Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.
Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.
Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.
Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil
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- Redaktionsschluss ist dienstags um 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Beiträge der dafür berechtigten Veröffentlicher in das Redaktionssystem Artikelstar eingestellt sein: www.artikelstar.de
- In Wochen mit Feiertagen kann sich der Redaktionsschluss um einen Tag vorverschieben. Hinweise dazu werden im Amtsblatt abgedruckt. Zu spät eingehende Beiträge können gar nicht oder nur in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. BITTE BEACHTEN SIE DEN REDAKTIONSSCHLUSS !
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Zurückschneiden von Hecken, Bäumen, Sträuchern im Gehweg- und Straßenbereich
icon.crdate17.10.2024
Die Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten werden gebeten, die entlang der Gehwege, Straßen und oder auch Feldwege stehenden Hecken,
Die Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten werden gebeten, die entlang der Gehwege, Straßen und oder auch Feldwege stehenden Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückzuschneiden.
Dabei müssen folgende Lichträume im Interesse der Verkehrssicherheit, zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen frei bleiben:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn (auch Feldwege!)
- 2,30 m über Gehwegen
- 2,50 m über Radwegen
- 4,00 m über den 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen der Fahrbahn anschließen.
- An einer Straßeneinmündung und Kreuzungen müssen Hecken und Anpflanzungen stets so niedergehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.
Das Lichtraumprofil ist unbedingt freizuhalten!
Dies bedeutet, dass keine Äste und Zweigen in diesen Verkehrsbereich hineinragen dürfen. Dazu gehören auch Gewächse am Boden, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.
Bitte prüfen Sie auch, ob ggf. Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrsschilder (z.B. Straßenbezeichnungen, Verkehrszeichen usw.) zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht eine erhöhte Unfallgefahr für sie.
Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg dürfen Anpflanzungen und auch Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere Einrichtungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht!
Auch auf Feldwegen ist dies zu berücksichtigen und die Bäume und Sträucher sind entsprechend zurückzuschneiden, um auch hier die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen.
Beachten Sie bitte, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
Gemeinde Ammerbuch - Bauamt





