Neue Grundsteuer in Baden-Württemberg
Informationen zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg finden Sie auf
und
in diesem Flyer der Finanzverwaltung Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 391,20 KB, 09.06.2022)
(Stand Mai 2022)
in dieser Pressemitteilung der Finanzverwaltung Baden-Württemberg mit Informationen zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 139,69 KB, 05.10.2022)
(Stand Oktober 2022)
in diesem Erklärvideo der Finanzverwaltung BW, das sehr anschaulich die Eingabeschritte in Mein ELSTER erläutert
https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY
Allgemeines zur Grundsteuer
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt berechnet:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Die Hebesätze werden mit der Hebesatzsatzung beschlossen.
Die Hebesatzsatzung kann beim Fachbereich Finanzen und Bautechnik (Rathaus Entringen, Kirchstraße 6) eingesehen werden.
Grund- & Gewerbesteuer
Grundsteuer A: 340 v.H. (Hebesatz)
Grundsteuer B: 300 v.H. (Hebesatz)
Gewerbesteuer: 370 v.H. (Hebesatz)
Wasser & Abwasser
Keine Zweitwohnsitzsteuer
Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine Kommunalsteuer. Die Gemeinde Ammerbuch hat festgelegt, keine solche Zweitwohnsitzsteuer zu erheben.




