Flächenhafter Schutz
Zu den Instrumenten des Naturschutzes gehört die Ausweisung von Schutzgebieten. Diese erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (NatSchG). In der vielgestaltigen Landschaft Ammerbuchs gibt es zahlreiche aus Naturschutzsicht wertvolle Flächen, daher finden Sie bei uns viele Schutzgebiete.
- Die Lage der Gebiete können Sie sich im Daten- und Kartendienst der LUBW der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) anschauen.
- Umfangreiche Informationen zu allen geschützten Flächen Baden-Württembergs bietet Ihnen zudem das Schutzgebietsverzeichnis des Landes.
Im Folgenden stellen wir die Schutzgebiete auf der Gemarkung Ammerbuch kurz vor:
Naturschutzgebiete
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden (Regierungspräsidium) per Rechtsverordnung.
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Sie dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.
Natura 2000-Gebiete
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind.Weitere Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne, bzw. Pflege- und Entwicklungspläne. Im Rahmen dieser behördenverbindlichen Fachpläne werden u.a. die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) erfasst und bewertet und konkrete Ziele und Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung festgelegt.
Naturpark Schönbuch
Informationen zum Naturpark Schönbuch gibt es auf der empfehlenswerten und sehr informativen Homepage der Naturparkverwaltung:
Waldschutzgebiete
Im Wald gibt es weitere Schutzgebiete wie Bannwälder, in denen keine Nutzung stattfinden darf, und Schonwälder, die nach bestimmten Schutzzielen bewirtschaftet werden.
Ansprechpartnerin:
Silvia Huber
Boden und Natur
Gemeinde Ammerbuch, Rathaus Entringen, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch
07073 9171-7325
s.huber(@)ammerbuch.de