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Entstehung von Hochwasser

Hochwasser sind Naturereignisse, die immer wieder in unvorhersehbaren Zeitabständen und wechselnden Höhen auftreten. Natürliche Auen bieten Raum, in dem sich die Flutwelle ausbreiten kann, bis sich der Fluss oder Bach nach einiger Zeit wieder zurückzieht. Viele typische Tier- und Pflanzenarten sind auf die wiederkehrende Überflutung angepasst – sie brauchen sie zum Überleben.Ursachen von Hochwasser sind einerseits räumlich ausgedehnte, langanhaltende Niederschläge, oft in Verbindung mit Schneeschmelze, oder kurze Starkregen, in deren Folge in kurzer Zeit große Wassermassen in Bach- und Flusstälern zusammenlaufen. Anderseits bestimmen die Eigenschaften des Flusses und sein Einzugsgebiet das Ausmaß des Hochwassers: Je mehr Platz ein Fluss zum Ausufern hat, desto langsamer und flacher verläuft die Hochwasserwelle. Zudem können Überflutungen bei lokalen Starkregen durch wild abfließendes Wasser, Hangwasser oder durch eine Überlastung des Kanalnetzes entstehen. Diese sind überall möglich und zeitlich und örtlich nur begrenzt vorhersehbar.

Besonders Bäche und Flüsse mit kleinen Einzugsgebieten reagieren mit einem sehr schnellen Anstieg des Wasserstands, so dass für Schutzmaßnahmen oft keine Zeit bleibt, zumal eine präzise Vorhersage für diese Starkregen heute noch nicht möglich ist. Die Schäden durch solche lokalen Ereignisse sind in Baden-Württemberg durchaus erheblich. Für Menschen sind Gewässer seit jeher wirtschaftliche Lebensadern. Flüsse und Bäche wurden und werden für den Transport von Waren genutzt, den Antrieb von Mühlen, für die Bereitstellung von Kühlwasser. Historische Altstädte, Dörfer und Unternehmen liegen daher oft direkt am Ufer eines Flusses oder Bachs. Damit sind Hochwasserrisiken verbunden: Es kann zu materiellen Schäden an Bauten, Einrichtungen und an gelagerten Stoffen kommen, aber auch zu Ausfall- und Folgeschäden durch die Unterbrechung von Produktionsabläufen. Nicht zuletzt besteht eine Gefahr für die Menschen selbst oder für die Helfer im Einsatzfall, wenn das Hochwasser falsch eingeschätzt wird.

Hochwasser - Eigenvorsorge

Eigenvorsorge für den Hochwasserfall - was Sie selbst tun können
Hochwasserereignisse können nicht verhindert werden und gehören zum natürlichen Abflussverhalten von Bächen und Flüssen. Für Schäden durch Hochwasser sind wir Menschen oft selbst verantwortlich. Denn vor allem durch die Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse steigen sowohl die Hochwassergefahr und als auch das Ausmaß der Hochwasserschäden. Im Falle eines Hochwassers können große Risiken für Menschenleben und Sachwerte bestehen. Durch zerstörte Straßen oder Versorgungsleitungen können zudem Folgeschäden eintreten. Diese Risiken können durch eine gute Hochwasservorsorge erheblich vermindert werden. Jeder Einzelne ist gesetzlich zur Eigenvorsorge verpflichtet, die folgenden Hinweise sollen Sie dabei unterstützen.

Informieren Sie sich frühzeitig!
Informieren Sie sich über die möglichen Gefahren, die Sie oder Ihr Eigentum betreffen, mithilfe der Hochwassergefahrenkarten (HWGK). Die Karten stellen die Überflutungsflächen für Überschwemmungen aus Oberflächengewässern für verschiedene Hochwasserfälle dar, ebenso die zu erwartende Höhe des Wasserstandes.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die öffentlich zugänglichen Karten einzusehen:

  • Online als Karte im PDF-Format auf dieser Seite in der nachfolgenden Rubrik.
  • Online in der interaktiven Gefahrenkarte des Landes auf www.hochwasser-bw.de über den Link "Interaktive HWGK" in der rechten Spalte. Die interaktive Karte bietet über den i-Button zusätzlich detaillierte Informationen für einzelne Standorte.
  • Im Rathaus in Ammerbuch-Entringen (Kirchstraße 6) können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten die ausgedruckten Karten einsehen.

