Zuständige Bezirksschornsteinfeger für Ammerbuch
Zum 01.05.2026 wurde der Kehrbezirk 8 aufgelöst. Das betrifft auch die Gemeinde Ammerbuch. Den ab sofort für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfeger können Sie der Straßenliste für Ammerbuch entnehmen. Die Liste steht auf der Internetseite des Landratsamtes:
www.kreis-tuebingen.de/wirtschaft_+tourismus/wirtschaft/gewerberecht/schornsteinfeger
Diese Liste führt auf, welcher Schonsteinfeger für welche Straße in Ammerbuch zuständig ist.
Die Liste ist auch in den Ammerbucher Bürgerbüros als Ausdruck zu erhalten.
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist seit 2013 in Kraft.
- Hauseigentümer sind eigenverantwortlich für die fristgerechte und ordnungsgemäße Erledigung der vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten in ihrem Gebäude zuständig.
- Bei den Schornsteinfegerarbeiten ist grundsätzlich zu unterscheiden in hoheitliche Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Abnahme von Feuerungsanlagen, Kehrbuchführung) und nicht hoheitliche Tätigkeiten (Kehrungen, Messungen, Abgaswegeüberprüfungen).
- Die hoheitlichen Tätigkeiten können nur die jeweils bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchführen.
- Bei den nicht hoheitlichen Tätigkeiten besteht für die Bürger jedoch die freie Schornsteinfegerwahl, diese Arbeiten können frei vergeben werden. Es handelt sich hierbei dann auch um einen privatrechtlich geschlossenen Vertrag und alles Weitere muss mit dem jeweiligen Schornsteinfegerbetrieb direkt geklärt werden. Für den nicht hoheitlichen Bereich unterliegen die Schornsteinfeger auch nicht der Aufsicht durch das Landratsamt.
Landratsamt Tübingen - Abteilung Ordnung und Baurecht




