Lärmaktionsplan Gemeinde Ammerbuch
Die Gemeinde Ammerbuch hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-lmmissionsschutzgesetz - BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Gemeinderat Ammerbuch hat in seiner Sitzung am 20. November 2017 beschlossen, für einzelne Ortsteile Lärmminderungsmaßnahmen in den Entwurf des Lärmaktionsplans aufzunehmen. lm Rahmen der Beteiligung der sonstigen berührten Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger vom 20.09.2018 bis 05.11.2018 wurde der Lärmaktionsplan aufgrund eingegangener Stellungnahmen geprüft und mit weiteren Maßnahmen ergänzt. Zusätzlich wurden im Januar 2020 erneute Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Tübingen eingeholt.
In der Sitzung vom 15.06.2020 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.
Abwägung Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher Belange (PDF-Datei)
Abwägung Stellungnahmen Öffentlichkeit Einwohner (PDF-Datei)