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Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch

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Redaktion Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch

Herausgeber vom "Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch" ist die Gemeindeverwaltung Ammerbuch.

Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und anderen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeisterin Christel Halm oder ihr Vertreter im Amt.

Bei Fragen zum amtlichen Teil des Amtsblatts:
Telefonnummer: 07073 9171-7103 oder E-Mail an aktuell(@)ammerbuch.de
Sachbearbeiterin für das Amtsblatt ist Andrea Falkenberg.

Texte für das Amtsblatt im redaktionellen Teil

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  • In Wochen mit Feiertagen kann sich der Redaktionsschluss um einen Tag vorverschieben. Hinweise dazu werden im Amtsblatt abgedruckt. Zu spät eingehende Beiträge können gar nicht oder nur in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. BITTE BEACHTEN SIE DEN REDAKTIONSSCHLUSS !

Misteln in Streuobstwiesen

icon.crdate18.01.2024

Um die Mistel ranken sich einige Mythen und auch heute gilt sie noch als Glücksbringer und Heilpflanze. Für viele Vögel sind die Früchte der Misteln

Um die Mistel ranken sich einige Mythen und auch heute gilt sie noch als Glücksbringer und Heilpflanze. Für viele Vögel sind die Früchte der Misteln ein wertvolles Winterfutter und für einige Insekten sind diese Pflanzen essenziell zum Überleben notwendig.

Allerdings ist sie auch ein Halbschmarotzer auf den Bäumen, an welchen sie wächst. Sie entzieht dem Baum über ihre Saugwurzeln Wasser und Nährstoffe, betreibt aber gleichzeitig auch selbst Photosynthese. Ein leichter Befall ist für einen vitalen Baum kein Problem, ein starker Befall kann jedoch die Wuchsleistung des Baumes stark vermindern und sogar zum Absterben des Baumes führen.

Insbesondere die Laubholzmistel kann in Streuobstwiesen problematisch werden. In Streuobstbeständen ist es deshalb sinnvoll, gegen die Ausbreitung der Laubholzmistel vorzugehen. Die Misteln können an eigenen Bäumen das ganze Jahr über entfernt werden. Es bietet sich allerdings an, dies mit dem regelmäßigen Rückschnitt der Bäume im Spätwinter bzw. zeitigen Frühjahr zu kombinieren. Um die Mistel vollständig zu entfernen, sollte der Ast am besten 50 cm unterhalb vom Ansatz der Mistel abgeschnitten werden. Dies ist ohne größere Schädigung des Baumes nur an den äußeren Ästen möglich. An den Leitästen und der Stammverlängerung gibt es die Möglichkeit, die Misteln auszubrechen bzw. abzuschneiden. Wenn dies mehrmalig erfolgt, kann die Mistel dadurch ausgehungert werden. Zudem wird die Ausbreitung reduziert, da die Mistel nach solch einer Maßnahme erst wieder nach ca. vier Jahren Samen ausbildet. Demnach ist es auch sinnvoll, bei stark befallenen Bäumen die Misteln auf diese Weise zu entfernen. Solche Bäume sind oft alt und damit Höhlenbäume, hier sollte bei allem Eifer trotzdem auf die dort siedelnden Tierarten geachtet und diese nicht gestört werden. Dies gilt in gleichem Maße natürlich auch für Nester in jüngeren Bäumen.

Achten Sie doch beim diesjährigen Winterschnitt darauf, auch die Misteln zurückzuschneiden/zu entfernen. An fremden Bäumen sollten die Misteln übrigens nur mit dem Einverständnis des Besitzers oder der Besitzerin entfernt werden. Außerdem muss für den Verkauf von eigenen gesammelten Misteln eine kostenlose Genehmigung von der unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Noch detailliertere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Internetseite des Naturschutzbundes Deutschland e.V., www.nabu.de.

Gemeindeverwaltung Ammerbuch – Bauamt