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Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch

Unser amtliches Mitteilungsblatt mit dem Namen "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" wird vom Nussbaum-Verlag aus Weil der Stadt herausgegeben.

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Einige Exemplare des Amtsblattes liegt zum Mitnehmen auch im Bürgerbüro im Rathaus Entringen (Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch) aus.

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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch

Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.

Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.

Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.

Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil

Mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ammerbuch.

  • Das Amtsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags für alle Ammerbucher Haushalte, die ein Abo abgeschlossen haben.
  • Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
  • In Wochen mit Feiertagen kann sich der Redaktionsschluss um einen Tag vorverschieben. Hinweise dazu werden im Amtsblatt abgedruckt. Zu spät eingehende Beiträge können gar nicht oder nur in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. BITTE BEACHTEN SIE DEN REDAKTIONSSCHLUSS !

Information zu Fließgewässern: Ablagerungen in und an Gewässern

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Immer wieder werden in verschiedenen Gewässern sowie an deren Uferbereichen Ablagerungen festgestellt. Dazu zählen unter anderem Paletten, die zum

Immer wieder werden in verschiedenen Gewässern sowie an deren Uferbereichen Ablagerungen festgestellt. Dazu zählen unter anderem Paletten, die zum Bau provisorischer Brücken verwendet werden, verschiedenste Abfälle und Unrat sowie Holz. Auch Grünschnitt, Laub, Kompost oder Mähgut werden häufig im Gewässerrandbereich zwischengelagert oder sogar dort entsorgt.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass jeglicheAblagerungen im und am Gewässer unzulässig sind und eine Ordnungswidrigkeit darstellen können (§ 6, § 32, § 38, § 78a WHG, § 29 WG). Und dafür gibt es gute Gründe:

Durch die Ablagerung organischer Materialien (Mähgut, Laub, Kompost etc.) gelangen Nährstoffe in das Gewässer. Diese können zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands führen. Insbesondere in den heißen Sommermonaten, wenn die Bäche und Gräben niedrige Wassermengen führen und einen geringen Sauerstoffgehalt haben, können die Auswirkungen von Ablagerungen dieser Art den Sauerstoffgehalt im Wasser noch weiter senken, was zum Verenden von Fischen und wirbellosen Gewässerbewohnern führen kann.

Zudem können selbst kleine Gewässer und Gräben im Hochwasser- oder Starkregenfall große Wassermassen transportieren. Dann bleibt in der Regel keine Zeit mehr, um abgelagertes Material aus dem Gefahrenbereich zu schaffen. Die Materialien werden abgeschwemmt und können sich an Engstellen, beispielsweise an Brücken oder Verdolungen, verkeilen. Dadurch kann der Wasserabfluss behindert werden, sodass Gewässer über die Ufer treten und erhebliche Schäden verursachen.

Wir bitten darum alle Bürgerinnen und Bürger, im Interesse der Allgemeinheit und auch im eigenen Interesse die Gewässer und den Gewässerrandstreifen frei von Ablagerungen jeglicher Art zu halten. Der gesetzliche Gewässerrandstreifen beträgt innerorts 5 Meter und außerorts 10 Meter.

Bitte entsorgen Sie Gartenabfälle ordnungsgemäß und sehen Sie auch von der Errichtung von Bauwerken wie z.B. Palettenbrücken oder kleinen Staudämmen am Gewässer ab. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zum Schutz unserer Gewässer und tragen dazu bei, zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit sowie zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Bauhof zu vermeiden.

Bei Fragen zum Thema Gewässerschutz und Hochwasser wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung (t.wirschke(@)ammerbuch.de).

Gemeinde Ammerbuch – Bauamt