Preise und Gebühren:
für das Jahr 2019
- Wasserpreis: 1,96 Euro pro m³ (zzgl. 7 % Mwst)
- Gesplittete Abwassergebühr*:
Niederschlagswassergebühr: 0,81 Euro pro m² versiegelter Fläche
Schmutzwassergebühr: 2,19 Euro pro m³
für das Jahr 2020
- Wasserpreis: 1,96 Euro pro m³ (zzgl. 7 % Mwst)
- Gesplittete Abwassergebühr*:
Niederschlagswassergebühr: 0,81 Euro pro m² versiegelter Fläche
Schmutzwassergebühr: 2,19 Euro pro m³
Wasserhärte:
- Wasserhärtebereich: „mittel“ oder „2“
Härtebereich mittel oder 2
(entspricht 8,4 bis 14 °dH)
- Wasserhärtegrad in Ammerbuch: ca. 13 °dH
Ablesung Wasseruhren
Zum Ende des Jahres müssen die Wasseruhren abgelesen werden.
Hierzu werden jährlich Mitte Dezember Selbstablesebriefe an die Eigentümer der Gebäude verschickt. Die Eigentümer werden gebeten, die Wasseruhren selbst abzulesen und die Zählerstände sowie die Zählernummer der Gemeindeverwaltung bis spätestens 31.12. mitzuteilen:
- die Ablesekarte in einen der sechs Ammerbucher Rathausbriefkästen einwerfen oder
- den Zählerstand per E-Mail melden an info(@)ammerbuch.de oder
- die Ablesekarte frankiert per Post an die Gemeinde senden
Aufgrund der abgelesenen Zählerstände werden die Endabrechnungen erstellt.
Die Zählerstände werden auf den 31.12. hoch- bzw. zurückgerechnet.
Abschlagszahlungen Selbstzahler - ohne SEPA-Basislastschriftmandat (Formular aus Service BW!) (Abbuchungsermächtigung) - erhalten für die Abschlagszahlungen keine gesonderten Zahlungsaufforderungen.
Deshalb bitten wir alle Selbstzahler um Beachtung, dass der nächste Wasser-/Abwasserabschlag jeweils zum 28.02. – 30.03. – 30.04. – 30.05. – 30.06. – 30.07. – 30.08. – 30.09. – 30.10. – 30.11. – 30.12. eines Jahres zur Zahlung fällig ist.
Zisternen
Generell unterliegen alle bebauten Grundstücke gemäß der Wasserversorgungssatzung dem sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang. Sobald jedoch Regenwasser gesammelt und im Gebäude z.B. für die Toilettenspülung verwendet wird, bedarf es einer Befreiung vom Benutzungszwang. Den dafür erforderlichen Antrag finden sie hier (PDF-Datei). Wird die Zisternenanlage ausschließlich zur Gartenbewässerung eingesetzt, bedarf es keiner förmlichen Befreiung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.