Abrechnung der Elternbeiträge während der teilweisen Schließung der Kindertageseinrichtungen wegen Corona-Pandemie für die Monate April bis Juni 2020
icon.crdate22.07.2020
Für die Monate April und Mai werden die in der Notbetreuung tatsächlich genutzten Tage taggenau abgerechnet. Der Tagessatz richtet sich nach der jeweiligen Betreuungszeit unter Berücksichtigung der Sozialstaffelung durch die Kinderzahl in der Familie. Sie erhalten für diesen Zeitraum in den nächsten Tagen eine Rechnung. Den Familien, die in diesen beiden Monaten keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden die Elternbeiträge für April und Mai erlassen...
- Wurde die Notbetreuung im Juni an drei und mehr Tagen pro Woche genutzt, wird der volle Beitragssatz für die genutzte Betreuungsform berechnet.
- Wurde die Notbetreuung im Juni 2020 an weniger als drei Tagen pro Woche genutzt, wird der hälftige Beitragssatz für die genutzte Betreuungsform berechnet. Dies gilt sowohl für die Erweiterte Notbetreuung als auch für die Teilnahme am rollierenden System.
- Für Kinder, für die bis 26.06.2020 keine Betreuung angeboten wurde, wird für die Tage 29./30. Juni 2020 ein Zehntel des aktuellen Monatsbeitrags erhoben.
Sachgebiet Familie - Kultur - Bildung




