Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.
Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.
Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil
Mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ammerbuch.
- Das Amtsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags für alle Ammerbucher Haushalte, die ein Abo abgeschlossen haben.
- Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
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Aktuelle Informationen aus der Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2026
Detailinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des Gemeinderats sind in unserem Ratsinformationssystem auf https://ammerbuch.ris-portal.de/web/ratsinformation/startseite abrufbar.
Unter dem Punkt „Sitzungen“ finden Sie die ausführlichen Sitzungsvorlagen samt Anlagen aller aktuellen und bisherigen öffentlichen Sitzungen.
| TOP 1 | Freiwillige Feuerwehr Ammerbuch - Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und der Stellvertreter Abteilung Ammerbuch-West |
Bei der Gründungsversammlung der Einsatzabteilung „Ammerbuch-West“ der Freiwilligen Feuerwehr Ammerbuch am 18.04.2026 wurden wichtige Führungspositionen neu gewählt.
Zum Abteilungskommandanten wurde Markus Epple bestimmt. Ihm zur Seite stehen künftig Johannes Kretlow als 1. stellvertretender Abteilungskommandant sowie Ralf Hörrmann als 2. Stellvertreter. Die Amtszeit der Gewählten beträgt fünf Jahre.
Einwände gegen die Wahlergebnisse gab es nicht, der Gemeinderat hat seine Zustimmung einstimmig erteilt, die laut Feuerwehrsatzung erforderlich ist. Auch die Ortschaftsräte Altingen und Reusten hatten im Vorfeld einstimmig zugestimmt.
Mit der neuen Führungsstruktur ist die Abteilung Ammerbuch-West gut aufgestellt, um ihre wichtigen Aufgaben für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen.
| TOP 2 | Neubau Mehrzweckgebäude in Ammerbuch-Breitenholz - Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Generalunternehmer - Vergabe Ingenieurleistungen für Projektcontrolling und Qualitätssicherung |
Für den geplanten Neubau eines Mehrzweckgebäudes in Ammerbuch-Breitenholz geht es einen großen Schritt voran: Die Planungs- und Bauleistungen wurden an Holzbau Flack aus Ammerbuch-Altingen vergeben. Das Unternehmen konnte sich in einem strukturierten Auswahlverfahren gegen andere Bieter durchsetzen.
Insgesamt waren für das Projekt rund 4,4 Millionen Euro eingeplant. Das nun ausgewählte Angebot liegt mit knapp 4,0 Millionen Euro darunter. Neben dem Preis spielten auch Kriterien wie Architektur, Funktionalität und Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle bei der Entscheidung.
Für die begleitende Kontrolle des Projekts wurde das Büro Quantum beauftragt. Es übernimmt sowohl das Projektcontrolling als auch die Qualitätssicherung während Planung und Bau.
Nach den erfolgten Beschlüssen des Gemeinderats folgt als nächster Schritt der Bauantrag beim Landratsamt Tübingen. Läuft alles nach Plan, kann bereits diesen Herbst der Spatenstich erfolgen.
Mit dem neuen Gebäude erhält nun auch Breitenholz einen modernen Ort für die Ortsverwaltung, für die Feuerwehr, für Veranstaltungen und das Gemeindeleben.
| TOP 3 | Wohnungsbauturbo - neue Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) |
Der seit Ende Oktober 2025 in Kraft getretene „Bauturbo“ stand in der Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung. Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist es, den Wohnungsbau zu beschleunigen und schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Frau Müller aus der Bauverwaltung war in der Sitzung anwesend und stellte die Inhalte sowie die Auswirkungen für die Gemeinde vor. Die neuen Vorschriften ermöglichen es unter bestimmten Voraussetzungen, von bestehenden Bauvorschriften abzuweichen, beispielsweise von Bebauungsplänen oder vom Einfügegebot. Dadurch können unter anderem Aufstockungen, Nachverdichtungen oder neue Wohngebäude einfacher realisiert werden.
Wichtig ist dabei: Die Zustimmung der Gemeinde ist in jedem Fall erforderlich. Zudem müssen öffentliche Belange wie Umweltauswirkungen sowie nachbarliche Interessen weiterhin berücksichtigt werden.
