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Aktuelle Informationen aus der Sitzung des Gemeinderates am 17.02.2025

icon.crdate20.02.2025

Detailinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des Gemeinderats sind in unserem Ratsinformationssystem auf

Detailinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des Gemeinderats sind in unserem Ratsinformationssystem auf https://ammerbuch.ris-portal.de/web/ratsinformation/startseite abrufbar.

Unter dem Punkt „Sitzungen“ finden Sie die ausführlichen Sitzungsvorlagen samt Anlagen aller aktuellen und bisherigen öffentlichen Sitzungen.

TOP 1Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeisterin Halm gab bekannt, dass der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 03.02.2025 folgenden Beschluss gefasst hat:

Die Bauverpflichtung für zwei Gewerbegrundstücke im „Hagen“ in Ammerbuch-Altingen wurde nicht erfüllt. Die Gemeinde übt das im Kaufvertrag vereinbarte Rückerwerbsrecht aus. Der Gemeinderat hat der Aufnahme der entsprechenden Ausgaben und Einnahmen in den Haushaltsplan 2025 zugestimmt.

TOP 2Polizeiposten Ammerbuch
- Verabschiedung des bisherigen Dienststellenleiters Herrn Heck
- Vorstellung der kommissarischen Leitung, Frau Arnold

In der Gemeinderatssitzung wurde der bisherige Dienststellenleiter des Polizeipostens Ammerbuch, Herr Matthias Heck, verabschiedet. In seiner Abschiedsrede hob er die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Gemeinderat hervor. Er betonte, dass für seinen Wechsel in das Revier Bodelshausen ausschließlich die Nähe zu seinem Wohnort und damit die geringere Anfahrtszeit ausschlaggebend war. Seit 2020 war er immer gerne Leiter des Polizeipostens in Ammerbuch und hat in dieser Zeit auch wichtige Impulse für die Gemeinde gesetzt.

Im Rahmen der Sitzung wurde zudem seine kommissarische Nachfolgerin, Frau Arnold, vorgestellt. Die erfahrene Kollegin verfügt über umfassendes Fachwissen, das sie unter anderem durch ihre frühere Tätigkeit bei der Kriminalpolizei erworben hat.

Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung überreichte Bürgermeisterin Halm dem scheidenden Dienststellenleiter einen Geschenkkorb. Sie würdigte seine engagierte Arbeit und wünschte ihm für die Zukunft viel Erfolg.

TOP 3Verkauf der Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet Hagen III + IV in Ammerbuch-Altingen
- Festlegung der Rahmenbedingungen zur Selbstnutzung, Nutzungsbindung, Weiterveräußerungsverbot, Mehrerlösklausel und Vertragsstrafe
- Festlegung neuer Verkaufspreis
- Ausschreibungsbeschluss

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde intensiv über den Verkaufspreis für die nun zum Rückerwerb anstehenden Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet Hagen in Ammerbuch-Altingen diskutiert. Die Grundstücke waren in der Vergangenheit zu einem Preis von 82 €/m² bzw. 85 €/m² verkauft worden. Nach dem Rückkauf kann nun der Weiterverkauf zu neuen, marktgerechten Konditionen erfolgen.

Aufgrund der gestiegenen Marktpreise wurde seitens der Verwaltung eine Anpassung des Verkaufspreises auf 260 €/m² angestrebt. Die Anpassung stellt eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung dar, die eine erhebliche Einnahmesteigerung ermöglicht und gleichzeitig eine faire, marktkonforme Veräußerung sicherstellt.

Diese Sichtweise wurde von den anwesenden Vertretern der Standortagentur Neckar Alb mit weiteren Argumenten untermauert und die Fragen aus dem Gremium mit hohem Fachwissen beantwortet.

Bei der sich anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Belange des örtlichen Handwerks ausführlich thematisiert. In der lebhaften Debatte standen letztendlich verschiedene Preisvorschläge zur Diskussion, wobei sowohl wirtschaftliche Aspekte als auch die Attraktivität für ortsansässige Betriebe abgewogen werden mussten.

Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung, in der sich die Mitglieder des Gemeinderats innerhalb ihrer Fraktionen nochmals zum endgültigen Preis beraten konnten, kam es schließlich zur Entscheidung: Mit knapper Mehrheit wurde ein Verkaufspreis von 220 € pro Quadratmeter festgelegt.

Im Anschluss konnte der nachfolgende Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme angenommen werden:

1.1 Ergänzend zu den bisherigen Regelungen wird in den noch abzuschließenden Kaufverträgen

  • eine entsprechende Regelung zur Selbstnutzung des Gewerbegrundstücks aufgenommen (Definition, genauer Nutzungszweck),
  • eine Nutzungsbindung für den Zeitraum von 10 Jahren vereinbart,
  • ggf. die Verlegung des gesamten Gewerbebetriebs samt Betriebssitz nach Ammerbuch verlangt,
  • ein Weiterveräußerungsverbot und eine Mehrerlösklausel vereinbart,

sowie

  • eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises vereinbart für den Fall
  • eines schuldhaften Verstoßes gegen die Bauverpflichtung,
  • ggf. bei nicht Verlegung des Betriebssitzes nach Ammerbuch,
  • Verstoß gegen die Nutzungsbindungsverpflichtung
  • oder bei einer unzulässigen Weiterveräußerung.

1.2 Die bereits bisher zu vereinbarende Nachzahlungsverpflichtung für den Fall, dass weiterer Wohnraum über die vertraglich zulässige Wohnung hinaus oder über die maximal zulässige Wohnfläche von 150 m² hinaus baurechtlich genehmigt oder tatsächlich hergestellt wird, wird zukünftig auf 15 Jahre befristet.

1.3 Alle bisherigen vom Gemeinderat festgelegten Vertragsvereinbarungen bzw. Vertragsbedingungen haben weiterhin Bestand.

1.4 Der Verkaufspreis für die noch nicht vergebenen Gewerbeflächen wird von 120 €/m² auf 220,00 €/m² erhöht.

1.5 Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der verkäuflichen Flächen beauftragt.

TOP 4Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung

Die Kämmerin erklärte, dass die beschlossenen Änderungen und der Sperrvermerk in den Entwurf des Haushaltsplans eingearbeitet wurden. Damit beläuft sich der aktuelle Stand des ordentlichen Ergebnisses auf minus 2.579.910 Euro.

Nachdem einer Nachfrage aus dem Gremium, die von Seiten der Finanzverwaltung beantwortet wurde, beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme die Haushaltssatzung der Gemeinde Ammerbuch für das Haushaltsjahr 2025 und die mittelfristige Finanzplanung, wie im Haushaltsplan 2025 dargestellt, einschließlich der dargelegten Änderungen.

TOP 5Beschluss des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ammerbuch für das Wirtschaftsjahr 2025

Nachdem keine Änderungen seit der Einbringung am Wirtschaftsplan vorgenommen wurden, beschloss der Gemeinderat ohne weitere Diskussion einstimmig den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ammerbuch für das Wirtschaftsjahr 2025 mit einem ordentlichen Ergebnis von ca. minus 25.000 Euro.

TOP 6Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Ammerbuch
- Vergabe Ingenieurleistungen

Die Gemeinde Ammerbuch erhielt am 23.09.2024 einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über 97.200 € aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Mit Unterstützung der Klimaschutzagentur des Landkreises Tübingen wurden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet.

Der Ortsbaumeister führte aus, dass im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vier Ingenieur- und Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Die Leistungen umfassen eine Bestandsanalyse, Potenzialanalysen für Energieeinsparungen und erneuerbare Energien, die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur klimafreundlichen Wärmeversorgung sowie die Endredaktion des Wärmeplans.

Bei der Submission am 27.01.2025 wurden zwei wertbare Angebote eingereicht. Die Bewertung erfolgte anhand einer Auswertungsmatrix.

