Infos Kinderbetreuung: Gemeinde Ammerbuch

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Anmeldeverfahren Kindertagesbetreuung in Ammerbuch

Das Anmeldeverfahren für alle kommunalen und kirchlichen Einrichtungen und Altersgruppen

  • Bitte nehmen Sie frühzeitig telefonisch mit der Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl Kontakt auf und melden Sie Ihr Kind spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bzw. baldmöglichst bei Zuzug über das Anmeldeformular bei der Gemeindeverwaltung an.
  • Informationen zu den Kleinkindbetreuungsmodellen finden Sie bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung Leben & Wohnen/Kindergärten&Kinderkrippe.
  • Bitte füllen Sie für Ihr Kind nur ein Anmeldeformular aus und geben Sie das Formular bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Entringen ab.
    Für die Kindergartenplätze für Kinder ab 2 Jahren gelten folgende Anmeldezeitpunkte:
    30. April für die Aufnahme in einen Kindergarten in den Monaten September bis Dezember
    30. September für die Aufnahme in den Monaten Januar bis März
    31. Dezember für die Aufnahme in den Monaten April bis Juli
    Bei späterer Anmeldung werden die Restplätze vergeben.
  • Dieses Anmeldeverfahren gilt auch für die Tageseinrichtungen für Kinder in kirchlicher und freier Trägerschaft.
  • Für die Naturkindergärten Villa Wald e.V. und Die Goldammern e.V. gelten separate Anmeldeverfahren. Bitte wenden Sie sich direkt an die Vereine.

Die Kontaktdaten für die Anmeldung in einer Kleinkindbetreuungsgruppe von freien Trägern finden Sie in unserem Infoflyer mit Angeboten für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren (PDF-Datei)

Anmeldeformular für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ammerbuch (PDF-Datei)

Ganztagesbetreuung in der Kinderkrippe und im Kindergarten

Die Ganztagsbetreuung wird in folgenden Einrichtungen angeboten:

Die Vergabe der Ganztagesplätze erfolgt nach dem Beschäftigungsumfang der Sorgeberechtigten.

Als Beschäftigung gilt: Die (Aufnahme einer) Erwerbstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul-, Hochschulausbildung, Eingliederung in Arbeit, Pflege von Angehörigen.

Ein Nachweis ist erforderlich. Das Formular zur Bestätigung der Berufstätigkeit muss von allen Erziehungsberechtigten vorliegen. Das Formular "Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis" finden Sie hier (PDF-Datei).

Betreuungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen

In den Kinderkrippen und Kindergärten der Gemeinde Ammerbuch bieten wir verschiedene Betreuungsmodelle an, für die entsprechende Gebühren entrichtet werden müssen.

Überblick über die Kitagebühren 2023/24 für die Betreuung und Verpflegung in unseren Ammerbucher Kindertageseinrichtungen (PDF-Datei)

Die Betreuungsgebühren basieren auf 11 Monatsbeiträgen pro Jahr; der Monat August ist beitragsfrei.

Für die Ferienbetreuung in einem Kindergarten in Ammerbuch (während der Schließtage der Stammeinrichtungen) wird eine Gebühr pro Tag erhoben.

Ferienbetreuung in unseren Kindertageseinrichtungen für Kinder ab 3 Jahren

Nicht immer können alle Kindergartenferien, insbesondere wenn beide Eltern berufstätig sind, mit dem persönlichen Jahresurlaub abgedeckt oder in Einklang gebracht werden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen in Ammerbuch die Möglichkeit, während der Ferien in Ihrem Kindergarten, Ihr Kind bei Bedarf in einem anderen Kindergarten betreuen zu lassen.

Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Für dieses zusätzliche Angebot wird eine Gebühr erhoben.

In den Sommerferien ist eine Anmeldung nur wochenweise möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Plätze für die Ferienbetreuung nur für Kinder berufstätiger Eltern zur Verfügung stellen können, die ihr Kind während der Ferien der Stammeinrichtung aus beruflichen Gründen nicht selbst betreuen können. Der Bedarf ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers von den Eltern nachzuweisen.
 
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Öffnungszeiten im "Ferienkindergarten" sich von denen in Ihrer Einrichtung unterscheiden können.

Für die Anmeldung zur Ferienbetreuung im Jahr 2024 gelten folgende Stichtage:
 

Osterferien:                                             19. Februar 2024
Pfingst- und Sommerferien:             15. April 2024
 


Bitte reichen Sie das Anmeldeformular sowie die Arbeitgeberbescheinigungen bis spätestens zu den Stichtagen bei der Gemeindeverwaltung ein.

Bitte verwenden Sie hierfür folgende Formulare:
Arbeitgeberbescheinigung (PDF-Datei (PDF-Datei))

Anmeldeformular für die Ferienbetreuung im Kindergarten (PDF-Datei)