Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Unser amtliches Mitteilungsblatt mit dem Namen "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" wird vom Nussbaum-Verlag aus Weil der Stadt herausgegeben.
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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.
Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.
Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil
Mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ammerbuch.
- Das Amtsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags für alle Ammerbucher Haushalte, die ein Abo abgeschlossen haben.
- Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
- In Wochen mit Feiertagen kann sich der Redaktionsschluss um einen Tag vorverschieben. Hinweise dazu werden im Amtsblatt abgedruckt. Zu spät eingehende Beiträge können gar nicht oder nur in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. BITTE BEACHTEN SIE DEN REDAKTIONSSCHLUSS !
- Kostenpflichtige Anzeigen für den Anzeigenteil müssen direkt beim Verlag Nussbaum aufgegeben werden.
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Wahlaufruf zur Landtagswahl am 08.03.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 8. März 2026, wählen die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und entscheiden Sie mit über die politische Zukunft unseres Landes. Das Wahlrecht ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie – jede Stimme zählt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Erstmals gilt bei dieser Wahl ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen.
Wer am Wahltag nicht persönlich zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Die entsprechenden Unterlagen können noch bis Freitag, 06.03.2026 - 15:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu die öffentlichen Bekanntmachungen sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit allen wichtigen Informationen zu Wahllokal und Fristen.
Eine Auflistung der Wahllokale finden Sie in dieser Ausgabe bei den öffentlichen Bekanntmachungen zur Landtagswahl.
Die Wahlperiode des aktuellen Landtags endet am 30. April 2026; die Neuwahl findet daher fristgerecht davor statt. Mit Ihrer Teilnahme stärken Sie unsere demokratischen Institutionen und übernehmen Verantwortung für die weitere Entwicklung unseres Landes.
Gehen Sie wählen und machen Sie von Ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch.
Christel Halm
Bürgermeisterin







