Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Unser amtliches Mitteilungsblatt mit dem Namen "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" wird vom Nussbaum-Verlag aus Weil der Stadt herausgegeben.
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Einige Exemplare des Amtsblattes liegt zum Mitnehmen auch im Bürgerbüro im Rathaus Entringen (Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch) aus.
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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.
Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.
Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil
Mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Ammerbuch.
- Das Amtsblatt erscheint wöchentlich immer donnerstags für alle Ammerbucher Haushalte, die ein Abo abgeschlossen haben.
- Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
- In Wochen mit Feiertagen kann sich der Redaktionsschluss um einen Tag vorverschieben. Hinweise dazu werden im Amtsblatt abgedruckt. Zu spät eingehende Beiträge können gar nicht oder nur in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. BITTE BEACHTEN SIE DEN REDAKTIONSSCHLUSS !
- Kostenpflichtige Anzeigen für den Anzeigenteil müssen direkt beim Verlag Nussbaum aufgegeben werden.
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Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen informiert: Abfuhren sperriger Abfälle für das Jahr 2025
Ende Januar/Anfang Februar 2025 verschickt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen die Abfallgebührenbescheide. Mit den Gebührenbescheiden werden auf einem gesonderten Blatt die neuen Wertmarken und der neue Berechtigungscode für die Abfuhr sperriger Abfälle für 2025 zugeschickt. Bis dahin können die Abfuhren für Sperrmüll, Holzmöbel, Metall-Schrott und Elektro(nik)-Schrott noch mit dem Berechtigungscode oder den Wertmarken von 2024 angemeldet werden.
Ohne Wertmarken und Berechtigungscode sind weder Anmeldungen von Abfuhren noch eine kostenlose Anlieferung der Abfälle im Entsorgungszentrum in Dußlingen möglich. Daher ist es wichtig, dass der Gebührenbescheid und das Blatt mit den Wertmarken und dem Berechtigungscode für 2025 aufbewahrt werden.
Wer keinen eigenen Abfallbehälter angemeldet hat, erhält den Berechtigungscode und die Wertmarken vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung. Bei einer Behälter-Gemeinschaft erhält der Gebührenschuldner mit dem Gebührenbescheid den Berechtigungscode und die Wertmarken.
Weitere Informationen findet man unter www.abfall-kreis-tuebingen.de.






