Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.
Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.
Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil
Mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ammerbuch.
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- Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
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Aktuelle Informationen aus der Sitzung des Technischen Ausschusses am 23.03.2026
icon.crdate26.03.2026
Detailinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats sind in unserem Ratsinformationssystem auf
Detailinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats sind in unserem Ratsinformationssystem auf https://ammerbuch.ris-portal.de/web/ratsinformation/startseite abrufbar.
Unter dem Punkt „Sitzungen“ finden Sie die ausführlichen Sitzungsvorlagen samt Anlagen aller aktuellen und bisherigen öffentlichen Sitzungen.
| TOP 1 | Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise mit 18 Wohneinheiten, einem Büro, Fahrradraum, Müll/Geräteraum sowie einer Garage mit 23 Stellplätzen auf dem Flst. Nr. 183/5, Heinrich-Zeller-Straße 3 und 5 in Ammerbuch-Entringen - Bauantrag im vereinfachten Verfahren - Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB i.V. m. § 31 BauGB |
Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise mit insgesamt 18 Wohnungen. Ergänzend sind ein Büro, Nebenräume sowie eine Garage mit 23 Stellplätzen vorgesehen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schlossblick“.
Im Zuge der Planung wurden drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Diese betreffen geringfügige Überschreitungen der Baugrenzen bzw. Baulinien durch Balkone, eine Überschreitung der zulässigen Höhe einer Stützmauer sowie eine Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) im Zusammenhang mit der geplanten Tiefgarage.
Die Verwaltung bewertete die Abweichungen als städtebaulich vertretbar und kam zu dem Ergebnis, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Vor diesem Hintergrund wurde vorgeschlagen, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Der Ortsbeirat Entringen hatte sich im Vorfeld mit dem Baugesuch befasst und der Befreiung hinsichtlich der Balkone zugestimmt. Darüber hinaus wurde angeregt, die festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe beizubehalten.
Der planende Architekt stellte das Vorhaben in der Sitzung vor und erläuterte insbesondere die geplante Anhebung der Erdgeschossfußbodenhöhe um 25 cm. Diese sei unter anderem erforderlich, um barrierefreie Zugänge mit Nullschwellen zu ermöglichen sowie auf das teilweise bereits höher liegende Straßenniveau zu reagieren.
Im Rahmen der Beratung wurde zudem darauf hingewiesen, dass bei einem vergleichbaren Bauvorhaben im Gebiet „Schlossblick“ bereits eine Befreiung hinsichtlich der GRZ erteilt wurde. Aus Gründen der Gleichbehandlung sprach sich der Technische Ausschuss auch hier für eine Zustimmung aus.
Der Technische Ausschuss erteilte daraufhin mehrheitlich das kommunale Einvernehmen zum Bauvorhaben, einschließlich der beantragten Befreiungen.
Im Anschluss fand eine Sitzung des Gemeinderates statt.





