Allgemeine Informationen zur Wahl am 14.03.2020
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021 wird die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg sein und findet bei regulärem Ablauf der fünfjährigen Legislaturperiode am 14. März 2021 statt.
Wer darf bei der Landtagswahl BW am 14.03.2021 wählen?
Wer ist wahlberechtigt?
Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, d.h. sie können wählen, wenn sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wer ist nicht wahlberechtigt?
Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie
- das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben oder
- ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen können und ein Betreuer für alle Angelegenheiten (Vollbetreuung) bestellt wurde.
Nicht wahlberechtigt sind die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Ausländer*innen sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Unionsbürger*innen (Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.