Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Die Geschäftsperiode der amtierenden Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Die Gemeinde Ammerbuch hat für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 eine Vorschlagsliste zu erstellen.
Was ist ein Schöffe?
Für die Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen beim Amtsgericht werden Schöffengerichte gebildet. Das Schöffengericht besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als dem Vorsitzenden und zwei Schöffen. Während der Hauptverhandlung üben die Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter aus. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt. Die Schöffen erhalten für ihre richterlichen Tätigkeiten kein Entgelt, jedoch wird für Zeitversäumnis, Aufwand und Fahrtkosten nach gesetzlicher Regelung eine Entschädigung geleistet.
Wer kann Schöffe werden?
Nur deutsche Staatsangehörige können Schöffen sein. Der Schöffe muss in der Gemeinde wohnhaft und darf zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. In die Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden Personen, die zum Amt des Schöffen unfähig sind. Dies sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Auch Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, und Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, dürfen nicht als Schöffen vorgeschlagen werden. Bestimmte Berufsgruppen sollen als Schöffen nicht herangezogen werden, insbesondere Berufsrichter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Polizeibeamte und Pfarrer. Auch wer schon acht Jahre lang Schöffe war, soll nicht weiterhin eingesetzt werden.
Vorschlagsverfahren für die Schöffen
Die Gemeinde Ammerbuch stellt unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen eine Vorschlagsliste auf. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist diese Vorschlagsliste eine Woche lang öffentlich auszulegen. Nach Ablauf der Frist werden die Vorschlagsliste und eventuelle Einsprüche an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Ausschuss aus den Listen die erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen aus.
Vorschlagsverfahren für die Jugendschöffen
Bewerbungen für das Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen werden dem Jugendhilfeausschuss des Landratsamtes Tübingen von der Gemeindeverwaltung genannt. Der Jugendhilfeausschuss schließt die Vorschlagsliste und legt sie dem Amtsgericht zur Entscheidung vor.
Die Gemeinde Ammerbuch bittet die Bürgerinnen und Bürger, die sich die Übernahme eines solchen Ehrenamtes vorstellen können, sich bis
Freitag, 31. März 2023
schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch, zu melden. Das Bewerbungsformular können Sie unter www.schoeffenwahl.de herunterladen. Außerdem finden Sie dort noch weitere Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen.
Gemeinde Ammerbuch, Sicherheit und Ordnung