Verfolgen Sie bei kritischen Wetterlagen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen. Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation in Baden-Württemberg liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Sie finden sie im Internet unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Über die Pegel-Suche können Sie sich den Pegel an der Ammer in Pfäffingen mit dem aktuellen Wasserstand anzeigen lassen. Da Ammerbuch an den Oberläufen von Ammer und Käsbach liegt, steigt das Wasser hier allerdings schon an, bevor der Pegel in Pfäffingen Hochwasser meldet. Im Hochwasserfall haben wir daher nur eine sehr kurze Vorwarnzeit. Umso wichtiger ist es, dass Sie bei kritischen Wetterlagen selbst den Wasserstand im Auge behalten.

Bereiten Sie sich für den Hochwasserfall vor!

Wenn Sie damit rechnen müssen, dass Ihr Heim im Hochwasserfall betroffen ist, treffen Sie Vorbereitungen:

  • Prüfen Sie Ihre Versicherungen: Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie Sie sich gegen Hochwasserschäden absichern können oder bilden Sie finanzielle Rücklagen. Hochwasserschäden sind nicht innerhalb der üblichen Gebäudeversicherungen abgesichert. Informationen und Beratung zur Zusatzversicherung gegen Hochwasserschäden erhalten Sie bei Ihrem Versicherer und bei den Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg.
  • Schützen Sie Ihr Haus: Schützen Sie Ihr Gebäude gegen Rückstau aus der Kanalisation (Rückstauklappe). Ohne diese Sicherung kann Oberflächenwasser bzw. Abflusswasser von Sanitäranlagen in Ihren Keller strömen. Informieren Sie sich, wie Sie Ihr Heim gegen Wasser schützen können (z. B. Sandsäcke oder mobile Schutzelemente für Fenster und Türen) und beschaffen Sie sich die erforderlichen Materialien. Gebrauchsfertige Schutzeinrichtungen werden von verschiedenen Firmen angeboten. Detaillierte Informationen und Checklisten finden Sie zum Beispiel in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
  • Schützen Sie die Umwelt: Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff, der auch bei Hochwasser nicht austreten darf. Möglicherweise kann der Öltank oberhalb des höchsten zu erwartenden Wasserstandes installiert werden. Ist dies nicht realisierbar, sollten hochwassersichere Tanks verwendet und durch Verankerung in der Bodenplatte oder Decke gegen Auftrieb gesichert werden. Sorgen Sie dafür, dass auch sonstige wassergefährdende Stoffe oder Chemikalien wie beispielsweise Farben und Lacke oder Pflanzenschutzmittel nicht ins Wasser gelangen können.
  • Entwickeln Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan: Treffen Sie Vereinbarungen mit Familienmitgliedern und Nachbarn darüber, wer im Ernstfall welche Aufgaben übernimmt, und üben Sie diese gemeinsam ein. Entwickeln Sie einen Plan für die Sicherung Ihres Mobiliars und persönlicher Dinge. Wichtig sind Dokumente und ideelle, nicht ersetzbare Werte wie Fotos oder Erinnerungsstücke. Machen Sie sich vorab Gedanken über Notgepäck und -quartier für den Fall einer Evakuierung.

Im Hochwasserfall: Schützen Sie sich und andere!

  • Bringen Sie Kinder, gebrechliche Menschen und Menschen mit Behinderungen aus dem Überschwemmungsbereich in Sicherheit.
  • Gehen Sie bei Überschwemmungen keinesfalls in den Keller oder in Tiefgaragen.
  • Fahren Sie Ihre PKW rechtzeitig aus der Gefahrenzone. Steht das Fahrzeug bereits bis zur Ölwanne im Wasser, starten Sie es nicht.
  • Durchfahren Sie keine überfluteten Straßen. Es besteht die Gefahr, dass die Fahrzeuge aufschwimmen und die Insassen sich nicht mehr retten können.

Ausführliche Informationen und Links zum Thema Eigenvorsorge finden Sie auf der Internetseite www.hochwasser-bw.de unter dem Stichwort Eigenvorsorge.

Hochwassergefahrenkarten für Ammerbuch

Informieren Sie sich hier, ob Sie in einem hochwassergefährdeten Bereich in Ammerbuch wohnen.