Aus dem Gremium wurde die Frage nach möglichen Erschließungskosten für die Bauherrschaft aufgeworfen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, in dem festgelegt wird, in welchen Bereichen eine Anwendung des „Bauturbos“ sinnvoll ist. Alternativ kann auch im Einzelfall entschieden werden. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
| TOP 4 | Einweisung des neu gewählten Bürgermeisters in eine Besoldungsgruppe nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz - Widerspruch der Bürgermeisterin gemäß § 43 Abs. 2 GemO - erneute Beschlussfassung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben |
Die Entscheidung über die Besoldung des neu gewählten Bürgermeisters der Gemeinde Ammerbuch musste im Gemeinderat erneut behandelt werden. Grund ist ein formeller Widerspruch der Bürgermeisterin gegen den ursprünglichen Beschluss vom 13.04.2026.
Bei der damaligen Abstimmung waren nach rechtlicher Prüfung formale Verfahrensfehler aufgetreten – unter anderem beim Abstimmungsverfahren selbst und bei der Frage, ob eine geheime Abstimmung überhaupt zulässig war. Diese Punkte sind so wesentlich, dass der Beschluss als rechtlich nicht korrekt gilt.
Daher war der Gemeinderat nun verpflichtet, erneut über die Eingruppierung zu entscheiden. Zur Auswahl standen weiterhin die Besoldungsgruppen B2 oder B3, wobei die Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben getroffen werden musste. Unabhängig von der formellen Korrektur gilt: Beide Besoldungsstufen sind grundsätzlich rechtlich möglich – die Entscheidung lag im Ermessen des Gemeinderats.
Mit der erneuten Beratung wurden nun die nachfolgenden Beschlüsse rechtssicher herbeigeführt:
1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 13.04.2026 zu dieser Angelegenheit wurde aufgehoben.
2. Der neu gewählte Bürgermeister der Gemeinde Ammerbuch wird gemäß § 1 Abs. 2 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LKomBesG) ab Beginn seiner Amtszeit in die Besoldungsgruppe B3 eingewiesen.
| TOP 5 | Mitteilungen und Anfragen |
5.1 Erhebung von Verwaltungsgebühren für Negativzeugnisse
Ein Gremiumsmitglied hatte sich in der letzten Gemeinderatssitzung nach der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungsgebühren für Negativzeugnisse erkundigt. Die Verwaltung erläuterte hierzu die rechtlichen Hintergründe und führte aus, dass auch in Fällen, in denen kein Vorkaufsrecht ausgeübt und demzufolge ein Negativzeugnis ausgestellt wird, Gebühren erhoben werden. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde, die diese Regelung vorsieht und vom Gemeinderat entsprechend beschlossen wurde.
5.2 Haushalt 2026
Die Verwaltung führte zum aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2026 aus, dass alle Fragen der Kommunalaufsicht beantwortet wurden. Nun ist die Kommunalaufsicht in der Pflicht. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Haushalt 2026 in naher Zukunft genehmigt werden wird.
5.3 Freibad Entringen
BMin Halm informierte zur Projektauswahl im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten. Hier hatte sich die Gemeinde mit dem Freibad Entringen für das Förderprogramm beworben. Laut einer Mitteilung ist Ammerbuch leider nicht mit dabei. Aber das Förderprogramm „Schwimmbäder“ ist noch eine Hoffnung, um an Gelder für die Freibadsanierung zu kommen. Ein entsprechender Antrag soll in Zusammenarbeit mit dem Freibad-Förderverein gestellt werden.
5.4 Umleitungsbeschilderung im Poltringer Weg und im Alemannenweg in Ammerbuch-Entringen
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach Sinn und Zweck der Umleitungsschilder im Poltringer Weg und im Alemannenweg, die auf eine Umleitung für Radfahrer und Fußgänger hinweisen.
Nachträglicher Hinweis der Verwaltung: Beim Wolfsberg in Reusten ist wegen Bauarbeiten der Rad- und Fußweg gesperrt. Die Schilder in Entringen weisen daher die Umleitungsstrecke aus, die über Poltringen führt.
5.5 Beschilderung für Pedelecs auf Gemeindeverbindungswegen
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wann endlich die Schilder für die Freigabe von Pedelecs auf den Gemeindeverbindungswegen/Feldwegen angebracht werden. BMin Halm weist auf einen internen Personalwechsel im Hauptamt hin. Dadurch hat sich die Erledigung verzögert.
Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats schloss sich an.






