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Räume der Gemeinde

Die Turnhallen und das Bürgerhaus Kelter der Gemeinde sind unter der Woche stark belegt durch den Schulsport und die Nutzung der Vereine. Die Gemeindeverwaltung vermietet unter bestimmten Bedingungen die Turnhallen, die Sporthallen und das Bürgerhaus Kelter an Wochenenden an Ammerbucher Vereine, Ammerbucher Firmen und Einwohner aus Ammerbuch.

Entringen - Kelter, Bürgerhaus der Gemeinde

Bürgerhaus Kelter in Entringen
Kelternstraße 11
72119 Ammerbuch

  • Raumgröße: ca. 160 m²
  • Sitzplätze: bei Reihenbestuhlung (nur mit Stühlen) ca. 120 Personen, bei Tischbestuhlung entsprechend weniger
  • Vorraum mit Garderobe
  • Küche
  • Vermietung ausschließlich an Ammerbucher Firmen, Einwohner, Vereine (wenn die Bedingungen der Benutzungsordnung erfüllt sind)
  • Verleihmöglichkeit von Geschirr, Tischen und Stühlen aus der Kelter an Ammerbucher Privatleute (z.B. für Familienfeste)
  • Zugang zum Saal barrierefrei, WC im Untergeschoss
  • vor der Kelter befindet sich ein Behindertenparkplatz

Nutzungsbedingungen für das Bürgerhaus Kelter in Entringen

Auf schriftlichen Antrag kann das Bürgerhaus, sofern die Räume nicht von der Gemeinde oder den Vereinen (für den Übungsbetrieb) belegt sind oder beansprucht werden, an Wochenenden für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden:

  • Veranstaltungen der örtlichen Kirchen
  • Veranstaltungen von Ammerbucher Firmen für Firmenjubiläen und Versammlungen
  • private Familienfeiern von Ammerbucher BürgerInnen für runde Geburtstage, Kommunion, Firmung, Konfirmation, Trauerfeier
  • Für diese Veranstaltungen kann das Bürgerhaus bis 22:30 Uhr bereitgestellt werden.
  • Das Bürgerhaus wird nicht für Veranstaltungen von politischen Parteien, Gruppierungen und Organisationen zur Verfügung gestellt.

Antrag auf Miete des Bürgerhauses Kelter Entringen (PDF-Dokument, 71,86 KB, 06.03.2019)

Nutzungsordnung des Bürgerhauses Kelter (PDF-Dokument, 116,82 KB, 12.11.2018) 

Gebührenordnung des Bürgerhauses Kelter (PDF-Dokument, 132,88 KB, 12.11.2018)

Altingen - Sporthalle der Gemeinde

Sporthalle Altingen
Schulstraße 14
72119 Ammerbuch

(Nutzungsbedingungen siehe ganz unten)

Entringen - Sporthalle der Gemeinde

Sporthalle Entringen
Alemannenweg 23
72119 Ammerbuch

(Nutzungsbedingungen siehe ganz unten)

Pfäffingen - Turnhalle der Gemeinde

Turnhalle Pfäffingen
Michaelstraße 7
72119 Ammerbuch

  • Raumgröße: ca. 400 m²
  • Sitzplätze: bei Reihenbestuhlung (nur mit Stühlen) ca. 280 Personen, bei Tischbestuhlung entsprechend weniger
  • mobile Bühne vorhanden
  • Vorraum mit Garderobe
  • Küche kann bei der Evang. Kirchengemeinde Pfäffingen angemietet werden
  • Vermietung ausschließlich an Ammerbucher Firmen und Vereine (wenn die Bedingungen der Benutzungsordnung erfüllt sind)
  • keine Vermietung für Familienfeiern
  • Verleihmöglichkeit von Tischen und Stühlen aus der Turnhalle an Ammerbucher Privatleute (z.B. für Familienfeste)
  • WC im Untergeschoss (Treppe)
  • Zugang zur Turnhalle barrierefrei

(Nutzungsbedingungen siehe ganz unten)

Nutzungsbedingungen für die Ammerbucher Turnhallen und Belegungsantrag

Auf schriftlichen Antrag können die Turnhallen und Sporthallen, sofern die Räume nicht von der Schule, der Gemeinde oder den Vereinen (für den Vereins-Übungsbetrieb) belegt sind oder beansprucht werden, für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden:

  • Veranstaltungen der örtlichen Kirchen.
  • Veranstaltungen von Ammerbucher Firmen für Firmenjubiläen und Versammlungen.
  • Für diese Veranstaltungen können die Sport- und Turnhallen bis 22:30 Uhr bereitgestellt werden.
  • Die Turnhallen und Sporthallen stehen nicht für Veranstaltungen von politischen Parteien, Gruppierungen und Organisationen zur Verfügung.

Antrag auf Miete der Turnhallen und Sporthallen (PDF-Dokument, 112,29 KB, 02.12.2019) 

Nutzungsordnung der Turnhallen und Sporthallen (PDF-Dokument, 45,82 KB, 02.12.2019)

Gebührenordnung der Turnhallen und Sporthallen (PDF-Dokument, 1,03 MB, 02.12.2019) 

Turnhalle Poltringen und Reusten - Stand September 2015:

  • Die Turnhallen in Poltringen und Reusten sind reine Turnhallen und nicht als Versammlungsstätten definiert.
    Die Vermietung an Vereine kann deshalb nur auf Anfrage unter ganz besonderen Bedingungen zugelassen werden.