Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeister Daniel Rudolph oder sein Vertreter im Amt.
Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.
Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil
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Aktuelle Informationen aus der Sitzung des Gemeinderates am 08.06.2026
icon.crdate11.06.2026
Detailinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des Gemeinderats sind in unserem Ratsinformationssystem auf
Detailinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des Gemeinderats sind in unserem Ratsinformationssystem auf https://ammerbuch.ris-portal.de/web/ratsinformation/startseite abrufbar.
Unter dem Punkt „Sitzungen“ finden Sie die ausführlichen Sitzungsvorlagen samt Anlagen aller aktuellen und bisherigen öffentlichen Sitzungen.
| TOP 1 | Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in den Grundschulen der Gemeinde Ammerbuch - Kooperationsvereinbarung mit dem Mütter- und Familienzentrum Ammerbuch e. V. |
Zur Vorbereitung des ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder schließt die Gemeinde Ammerbuch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Mütter- und Familienzentrum Ammerbuch e. V. (MütZe). Das MütZe wird die Kernzeit- und Ferienbetreuung an den vier Grundschulstandorten noch für das Schuljahr 2026/2027 durchführen.
Die Betreuung umfasst je nach Standort Angebote vor und nach dem Unterricht bis 14 Uhr bzw. 17 Uhr sowie eine Ferienbetreuung mit acht Stunden täglich. Die Finanzierung wird künftig neu geregelt: Die Gemeinde übernimmt die laufende Finanzierung und gleicht nach Abschluss des Schuljahres einen möglichen Fehlbetrag aus. Ab September 2027 soll die Kernzeit- und Ferienbetreuung in kommunale Trägerschaft übergehen. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Mütter- und Familienzentrum Ammerbuch e.V. einstimmig zu.
| TOP 2 | Zuschuss der Gemeinde Ammerbuch zu den Kosten der Kernzeit- und Ferienbetreuung für sozial schwache Familien - Änderung des Beschlusses vom 23.06.2014 |
Mit der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 ändern sich die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Betreuungsangeboten. Künftig können Elternbeiträge für die Kernzeit- und Ferienbetreuung für sozial schwache Familien unter bestimmten Voraussetzungen durch das Jugendamt übernommen werden.
Um Familien mit geringem Einkommen weiterhin zu entlasten, wird die Gemeinde Ammerbuch die bisherige Unterstützung für Kinder ohne Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung vorübergehend fortführen. Die Förderung gilt ergänzend zur Prüfung durch das Jugendamt und ist auf maximal fünf Betreuungstage mit jeweils bis zu acht Stunden begrenzt. Mit Beginn des Schuljahres 2029/2030 entfällt die kommunale Unterstützung, da dann für alle Grundschulklassen der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung gilt und die Förderung vollständig über das Jugendamt erfolgt. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Regelung einstimmig zu.
| TOP 3 | Katholischer Kindergarten in Ammerbuch-Poltringen - Kostenfeststellung |
Die Erweiterung und der Umbau des katholischen Kindergartens St. Elisabeth in Poltringen sind abgeschlossen. Nach Vorlage der Schlussrechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 3,46 Mio. Euro und liegen damit etwa 163.000 Euro über der bisherigen Kostenberechnung.
Die Mehrkosten entstanden unter anderem durch zusätzliche Sanierungsarbeiten und Baumfällungen im Außenbereich sowie durch die Erweiterung der Stromversorgung für die neue Wärmepumpe.
Herr Gamerdinger vom Architekturbüro Stefan Gamerdinger und Herr Maisch, Kirchengemeinderat in Poltringen, waren in der Sitzung, um Rückfragen zu den Mehrkosten zu beantworten. Herr Sambeth und Frau Wiesenthal aus dem Bauamt waren ebenfalls anwesend.
