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Das digitale Rathaus

Veröffentlichung eines Baulandkatasters nach § 200 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2018 beschlossen, ein Baulandkataster nach § 200 BauGB zu veröffentlichen. Erfasst werden alle sechs Gemeindeteile der Gemeinde Ammerbuch. Über die Absicht zur Veröffentlichung wurde am 01. März 2018 in einer amtlichen Bekanntmachung informiert.

Darstellung und Einsichtnahme

Die Darstellung der Flächen im Baulandkataster kann in Form von Karten oder Listen erfolgen. Neben der Nennung von Flurstücksnummern und Straßennamen werden auch Angaben zur Grundstücksgröße gemacht. Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.

Die Gemeindeverwaltung kann daher auch auf Nachfrage keine Eigentümerdaten an Interessenten weitergeben. Die im Baulandkataster dargestellten Flächen spiegeln nicht das reale Angebot an Bauplätzen wider: ob und wann ein Grundstück bebaut oder verkauft werden soll, ist ausschließlich von der Entwicklungsbereitschaft und den Zielen der jeweiligen Eigentümer abhängig. Die Gemeindeverwaltung tritt im Zusammenhang mit dem Baulandkataster nicht als Vermittlerin zwischen Interessenten und Grundstückseigentümern auf.

Seit dem 26. April 2018 steht das Baulandkataster für alle interessierten Bürger*innen zur Einsicht bereit. Dies ist einerseits nach Terminabsprache im Rathaus in Entringen (Bauverwaltung) möglich, sowie jederzeit hier auf der Homepage der Gemeinde Ammerbuch. Derzeit sind bei der Gemeinde 188  Baulücken erfasst, in 24 Fällen wurde dabei einer Veröffentlichung widersprochen. Ein Grundstück wird von uns bis zum Vorliegen einer Baugenehmigung als Baulücke betrachtet. Bei der nächsten turnusmäßigen Überprüfung des Katasters wird die Fläche dann aus der Darstellung herausgenommen. Untergenutzte Grundstücke (z.B. Bauplatz mit lediglich einer Garage) werden bislang nicht dargestellt. Für jeden Gemeindeteil steht nachfolgend das Baulandkataster in Form von Karten und Tabellen zum Herunterladen bereit (Stand Februar 2022).

 

Baulandkataster Altingen (PDF-Dokument, 989,00 KB, 08.03.2023)

Baulandkataster Breitenholz (PDF-Dokument, 329,72 KB, 11.02.2022) 

Baulandkataster Entringen (PDF-Dokument, 763,67 KB, 11.02.2022)

Baulandkataster Pfäffingen (PDF-Dokument, 706,85 KB, 13.06.2022) 

Baulandkataster Poltringen (PDF-Dokument, 396,62 KB, 11.02.2022)

Baulandkataster Reusten (PDF-Dokument, 323,79 KB, 11.02.2022) 

Rechtsgrundlage

In einem förmlichen Baulandkataster nach § 200 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden nach dem Willen des Gesetzgebers die Möglichkeit zur Erfassung und Veröffentlichung der sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren innerörtlichen Flächen. Die Verwaltung gibt ihre Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 BauGB einen Monat vorher öffentlich bekannt und weist dabei auf das Widerspruchsrecht für Grundstückseigentümer hin.

Hinweis:

Aus der Aufnahme eines Grundstücks in das Baulandkataster können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Auch kann die Gemeinde keine Baurechte schaffen, die nach dem maßgeblichen Planungsrecht nicht bestehen. Ebenso wenig werden bestehende Baurechte durch eine unterlassene Aufnahme in das Kataster zum Erlöschen gebracht. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich grundsätzlich nach den §§ 30-34 Baugesetzbuch i.V.m. den Vorgaben der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Zielsetzung des Baulandkatasters

Die systematische Erfassung der unbebauten Flächen in Ammerbuch zeigt ein enormes Innenentwicklungspotenzial, welches sich fast ausschließlich in privater Hand befindet. Insbesondere die zuletzt entwickelten Neubaugebiete in Ammerbuch weisen eine große Anzahl unbebauter Grundstücke auf. Dort ist von den privaten Bauplätzen auch nach Jahren noch zwischen einem Drittel und der Hälfte unbebaut.

Die flächendeckende Kartierung dieses Potenzials soll Bürger, Eigentümer und Gremien für die Notwendigkeit einer aktiven Innenentwicklung sensibilisieren und langfristig die Aktivierungsquote für unbebaute Grundstücke erhöhen. Außerdem kann das Kataster als Grundlage zur Vorbereitung und Beurteilung für weitergehende fachliche wie auch politische Entscheidungen dienen. Das Baulandkataster ist daher ein wichtiger Bestandteil des Kommunikationskonzepts für eine erfolgreiche Innenentwicklung, welches im Jahr 2015 von Studierenden der Verwaltungshochschule Ludwigsburg erarbeitet wurde und dessen Umsetzung in der Sitzung am 09. Mai 2016 vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Hinweis:

Die im Baulandkataster dargestellten Flächen spiegeln dabei nicht das reale Angebot an Bauplätzen wider. Dem Kataster kommt daher ausdrücklich nicht die Funktion einer Grundstücksbörse zu: ob und wann ein Grundstück bebaut oder verkauft werden soll, ist ausschließlich von der Entwicklungsbereitschaft und den Zielen der jeweiligen Eigentümer abhängig. Die Gemeindeverwaltung tritt im Zusammenhang mit dem Baulandkataster nicht als Vermittlerin zwischen Interessenten und Grundstückseigentümern auf. Wer auf der Suche nach einem geeigneten Baugrundstück ist, kann unabhängig davon von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Amtsblatt oder der lokalen Tagespresse ein entsprechendes Inserat zu schalten und sich auf diesem Weg direkt an mögliche Grundstückseigentümer zu wenden.

Widerspruchsrecht

Betroffene Eigentümer, die der Aufnahme ihres Grundstücks im Baulandkataster widersprechen möchten, können von diesem Recht ohne Angabe von Gründen in mündlicher oder schriftlicher Form Gebrauch machen. Die Grundflächen des betreffenden Eigentümers werden dann aus dem Baulandkataster entfernt. Bei mehreren Eigentümern wird das Grundstück bereits bei Vorliegen eines einzelnen Widerspruchs aus den Darstellungen des Baulandkatasters herausgenommen.

Ein Widerspruchsformular kann hier herunter geladen werden. Außerdem liegt das Formular zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Entringen in der Bauverwaltung aus.

 

 Widerspruchsformular (PDF-Dokument, 664,83 KB, 08.03.2023)