Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Unser amtliches Mitteilungsblatt mit dem Namen "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" wird vom Nussbaum-Verlag aus Weil der Stadt herausgegeben.
Amtsblatt abonieren: https://abo.nussbaum.de
- Sie werden in der vom Nussbaum gewohnt zuverlässigen Art über das Gemeindeleben mit all seinen Facetten informiert.
- Als Abonnent haben Sie Zugriff auf das Amtsblatt als e-paper und auf die BürgerApp.
- Nutzen Sie die Gelegenheit, immer auf dem Laufenden zu sein und bestellen Sie sich unser Amtsblatt.
Sie haben Ihr aboniertes "Blättle" nicht bekommen?
Sie bekommen das von Ihnen abonierte Amtsblatt nicht oder zu spät?
Ansprechpartner ist G.S. Vertriebs GmbH in Weil der Stadt:
Telefonnummer: 07033 6924-0
Einige Exemplare des Amtsblattes liegt zum Mitnehmen auch im Bürgerbüro im Rathaus Entringen (Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch) aus.
Sie haben noch kein Abo für das Amtsblatt?
Hier können Sie das Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch abonieren.
Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.
Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.
Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil
Mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ammerbuch.
- Das Amtsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags für alle Ammerbucher Haushalte, die ein Abo abgeschlossen haben.
- Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
- In Wochen mit Feiertagen kann sich der Redaktionsschluss um einen Tag vorverschieben. Hinweise dazu werden im Amtsblatt abgedruckt. Zu spät eingehende Beiträge können gar nicht oder nur in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. BITTE BEACHTEN SIE DEN REDAKTIONSSCHLUSS !
- Kostenpflichtige Anzeigen für den Anzeigenteil müssen direkt beim Verlag Nussbaum aufgegeben werden.
Privatanzeige im Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch aufgeben.
Landesfamilienpass 2025
Wie schon in den vergangenen Jahren können auch 2025 wieder Landesfamilienpässe beantragt werden.
Familien, die bereits Inhaber des Familienpasses sind, werden das Gutscheinheft 2025 auf jedem Bürgerbüro abholen können, ohne dass sie einen neuen Antrag ausfüllen müssen. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist vorbeizukommen und Ihren Landesfamilienpass vorzeigen, dann können Sie das Gutscheinheft sofort mitnehmen.
Einen Landes-Familienpass können Familien erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Falls Sie also noch keinen Landesfamilienpass haben, aber zum Kreis der o.g. Berechtigten gehören, stellen Sie bitte auf Ihrem Bürgerbüro einen entsprechenden Antrag. Sie bekommen dann einen Landesfamilienpass ausgestellt und das entsprechende Gutscheinheft dazu.
Bürgerbüro Ammerbuch



