Schließung der Kindertagesstätten und Schulen bis 29.01.2021
Schließung der Kindertagesstätten und Schulen bis 29.01.2021
Wir bieten eine Notbetreuung an. Voraussetzung für die Notbetreuung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigte tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. Die Notbetreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn:
- die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (egal ob im Homeoffice oder an einem Präsenzarbeitsplatz) oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und
- sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.
Bitte melden Sie sich bei Bedarf umgehend bei Ihrer Einrichtung schriftlich per E-Mail und geben Sie die Tage an, für die Ihr Kind eine Betreuung benötigt. Wir bitten Sie dringend darum, Ihr Kind nur zu bringen, wenn es auch wirklich notwendig ist.
Ob für den Monat Januar Elternbeiträge zurückerstattet werden können, entscheidet der Gemeinderat. Wenn im Januar nicht gegessen wurde, wird die Essenpauschale automatisch mit einer der nächsten Abbuchung zurückerstattet.
Gemeindeverwaltung Ammerbuch, Sachgebiet Familie, Bildung, KulturE-Mail:
familie.bildung.kultur(@)ammerbuch.de
Telefonnummer: 07073 9171 7135