Entwicklung von Neubaugebieten im Aufkauf- und Rückerwerbmodell
Gemäß dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 19.10.2009 wird eine Baulandentwicklung nur noch dort erfolgen, wo die Gemeinde zuvor Eigentümerin aller Grundstücke geworden ist. Gleichzeitig soll es den bisherigen Eigentümern von Einwurfsflächen ermöglicht werden, Bauplätze von der Gemeinde mit einer Bauverpflichtung zurück zu erwerben.
Bei den bisherigen Bemühungen hat sich jedoch herausgestellt, dass es einen deutlichen Zeit- und Verwaltungsaufwand darstellt, bauleitplanerisch günstigere und daher von der Gemeindeverwaltung favorisierte Erweiterungsflächen gegen Vorbehalte oder gar Widerstand der Eigentümer umsetzen zu wollen.
Da sich alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Erweiterungsflächen für Wohnbau grundsätzlich als Standort eines neuen Baugebietes eignen und rechtlich einer Planung zugänglich sind, wird eine erfolgreiche Baulandentwicklung im Aufkaufmodell künftig vorrangig von der Bereitschaft der Eigentümer zur Mitwirkung abhängen.
Derzeitiger Stand
Februar 2019: Im Jahr 2016 erfolgte der Beschluss zu den Rahmenbedingungen für ein Aufkauf- und Rückerwerbsmodell für alle Bauentwicklungsflächen. Auf Grundlage dieser Rahmenbedingungen wurden im Dezember 2016 alle Grundstückseigentümer zu ihrer Bereitschaft zum Verkauf ihrer Grundstücke an die Gemeinde befragt. Nach Auswertung der Befragung legte der Gemeinderat dann im März 2017 fest, dass die Gebiete mit hoher Zustimmungsrate sukzessive entwickelt werden sollen. Begonnen wurde diese sukzessive Entwicklung im Jahr 2018 mit dem Gebiet „Hottenberg-West“ in Ammerbuch-Poltringen. Im Jahr 2019 starten wir nun mit dem Gebiet „Wolfsberg III“ in Ammerbuch-Reusten. Ganz am Beginn der Entwicklung steht der Aufkauf der Grundstücke im künftigen Planungsgebiet.
Ursprünglich war angedacht, die benötigten Grundstücke über den Abschluss eines Optionsvertrages zu sichern. Bei den geplanten Optionsverträgen handelt es sich rechtlich um ein Erwerbsangebot, das die Grundstückseigentümer der Gemeinde unterbreiten und an das sie sich über den Optionszeitraum (geplant waren 5 Jahre) gebunden halten. In dieser Zeit kann die Gemeinde das Angebot jederzeit annehmen, muss es jedoch nicht.
Die Rechtsprechung hat zwischenzeitlich geurteilt, dass eine solche Konstellation unzulässig ist. Die ursprünglich vorgesehenen Optionsverträge können daher nicht wie geplant abgeschlossen werden. Um die geplante Entwicklung der Gebiete im Aufkauf- und Rückerwerbsmodell dennoch umsetzen zu können, hat die Verwaltung gemeinsam mit der Notariatskanzlei Lehmann & Jäger aus Tübingen geprüft, welche zulässige Vertragsgestaltung stattdessen in Frage kommt. Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2018 beschlossen, den Aufkauf- und Rückerwerb mit dem folgenden Vertragsmodell fortzuführen:
Rahmenbedingungen zur Ausweisung von Neubaugebieten in Ammerbuch (PDF-Datei, 161 KB)
November 2018: Aufgrund rechtlicher Änderungen hat der Gemeinderat im März 2018 die Rahmenbedingungen des Aufkauf- und Rückerwerbsmodells geändert. Die neuen Bedingungen sind momentan in der Überarbeitung und werden in Kürze hier veröffentlicht.
Dezember 2016: Die Gemeindeverwaltung ist aktuell dabei, die Bereitschaft der Eigentümer zur Mitwirkung beim Aufkauf- und Rückerwerbmodell flächendeckend für sämtliche möglichen Wohnbauerweiterungsflächen in Ammerbuch abzufragen. Nach der Auswertung des Rücklaufs werden dem Gemeinderat Vorschläge zur konkreten Umsetzung von Neubaugebieten unterbreitet. Die Entscheidung hierüber kann voraussichtlich noch im ersten Quartal 2017 getroffen werden.
November 2016: Ausgangsbasis für die Kaufpreise, zu denen die Gemeinde die Erweiterungsflächen aufkauft, ist der Verkehrswert im jeweiligen Gebiet. Im Hinblick darauf, welcher Bodenrichtwert zum heutigen Zeitpunkt für die Flächen gelten würde, wenn sie bereits Baulandqualität hätten, hat der Gutachterausschuss Baulandpreise für die Erweiterungsflächen festgelegt. Da die Erschließungskosten in den Gebieten erst mit der tatsächlichen Erschließung umgelegt und abgelöst werden, wurden die Verkehrswerte noch um einen Ansatz für Erschließungskosten bereinigt. Übersichtskarten mit den Verkehrswerten für Rohbauland können Sie hier herunterladen.
Übersichtskarten Rohbaulandpreise (Stand 2016):
Altingen (PDF-Datei, 4 MB)
Breitenholz (PDF-Datei, 2 MB)
Entringen (PDF-Datei, 4 MB)
Pfäffingen (PDF-Datei, 2 MB)
Poltringen (PDF-Datei, 3 MB)
Reusten (PDF-Datei, 3 MB)
Oktober 2016: Zunächst fanden Infoveranstaltung für alle betroffenen Eigentümer zur Vorstellung des Aufkauf- und Rückerwerbmodells statt. Die PowerPoint-Präsentation zu den Infoveranstaltungen können Sie hier herunterladen.
Präsentation Aufkauf- und Rückerwerbmodell (PDF-Datei, 4 MB)
Fragen & Antworten zum Aufkauf- und Rückerwerbmodell
Die flächendeckende Abfrage der Eigentümer zur Verkaufsbereitschaft hinsichtlich der Erweiterungsfläche lief bis Ende Januar 2017. Von Seiten der betroffenen Eigentümer wurden und werden zahlreiche Fragen zum Thema gestellt. Die wichtigsten und häufigsten stellen wir hier fortlaufend für Sie zusammen und geben gerne Antwort.
Wenn auch Sie eine Frage zur Entwicklung von Neubaugebieten in Ammerbuch haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
Sachgebiet Bauverwaltung
Gemeinde Ammerbuch, Rathaus Entringen, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch
07073 9171-7311
info(@)ammerbuch.de