Gebietsentwicklung "Hottenberg West"
Erste Vorüberlegungen zu diesem Baugebiet gibt es schon seit einiger Zeit, konkreter sind sie seit 2017.
Am 23.07.2018 fasst der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Hottenberg-West nach § 13 B BauGB und die für die Planung benötigten Fachgutachten werden beauftragt. Ortschaftsrat Poltringen und Wohnbaurat beraten über erste Vorentwurfsskizzen. Beide Gremien empfehlen einstimmig, die Entwurfsvariante „B“ weiter zu verfolgen.
Nach Eingang aller Gutachten fertigt der beauftragte Planer im Oktober 2019 einen mit den beteiligten Fachplanern abgestimmten neuen Vorentwurf. Diese sogenannte Variante „E“ wird bei einer Informationsveranstaltung am 21.10. in der Turnhalle der Poltringer Schule vorgestellt. Die beteiligten Fachplaner sind ebenfalls anwesend, um die Ergebnisse ihrer Gutachten zu erläutern und Fragen der Bürger zu beantworten.
Am 05.11.2019 spricht sich der Ortschaftsrat Poltringen in seiner öffentlichen Sitzung einstimmig dafür aus, die Planung auf der Basis der Vorentwurfsvariante „E“ weiter zu verfolgen und empfiehlt dem Gemeinderat das Verfahren auf der Basis dieser Variante weiter zu betreiben.
Bei der Gemeinderatsitzung am 18.11.2019 wird über die Vorentwurfsvariante „E“ sowie über das weitere Verfahren der Bürgerbeteiligung beraten. Es wird beschlossen, zusätzlich zu der im Rahmen des Bauleitverfahrens gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung noch ein weiteres Bürgergespräch zusammen mit dem Ortschaftsrat Poltringen, einigen Gemeinderäten, Frau Halm und den beteiligten Planern durchzuführen.
Das Bürgergespräch fand am 12.12.2019 statt. Fragen interessierter Bürger wurden beantwortet und Anregungen mit in die weitere Planung genommen. Ortsvorsteher Herr Hess lud die Bürger dazu ein, weitere Anregungen oder Bedenken dem Ortschaftsrat mitzuteilen, da dieser als gewähltes Gremium die Interessen der Poltringer Bürger gegenüber Gemeinderat und Planern vertritt.
Am 27.07.2020 wurde in der Gemeinderatsitzung die Offenlage beschlossen. Die Unterlagen wurden vom 21.08.2020 bis einschließlich 21.09.2020 zur Einsicht ausgelegt.
Die Untersuchungen, welche im Jahr 2017 durchgeführt worden waren, entsprachen nicht mehr den vom Wirtschaftsministerium veröffentlichten Standards. Aus diesem Grund begann man im Jahr 2021 erneute, vertiefende Untersuchungen der verschiedenen Artengruppen.
Der Gemeinderat beschloss die erneute Offenlage in der Gemeinderatsitzung vom 25.07.2022. Hier konnten die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange Einsicht in die Unterlagen nehmen und ihre Stellungnahmen vom 05.08.2022 bis vorerst einschließlich 09.09.2022 und nach Verlängerung der Frist bis einschließlich zum 16.09.2022 abgeben.
In der Gemeinderatsitzung am 16.01.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger abgewogen.
Die Gemeinderäte stimmten mit einer Mehrheit dem Satzungsbeschluss zu.
Die Bekanntgabe und somit gleichzeitiges Inkrafttreten des Bebauungsplans „Hottenberg-West“ über das Internet und dem Blättle erfolgten am 23.02.2023.
Unter folgendem Link finden Sie den rechtskräftigen Lageplan, die textlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung. Zudem die Synopsen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Umweltinformationen mit Anhängen sowie dem geotechnischen Bericht.
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