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Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch

Unser amtliches Mitteilungsblatt mit dem Namen "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" wird vom Nussbaum-Verlag aus Weil der Stadt herausgegeben.

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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch

Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.

Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.

Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.

Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil

Mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ammerbuch.

  • Das Amtsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags für alle Ammerbucher Haushalte, die ein Abo abgeschlossen haben.
  • Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
  • In Wochen mit Feiertagen kann sich der Redaktionsschluss um einen Tag vorverschieben. Hinweise dazu werden im Amtsblatt abgedruckt. Zu spät eingehende Beiträge können gar nicht oder nur in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. BITTE BEACHTEN SIE DEN REDAKTIONSSCHLUSS !

Beginn der Vegetationsperiode am 1. März: Bäume und Sträucher dürfen nicht mehr gefällt oder gerodet werden

icon.crdate05.03.2026

Die Vegetationsperiode hat wieder begonnen. Am 1. März eines jeden Jahres beginnt gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes die

Die Vegetationsperiode hat wieder begonnen. Am 1. März eines jeden Jahresbeginnt gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes die Vogelbrutzeit. Danach ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Röhrichte abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Dieser Schutzzeitraum für die Vegetation dient der Erhaltung der Lebensstätten von Tieren und Pflanzen und schützt vor allem die Vögel in der Brut- und Aufzuchtzeit, aber auch zahlreiche Insekten und andere Kleinlebewesen.

Ausgenommen davon sind unter anderem Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Flächen, wobei auch hier der Artenschutz stets zu berücksichtigen ist. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen reduzieren oder notwendig sind, um die Bäume gesund zu erhalten. Umfangreichere Fäll- und Gehölzschnittarbeiten dürfen jedoch erst wieder im Oktober vorgenommen werden.

Nicht verboten sind notwendige und nicht aufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen. Diese sollten jedoch unbedingt vorab mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Tübingen (Tel.-Nr. 07071 /207-4025) abgestimmt werden.

Gemeindeverwaltung Ammerbuch