Der Bieter 1 hat in seinem Angebot nur sehr wenig Bezug auf die spezifischen Anforderungen von Ammerbuch genommen. Der Bieter 2 ist dagegen ausführlich auf die Rahmenbedingungen in Ammerbuch eingegangen, was bei der entsprechenden Gewichtung neben Preis und Referenzen letztendlich den Ausschlag gegeben hat. Infolgedessen erzielten die Stadtwerke Tübingen bei der konzeptionellen Ausarbeitung die höchste Punktzahl.

Ohne weitere Diskussion beauftragte der Gemeinderat im Anschluss mit einer Enthaltung die Stadtwerke Tübingen GmbH mit den Ingenieurleistungen für die kommunale Wärmeplanung.

TOP 7Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen,
Bekanntgabe und Beschlussfassung über eingegangene Beträge, 4. Quartal 2024

Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat der Annahme und Vermittlung der genannten, in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2024 eingegangenen Geld- und Sachspenden ab 100,00 €, von insgesamt 12.451,43 € einstimmig zu. Unter den Spendern von Geld- und Sachspenden ab 100,00 € sind 4 Spender, mit denen die Gemeinde Ammerbuch eine Geschäfts- oder Lieferbeziehung unterhält.

Der Annahme und Vermittlung der in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2024 eingegangenen Geld- und Sachspenden in Höhe von jeweils unter 100,00 €, von insgesamt 2.035,14 € von 18 Spendern wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Unter den Spendern von Geld- und Sachspenden ist kein Spender, mit dem die Gemeinde Ammerbuch eine Geschäfts- oder Lieferbeziehung unterhält.

TOP 8Mitteilungen und Anfragen

8.1: Automaten in der Hindenburgstraße beim Bahnhof in Ammerbuch-Entringen

Nach Aussage eines Gremiumsmitglieds sind die weitreichend bekannten „scharfen Chips“ zwischenzeitlich aus dem Sortiment des Verkaufsautomaten entfernt worden. Dafür werden aktuell sogenannte „Vapes“ angeboten, die wohl auch in den unteren Klassen an der Gemeinschaftsschule kursieren. Die Verwaltung wurde gebeten, mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass das Sortiment angepasst wird.

8.2.: Baumfällarbeiten im Zuge des Baugebiets „Wolfsberg III“ in Ammerbuch-Reusten

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich nach den Hintergründen der Baumfällarbeiten an der Kreisstraße bei Reusten. Der Ortsbaumeister erklärte, dass die Baumfällarbeiten bis 28.02.2025 zulässig und für die Herstellung der zweiten Zufahrt für das Baugebiet erforderlich sind. Ein entsprechender Ausgleich wurde durch die Schaffung des Zauneidechsenhabitats bereits geschaffen. Mit den Erschließungsarbeiten selbst soll dann im November 2025 begonnen werden.

8.3.: Bundestagswahlplakate

Ein Gremiumsmitglied erkundigte sich nach den Bestimmungen für die Plakatierung mit Wahlplakaten, die nicht in allen Ortsteilen eingehalten wurden. Grundsätzlich regte er an, die Bestimmungen für die Zukunft anzupassen, so dass die Anzahl der zulässigen Wahlplakate sich künftig an der Größe der Gemeindeteile orientiert. Auch die Überarbeitung der Karenzzeit im Amtsblatt vor Wahlen sollte überdacht werden. Von Seiten der Verwaltung wurde eine Überprüfung zugesagt.

8.4.: Verschmutzung durch Hundekot

Ein Gemeinderatsmitglied schilderte, dass er von einer Hundehalterin darauf hingewiesen wurde, dass auf einem von Hundebesitzern stark frequentierten Feldweg immer vermehrt sog. „Tretminen“ zu finden sind, obwohl das Angebot der Gemeinde für die Entsorgung mittels Hundekotbeutel sehr gut sei. Er erkundigte sich, was dagegen getan werden könnte. Bürgermeisterin Halm erwiderte, dass eine Kontrolle aufgrund der personellen Ressourcen sehr schwierig sein wird und jeder, der einen entsprechenden Vorfall beobachtet, aufgerufen ist, die Personen direkt anzusprechen.

Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats schloss sich an.