Flächenversiegelung minimieren
Schnell mal den Hof gepflastert, damit er ordentlich ausschaut oder fix eine Zisterne eingebaut, um Wasser zu sparen? Das sind beides gute Ideen.
Hierbei muss allerdings bedacht werden, dass jede Veränderung der Versiegelung (über 10 qm) der Grundstücke oder der Einbau einer Zisterne für die Brauchwassernutzung (im Gebäude) auch bei der Gemeinde Ammerbuch anzuzeigen ist.
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter: www.ammerbuch.de/leben-wohnen/wasser-abwasser/gesplittete-abwassergebuehr für den Erhebungsbogen zur Versiegelung bzw. unter: www.ammerbuch.de/leben-wohnen/wasser-abwasser/informationen-gebuehren für den Einbau von Zisternen für das Brauchwasser im Gebäude. Hier finden Sie auch das Merkblatt für den Betrieb von Regenwasserzisternen.
Ihr ökologisches Verhalten zahlt sich aus, sobald Sie z.B. die Abwassermenge, die Sie in die öffentliche Kanalisation einleiten, reduzieren und die Flächenversiegelung minimieren, reduziert sich auch die gesplittete Abwassergebühr. Das trägt zusätzlich zur Grundwasserneubildung bei, verbessert das Kleinklima und die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere, auch fördert es die natürliche Verdunstungund lässt das Wasser dort versickern, wo es anfällt.
Es gibt viele Möglichkeiten, das Wasser nicht nutzlos über die Kanalisation abzuleiten und durch die Verdunstung den natürlichen Wasserkreislauf verantwortungsbewusst zu unterstützen bzw. aufrechtzuerhalten.
Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Heike Scheidler vom Bauamt, Tel.: 07073/9171-7325, E-Mail: h.scheidler(@)ammerbuch.de.
Gemeindeverwaltung Ammerbuch - Bauamt