Der Anteil der Gemeinde Ammerbuch beträgt 2.422.033,57 Euro (= 70 %). Die zusätzlichen Kosten können innerhalb der bereitgestellten Haushaltsmittel gedeckt werden. Der Gemeinderat stimmte der Kostenfeststellung zu.
| TOP 4 | Öffentliche Ladesäulen für E-Fahrzeuge in Ammerbuch - aktueller Stand - Grundsatzbeschluss - Finanzierung |
Die Gemeinde Ammerbuch möchte die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter ausbauen und damit die Mobilitätswende vor Ort unterstützen. Als nächster Standort ist eine öffentliche Ladesäule am Bahnhof in Altingen vorgesehen, die der Bevölkerung zum Laden ihrer Fahrzeuge zur Verfügung stehen soll. In Verbindung damit soll dort auch ein Carsharing-Angebot eingerichtet werden.
Die Ladesäule wird gemeinsam mit den Stadtwerken Tübingen und den Gemeindewerken Ammerbuch realisiert. Für das Carsharing-Fahrzeug wird ein Stellplatz dauerhaft reserviert. Die Kosten für Netzanschluss und Ladestation teilen sich die Gemeinde und die Gemeindewerke Ammerbuch, mögliche Fördermittel sollen genutzt werden. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, in den kommenden Jahren je nach Bedarf weitere öffentliche Ladesäulen in den Teilorten zu errichten, um das Angebot für die Bürgerschaft weiter auszubauen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen schrittweise eingeplant werden.
| TOP 5 | Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages zur Versorgung des Gemeindegebietes mit Erdgas |
Die Gemeinde Ammerbuch hat einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit den Stadtwerken Tübingen abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und regelt weiterhin den Betrieb des Gasnetzes sowie die sichere Versorgung des Gemeindegebiets mit Erdgas.
Der Neuvergabe war ein gesetzlich vorgeschriebenes Vergabeverfahren vorausgegangen. Obwohl zunächst zwei Unternehmen Interesse bekundet hatten, zogen beide ihre Bewerbungen im weiteren Verfahren zurück. Um die zuverlässige Gasversorgung auch künftig sicherzustellen, wurde daher ein neuer Vertrag mit dem bisherigen Netzbetreiber geschlossen. Die Gemeinde erhält weiterhin die gesetzlich zulässige Konzessionsabgabe für die Nutzung der öffentlichen Flächen durch das Gasnetz.
| TOP 6 | Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) der Freiwilligen Feuerwehr Ammerbuch - Beschluss über die 2. Änderungssatzung |
Der Gemeinderat hat einer Anpassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zugestimmt. Damit werden die Entschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige nach mehreren Jahren erstmals wieder erhöht und an die gestiegenen Lebenshaltungs- und Lohnkosten angepasst.
Künftig erhalten Feuerwehrangehörige für Einsätze 18 Euro statt bisher 14 Euro pro Stunde. Auch die Entschädigung für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird von 5 Euro auf 6,50 Euro pro Stunde angehoben. Mit der Änderung folgt die Gemeinde den aktuellen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg und würdigt zugleich das wichtige ehrenamtliche Engagement der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ammerbuch.
| TOP 7 | Wahl des Gemeinderatsmitglieds, der die Verpflichtung des neuen Bürgermeisters vornimmt |
Nach seiner Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Ammerbuch wird Daniel Rudolph in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats auf sein Amt verpflichtet und vereidigt. Diese Amtseinführung ist für den 6. Juli 2026 vorgesehen.
Für die Durchführung der Vereidigung und Verpflichtung muss der Gemeinderat ein Mitglied aus seinen Reihen bestimmen. Auf Vorschlag des Ältestenrats wurde der erste stellvertretende Bürgermeister Andreas Steinacker hierfür ausgewählt. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu. Außerdem wurde ein Vertreter für den Verhinderungsfall festgelegt.
| TOP 8 | Freibad Entringen - Änderung der Badeordnung aufgrund des neuen Landesnichtraucherschutzgesetzes |
Aufgrund des neuen Landesnichtraucherschutzgesetzes wurde die Haus- und Badeordnung des Freibads Entringen aktualisiert. Ziel des Gesetzes ist ein besserer Schutz der Besucherinnen und Besucher vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens.
