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Herbst

Neue Grundsteuer in Baden-Württemberg

Informationen zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg finden Sie auf

www.grundsteuer-bw.de

und

in diesem Flyer der Finanzverwaltung Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 391,20 KB, 09.06.2022)
(Stand Mai 2022)

in dieser Pressemitteilung der Finanzverwaltung Baden-Württemberg mit Informationen zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 139,69 KB, 05.10.2022)
(Stand Oktober 2022)

in diesem Erklärvideo der Finanzverwaltung BW, das sehr anschaulich die Eingabeschritte in Mein ELSTER erläutert
https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY

Allgemeines zur Grundsteuer

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt berechnet:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.

Die Hebesätze werden mit der Hebesatzsatzung beschlossen.
Die Hebesatzsatzung kann beim Fachbereich Finanzen und Bautechnik (Rathaus Entringen, Kirchstraße 6) eingesehen werden.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Gemeinde Ammerbuch (Hebesatzsatzung) (PDF-Dokument, 87,55 KB, 09.01.2025)

Grund- & Gewerbesteuer

Grundsteuer A: 340 v.H. (Hebesatz)
Grundsteuer B: 300 v.H. (Hebesatz)
Gewerbesteuer: 370 v.H. (Hebesatz)

Keine Zweitwohnsitzsteuer

Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine Kommunalsteuer. Die Gemeinde Ammerbuch hat festgelegt, keine solche Zweitwohnsitzsteuer zu erheben.