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Landesfamilienpass 2026

icon.crdate16.01.2026

Wie schon in den vergangenen Jahren können auch 2026 wieder Landesfamilienpässe beantragt werden. Familien, die bereits Inhaber des Familienpasses

Wie schon in den vergangenen Jahren können auch 2026 wieder Landesfamilienpässe beantragt werden.

Familien, die bereits Inhaber des Familienpasses sind, werden das Gutscheinheft 2026 auf jedem Bürgerbüro abholen können, ohne dass sie einen neuen Antrag ausfüllen müssen. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist vorbeizukommen und Ihren Landesfamilienpass vorzeigen, dann können Sie das Gutscheinheft sofort mitnehmen.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Falls Sie also noch keinen Landesfamilienpass haben, aber zum Kreis der o.g. Berechtigten gehören, stellen Sie bitte auf Ihrem Bürgerbüro einen entsprechenden Antrag. Sie bekommen dann einen Landesfamilienpass ausgestellt und das entsprechende Gutscheinheft dazu.

Mehr Infos unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass

Bürgerbüro Ammerbuch