Künftig ist das Rauchen jeglicher Art im Freibad grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme bildet derzeit ein ausgewiesener und entsprechend gekennzeichneter Raucherbereich beim Kiosk, den der Freibad Förderverein Ammerbuch einrichten wird. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Badeordnung zu.
| TOP 9 | Einführung eines KI-gestützten Chatbots auf der Homepage der Gemeinde Ammerbuch |
Die Gemeinde Ammerbuch erweitert ihr digitales Serviceangebot und führt auf ihrer Homepage einen KI-gestützten Chatbot ein. Der neue „AmmerBot“ unterstützt Bürgerinnen und Bürger ab Juni 2026 dabei, Informationen schneller und einfacher zu finden – beispielsweise zu Dienstleistungen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten oder Formularen.
Der Chatbot greift ausschließlich auf die Inhalte der Gemeindehomepage zu und dient als zusätzliche Orientierungshilfe. Neben der Texteingabe bietet er auch Sprachfunktionen, Antworten in einfacher Sprache sowie in mehreren Fremdsprachen an. Dadurch sollen Verwaltungsinformationen für möglichst viele Menschen leichter zugänglich werden. Der persönliche Kontakt zur Gemeindeverwaltung bleibt weiterhin bestehen, insbesondere bei individuellen oder rechtlich verbindlichen Anliegen. Datenschutz und Datensicherheit wurden bei der Umsetzung besonders berücksichtigt. Der Gemeinderat nahm die Vorstellung dieses Chatbots wohlwollend zur Kenntnis.
| TOP 10 | Mitteilungen und Anfragen |
10.1 Kindergarten-Platzvergabe für das Kindergartenjahr 2026/2027
Grundsätzlich kann in Ammerbuch jedem Kind ein Platz angeboten werden und es stehen auch noch freie Plätze zur Verfügung.
In Poltringen haben - im Gegensatz zum aktuellen Kindergartenjahr - alle Kinder einen Platz bekommen. Für das kommende Kindergartenjahr gibt es allerdings in Altingen mehr Ü3-Anmeldungen als Plätze. In Absprache mit dem Kindergarten Am Alten Ämmerle und dem Gesamtelternbeirat Kita soll hier vorübergehend die Krippengruppe in eine Kindergartengruppe umgewandelt werden, um mehr Plätze zu generieren. Den Krippeneltern konnten Alternativplätze in Entringen oder Pfäffingen angeboten werden.
In der Kinderkrippe Ammerland in Pfäffingen und im Kinderhaus Alemannenweg in Entringen stehen für das Kindergartenjahr 2026/2027 noch Krippenplätze zur Verfügung. Diese Plätze können auch durch Kinder aus umliegenden Gemeinden belegt werden.
10.2 Biotopverbundplanung Ammerbuch
Die Verwaltung informierte das Gremium über die Absage von Fördermitteln aufgrund massiver Kürzungen der LPR-Fördergelder. In der Sitzung am 13.10.2025 hatte der Biotopverbundbotschafter das Projekt vorgestellt. Die Verwaltung wurde damals beauftragt, einen Förderantrag beim Land Baden-Württemberg zu stellen.
Entsprechende Mittel wurden daraufhin im Haushalt 2026 eingestellt. Durch die Kürzung der Mittel beim Land (Förderquote lag bei 90 %) kann nun das Projekt, das mit Kosten in Höhe von 95.000 Euro veranschlagt war, nicht mehr realisiert werden. Ergänzend wurde berichtet, dass das Land nun den Schwerpunkt auf die Biotopverbandmaßnahmen legt und nicht mehr bei der Erstellung von Biotopverbundplänen. Diese Entscheidung hat das Umweltministerium getroffen, ohne die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Städte- und Gemeindetag) einzubinden.
10.3 Eingeschränkte Öffnungszeiten der Bürgerbüros
Die Verwaltung teilte mit, dass die Öffnungszeiten der Außenstellen des Bürgerbüros wegen Personalmangel eingeschränkt werden mussten. Die Bürgerbüros in Pfäffingen und Poltringen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, das Bürgerbüro Altingen ist freitags nicht mehr geöffnet.
