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Allgemeine Informationen zur Wahl am 08.03.2026

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 wird die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg sein und findet bei regulärem Ablauf der fünfjährigen Legislaturperiode am 8. März 2026 statt.

Wer darf bei der Landtagswahl BW am 08.03.2026 wählen?

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Wahl des Landesparlaments von Baden-Württemberg ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz besitzt und am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt wird.

Jeder Wahlberechtigte hat 2 Stimmen.

Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland

An den Landtagswahlen in Baden-Württemberg kann man als Deutscher/Deutsche nur teilnehmen, wenn man seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.

Anders ist es bei der Bundestags- und Europawahl. Bei beiden können Sie als Deutscher im Ausland wählen, Sie müssen hierzu einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

 

Hinweis zur Landtagswahl am 8. März 2026 für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon 0761 36122.

Gemeindeverwaltung Ammerbuch - Wahlamt

Informationen und Links zur Landtagswahl BW 2026

Innenministerium Baden-Württemberg:

Landeszentrale für politische Bildung:

Landratsamt Tübingen:

Sollen Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden:

Bei Fragen rund um die Wahlen können Sie sich an uns wenden:

Per E-Mail sind wir unter wahlen(@)ammerbuch.de erreichbar.

Wahlamt - Wahlleitung
Andrea Herrmann
Telefonnummer: 07073 9171-7101

Wahlamt - Eintragung ins Wählerverzeichnis, Briefwahl
Iris Wein
Telefonnummer: 07073 9171-7116

Wahlamt - Wahllokale, Briefwahl
Andrea Falkenberg
Telefonnummer: 07073 9171-7103

Wahlamt - Wahlhelfer, Briefwahl
Vanessa Pichler
Telefonnummer: 07073 9171-7104

Das Wahlamt der Gemeinde Ammerbuch ist im Rathaus Entringen im Altbau, 1. Stock, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch.

Das Wahlamt ist barrierefrei zu erreichen, ein Behindertenparkplatz ist hinter dem Rathausneubau vorhanden.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Bitte melden Sie sich am Hintereingang des Rathauses über das Klingelfeld.