Änderung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B
icon.crdate26.03.2021
Aufgrund des Gemeinderats-beschlusses wird der Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2021 neu festgesetzt ...
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 08.02.2021 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer B 360 v. H. (neu)
(bebaute und bebaubare Grundstücke) 330 v. H. (alt)
Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 320 v. H.
Allen Grundsteuerpflichtigen werden in den nächsten Tagen die neuen Steuerbescheide zugesandt. Die Fälligkeiten der Steuern sind diesen Bescheiden zu entnehmen.
Bitte geben Sie bei den Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen aus dem aktuellen Steuerbescheid an. Denken Sie bitte ggf. auch daran, einen bestehenden Dauerauftrag bei Ihrer Bank zu ändern. Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Basislast-schriftmandat (früher Einzugsermächtigung) erteilen. Dies minimiert den Aufwand in der Gemeindekasse und trägt dazu bei Kosten zu sparen. Wer der Gemeinde bereits ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt hat, muss nichts veranlassen. Die geänderte Steuer wird dann automatisch zu den angegebenen Fälligkeiten abgebucht.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Ines Simic von der Kämmerei wenden:
Telefonnummer: 07073 9171 7214
i.simic(@)ammerbuch.de




