Anmeldeverfahren Kindertagesbetreuung in Ammerbuch
Das Anmeldeverfahren für alle kommunalen und kirchlichen Einrichtungen und Altersgruppen
- Bitte nehmen Sie frühzeitig telefonisch mit der Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl Kontakt auf und melden Sie Ihr Kind spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bzw. baldmöglichst bei Zuzug über das Anmeldeformular bei der Gemeindeverwaltung an.
- Informationen zu den Kleinkindbetreuungsmodellen finden Sie bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung Leben & Wohnen/Kindergärten&Kinderkrippe.
- Bitte füllen Sie für Ihr Kind nur ein Anmeldeformular aus und geben Sie das Formular bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Entringen ab.
Für die Kindergartenplätze für Kinder ab 2 Jahren gelten folgende Anmeldezeitpunkte:
15. April für die Aufnahme in einen Kindergarten in den Monaten September bis Dezember
30. September für die Aufnahme in den Monaten Januar bis März
31. Dezember für die Aufnahme in den Montaten April bis Juli
Bei späterer Anmeldung werden die Restplätze vergeben. - Dieses Anmeldeverfahren gilt auch für die Tageseinrichtungen für Kinder in kirchlicher und freier Trägerschaft.
- Für die Naturkindergärten Villa Wald e.V. und Die Goldammer e.V. gelten separate Anmeldeverfahren. Bitte wenden Sie sich direkt an die Vereine.
Die Kontaktdaten für die Anmeldung in einer Kleinkindbetreuungsgruppe von freien Trägern finden Sie in unserem Infoflyer mit Angeboten für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren (PDF-Datei)
Anmeldeformular für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ammerbuch (PDF-Datei)
Betreuung im Kindergarten ab 3 Jahren
Die Betreuung ab 3 Jahren wird angeboten in:
Ganztagesbetreuung in der Kinderkrippe und im Kindergarten
Die Ganztagsbetreuung wird in folgenden Einrichtungen angeboten:
- Altingen, Gemeindekindergarten, Roßbergstraße 8
- ab 3 Jahren bis 6 Jahren
- Entringen, Gemeindekindergarten, Kinderhaus Alemannenweg 15
- ab 1 Jahr bis 6 Jahre
- Pfäffingen, Kinderkrippe Ammerland, Beim Ärztehaus 9
- ab 1 Jahr bis 3 Jahre
Die Vergabe der Ganztagesplätze erfolgt nach dem Beschäftigungsumfang der Sorgeberechtigten.
Als Beschäftigung gilt: Die (Aufnahme einer) Erwerbstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul-, Hochschulausbildung, Eingliederung in Arbeit, Pflege von Angehörigen.
Ein Nachweis ist erforderlich. Das Formular zur Bestätigung der Berufstätigkeit muss von allen Erziehungsberechtigten vorliegen. Das Formular "Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis" finden Sie hier (PDF-Datei).
Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen
In den Kinderkrippen und Kindergärten der Gemeinde Ammerbuch bieten wir verschiedene Betreuungsmodelle an, für die entsprechende Gebühren entrichtet werden müssen.
Die Elternbeiträge basieren auf 11 Monatsbeiträgen pro Jahr; der Monat August ist beitragsfrei.
Für die Ferienbetreuung in einem Kindergarten in Ammerbuch (während der Schließtage der Stammeinrichtungen) wird eine Gebühr pro Tag erhoben.
Ferienbetreuung in unseren Kindertageseinrichtungen für Kinder ab 3 Jahren
Nicht immer können alle Kindergartenferien, insbesondere wenn beide Eltern berufstätig sind, mit dem persönlichen Jahresurlaub abgedeckt oder in Einklang gebracht werden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen in Ammerbuch die Möglichkeit, während der Ferien in Ihrem Kindergarten, Ihr Kind bei Bedarf in einem anderen Kindergarten betreuen zu lassen.
Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Für dieses zusätzliche Angebot wird eine Gebühr erhoben.
In den Sommerferien ist eine Anmeldung nur wochenweise möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Plätze für die Ferienbetreuung nur für Kinder berufstätiger Eltern zur Verfügung stellen können, die ihr Kind während der Ferien der Stammeinrichtung aus beruflichen Gründen nicht selbst betreuen können. Der Bedarf ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers von den Eltern nachzuweisen.
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Öffnungszeiten im "Ferienkindergarten" sich von denen in Ihrer Einrichtung unterscheiden können.
Für die Anmeldung zur Ferienbetreuung im Jahr 2023 gelten folgende Stichtage:
Osterferien: 20. Februar 2023
Pfingstferien: 24. April 2023
Sommerferien: 03. Juli 2023
In der Woche vom 21.08. bis 25.08 findet keine Ferienbetreuung statt, es sind alle Einrichtungen geschlossen!
Bitte reichen Sie das Anmeldeformular sowie die Arbeitgeberbescheinigungen bis spätestens zu den Stichtagen bei der Gemeindeverwaltung ein.
Bitte verwenden Sie hierfür folgende Formulare:
Arbeitgeberbescheinigung (PDF-Datei (PDF-Datei))
Anmeldeformular für die Ferienbetreuung im Kindergarten (PDF-Datei)