Gesplittete Abwassergebühr & Versiegelte Flächen
Die gesplittete Abwassergebühr teilt sich auf in eine Schmutzwassergebühr (diese wird nach dem Frischwasserbezug berechnet) und in eine Niederschlagswassergebühr (hierfür sind die befestigten Flächen auf einem Grundstück maßgeblich). Für die Niederschlagswassergebühr werden alle Dachflächen sowie befestigte Flächen auf einem Grundstück herangezogen. Voraussetzung: Sie müssen unmittelbar oder mittelbar an eine öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sein.
Die Flächen werden je nach Berechnungsfaktor unterschiedlich bewertet:
Versiegelte Flächen:
Vollständig versiegelte Flächen Regenwasserzisternen mit Überlauf in den Kanal (Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen, fugendichte Pflasterflächen)
Berechnungsfaktor 0,9
Stark versiegelte Flächen:
Gründächer mit einer Schichtdicke bis 12 cm (fugenoffene Pflasterflächen, Platten, Verbundsteine, Rasenfugen-/Porenpflaster)
Berechnungsfaktor 0,6
Wenig versiegelte Flächen:
Gründächer mit einer Schichtdicke über 12 cm (Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine)
Berechnungsfaktor 0,3
Rechenbeispiel:
Standarddach: 108 m² x 0,9 (Berechnungsfaktor) = 97 m² (gebührenpflichtige versiegelte Fläche)
Änderungen bezüglich der versiegelten Fläche Ihres Grundstückes (z. B. bei Neu- oder Umbauten) melden Sie uns bitte zeitnah anhand des Formulares Erhebungsbogen / Rückmeldung (PDF-Dokument, 79,29 KB, 11.11.2022)
Abwassersatzung der Gemeinde Ammerbuch (PDF-Dokument, 198,07 KB, 21.11.2024)