Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Unser amtliches Mitteilungsblatt mit dem Namen "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" wird vom Nussbaum-Verlag aus Weil der Stadt herausgegeben.
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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.
Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.
Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil
Mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ammerbuch.
- Das Amtsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags für alle Ammerbucher Haushalte, die ein Abo abgeschlossen haben.
- Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
- In Wochen mit Feiertagen kann sich der Redaktionsschluss um einen Tag vorverschieben. Hinweise dazu werden im Amtsblatt abgedruckt. Zu spät eingehende Beiträge können gar nicht oder nur in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. BITTE BEACHTEN SIE DEN REDAKTIONSSCHLUSS !
- Kostenpflichtige Anzeigen für den Anzeigenteil müssen direkt beim Verlag Nussbaum aufgegeben werden.
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Hinweise zum Umgang mit Plakaten im öffentlichen Raum
icon.crdate19.02.2026
Im Gemeindegebiet wurden in jüngster Zeit wiederholt beschädigte, beschmierte oder entfernte Plakate festgestellt. Betroffen sind unterschiedliche
Im Gemeindegebiet wurden in jüngster Zeit wiederholt beschädigte, beschmierte oder entfernte Plakate festgestellt. Betroffen sind unterschiedliche Aushänge, darunter auch Wahlplakate.
Plakate im öffentlichen Raum dienen der Information über Veranstaltungen, Angebote, gesellschaftliche Anliegen sowie im Wahlkampf über politische Inhalte. Sie sind Teil der öffentlichen Kommunikation und grundsätzlich zulässig, sofern sie den geltenden Vorgaben entsprechen.
Das Beschädigen, Verunstalten oder eigenmächtige Entfernen solcher Plakate ist nicht erlaubt und kann strafrechtliche Folgen haben. Unabhängig vom jeweiligen Inhalt stellt dies keine zulässige Form der Meinungsäußerung dar.
Die Gemeinde bittet daher um einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Aushängen im öffentlichen Raum. Entsprechende Vorfälle können zur Anzeige gebracht werden. Hinweise nimmt die Gemeindeverwaltung bzw. die Polizei entgegen.
Ein sachlicher und rechtskonformer Umgang mit öffentlichen Informationen trägt zu einem fairen und geordneten Miteinander in der Gemeinde bei.
Gemeindeverwaltung Ammerbuch - Ordnungsamt





