auf diesen Förderbeitrag besteht aber nicht. Er beträgt:

  • für das 1. Kind 1.600,- Euro
  • für das 2. Kind 1.800,- Euro
  • und ab dem 3. Kind 2.000,- Euro je Kind.

Gewährt wird der o. g. Förderbetrag, sobald das Wohnhaus bzw. die Hauptwohnung vom Käufer selbst bezogen wird. Die Auszahlung erfolgt innerhalb eines Monats nach Vorlage des Nachweises über die Eigennutzung. Berücksichtigt werden dabei nur Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für die der Bewerber zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags nachweislich Kindergeld bezieht.

Wenn der Bewerber nach dem Erhalt der Kinderförderung seinen Erstwohnsitz weniger als zehn Jahre auf dem erworbenen Grundstück hat, muss er die gesamte Kinderförderung an die Gemeinde Ammerbuch zurückerstatten.

Vergabekriterien 2020 (für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen)

Durch den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze möchte die Gemeinde Ammerbuch zur Förderung des privaten Wohnungsbaus beitragen.  

Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Ammerbuch setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes und die Gewährung der Kinderförderung werden durch diese Richtlinien, auch bei Vorliegen sämtlicher Kriterien, nicht begründet.

Bauplatzvergabekriterien für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen (PDF-Datei)

Kaufantrag (für einen gemeindeeigenen Bauplatz in Ammerbuch)

Private Bauplätze

Wenn Sie einen Bauplatz suchen, haben Sie die Möglichkeit kostenpflichtige Anzeigen aufzugeben, um private Grundstückseigentümer zu erreichen. In Ammerbuch werden Anzeigen in unserem wöchentlich erscheinenden Amtsblatt (Verlag Nussbaum, Telefonnummer: 07033 525-362), der Tageszeitung Schwäbisches Tagblatt Tübingen (Telefonnummer: 07071 934-0) und im Gäuboten Herrenberg (Telefonnummer: 07032 9525-0) gelesen.