10.4 Beschilderung von (Feld-) Wegen für S-Pedeles
Die Verwaltung berichtete über den aktuellen Stand bezüglich der Beschilderung von (Feld-) Wegen für S-Pedelecs. Eine Befahrung mit dem Ortsbauamt bezüglich der Verkehrssicherheit ist zwischenzeitlich erfolgt. Die teilweise Freigabe ist möglich, aufgrund fehlender Verkehrssicherheit allerdings nicht für alle vom Gemeinderat beschlossenen Wege. Nachdem die Unterhaltungspflicht bei einigen ausgewiesenen Radwegen auch zum Teil beim Landkreis liegt, wurde das Landratsamt Tübingen zwischenzeitlich in die weitere Prüfung mit einbezogen. Eine Rückmeldung dazu steht derzeit noch aus.
10.5 Parkplatz zwischen Pfäffingen und Unterjesingen
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des an der Bundesstraße B296 bei Pfäffingen gelegenen Parkplatzes, der wiederholt durch abgestellte Anhänger und Wohnmobile dauerhaft belegt wird.
Die Verwaltung teilte mit, dass sich das Ordnungsamt bereits mit der Angelegenheit befasst. Derzeit werde geprüft, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Missstands umsetzbar sind. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung den Gemeinderat informieren.
10.6 Parkplätze in Ammerbuch-Poltringen zu verpachten
Nach einem entsprechenden Artikel im Amtsblatt wurde ein Gremiumsmitglied mehrfach von den Anliegern auf die Verpachtung durch die Gemeinde angesprochen. Das Gemeinderatsmitglied bittet nun die Verwaltung, den Sachverhalt erneut zu überprüfen. Die Verwaltung erläutert, dass grundsätzlich Stellplätze, die in einem Bebauungsplan als öffentliche Stellplätze ausgewiesen sind, nicht an private Personen zur alleinigen Nutzung verpachtet werden dürfen.
10.7 Ausbaggerungen und Rodungen beim Hardtwald
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Grund von Ausbaggerungen und Rodungen beim Hardtwald in der Nähe des Modellflugplatzes. Weiter wurde gefragt, ob es sich dabei um eine Ökokontomaßnahme handelt.
Die Verwaltung erläuterte, dass diese Maßnahme zusammen mit der Forstverwaltung ausgeführt wurde und darüber sogenannte Ökopunkte entstehen. Die Maßnahme wurde vom Bauamt begleitet und vom Büro Menz ausgewertet.
10.8 Zebrastreifen in der Schönbuchstraße / Römerstraße und in der Schwedenstraße in Altingen
Aus dem Gremium wurden Fragen zum geplanten Fußgängerüberweg in der Schönbuchstraße/Römerstraße in Altingen gestellt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass Schulkinder die Straße dort weiterhin ohne gesicherte Querungsmöglichkeit überqueren müssen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Umsetzung der Maßnahme bereits vorbereitet wird. Derzeit werde ein Angebot für die DIN-gerechte Herstellung des Fußgängerüberwegs eingeholt.
Ergänzend wurde mitgeteilt, dass eine Fachfirma mit der Prüfung einer normgerechten Beleuchtung im Bereich des geplanten Fußgängerüberwegs beauftragt wurde. In diesem Zusammenhang sollen die Leuchtköpfe der Straßenbeleuchtung in den kommenden Wochen ausgetauscht werden. Die Verwaltung betonte, dass sie um eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme bemüht sei.
Aus dem Gremium wurde zudem angemerkt, dass der bestehende Fußgängerüberweg in der Schwedenstraße als zu dunkel wahrgenommen werde.
Die Verwaltung erklärte hierzu, dass die Beleuchtungssituation bei der damaligen verkehrsrechtlichen Genehmigung den geltenden Anforderungen entsprochen habe. Zudem liege die Zuständigkeit für den dortigen Fußgängerüberweg nicht bei der Gemeinde, da es sich um eine Straße handelt, die sich in der Unterhaltungslast des Landes befindet.
Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats schloss sich an.