Das Wissen über Hochwassergefahren ist die zentrale Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos. In einem Bündel von Maßnahmen spielen die Eigenvorsorge von privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und Unternehmen eine ebenso wichtige Rolle wie das Krisenmanagement der Kommunen und die Hochwasservorhersage des Landes. Sie können durch einen Blick auf die Hochwassergefahrenkarten erkennen, inwieweit sie von Hochwasser betroffen sein könnten. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Eigenvorsorge.

Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar.

Es gibt zwei Typen von Karten:

  • Die Karten mit den Überflutungsflächen stellen die Ausdehnung des Hochwassers für verschiedene Hochwasserereignisse dar: HQ10, HQ50, HQ100 und HQextrem. Ein HQ10 ist ein Hochwasser, das statistisch einmal in 10 Jahren auftritt - man spricht von einem zehnjährlichen Hochwasser. Entsprechend treten HQ50 und HQ100 statistisch einmal in 50 bzw. 100 Jahren auf und ein HQextrem seltener als einmal in 100 Jahren.
  • In den Karten mit der Überflutungstiefe wird der Wasserstand bei einem HQ100-Ereignis dargestellt. (pdf-Datei)

Weitere Informationen zu den Karten finden Sie in der Kompaktinformation Hochwassergefahrenkarten (PDF-Dokument, 2,54 MB, 05.08.2015).

Die Hochwassergefahrenkarten liegen in Form einzelner Kartenblätter für Ammerbuch vor.
Am Dateinamen können Sie in etwa zuordnen, welchen Bereich die jeweilige Karte zeigt.

Hochwassergefahrenkarten Ammerbuch: Überflutungsflächen
HWGK_UF_M025_118066 Gültstein bis Altingen Wiesenstraße (PDF-Dokument, 1,46 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UF_M025_119066 Schmalbach Mühlkanal Ortslage Altingen (PDF-Dokument, 1,49 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UF_M025_119067 Mühlkanal Altingen östlich ab Schwedenstraße (PDF-Dokument, 1,51 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UF_M025_119069 Käsbach Ortslage Entringen (PDF-Dokument, 1,84 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UF_M025_120066 Kochhart bei A81 (PDF-Dokument, 1,21 MB, 05.08.2015)
HWGK_UF_M025_120067 Kochhart Ortslage Reusten (PDF-Dokument, 1,77 MB, 05.08.2015)
HWGK_UF_M025_120069 Käsbach zwischen Entringen und Pfäffingen (PDF-Dokument, 1,54 MB, 03.11.2021)
HWGK_UF_M025_121065 Kochhart Hailfingen und Kochhartgraben außerhalb (PDF-Dokument, 1,41 MB, 05.08.2015)
HWGK_UF_M025_121066 Kochhartgraben außerhalb A81 (PDF-Dokument, 1,17 MB, 05.08.2015) 
HWGK_UF_M025_121067 südliche Ortslage Reusten, kleiner Ausschnitt Kochhart Ammer (PDF-Dokument, 1,26 MB, 03.11.2021)
HWGK_UF_M025_121068 Poltringen Wasserschloss (PDF-Dokument, 1,84 MB, 05.08.2015) 
HWGK_UF_M025_121069 Käsbach Pfäffingen Nord (PDF-Dokument, 1,96 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UF_M025_122069 Käsbach Mündung in Ammer Pfäffingen südliche Ortslage (PDF-Dokument, 1,77 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UF_M025_122070 Ortslage Richtung Unterjesingen (PDF-Dokument, 2,01 MB, 05.08.2015) 

Hochwassergefahrenkarten Ammerbuch: Überflutungstiefen
HWGK_UT100_M025_118066 Gültstein bis Altingen Wiesenstraße (PDF-Dokument, 1,74 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UT100_M025_119066 Schmalbach Mühlkanal Ortslage Altingen (PDF-Dokument, 1,60 MB, 03.11.2021)
HWGK_UT100_M025_119067 Mühlkanal Altingen östlich ab Schwedenstraße (PDF-Dokument, 1,75 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UT100_M025_119069 Käsbach Ortslage Entringen (PDF-Dokument, 1,92 MB, 03.11.2021)
HWGK_UT100_M025_120066 Kochhart bei A81 (PDF-Dokument, 1,26 MB, 05.08.2015) 
HWGK_UT100_M025_120067 und Kochhart Ortslage Reusten (PDF-Dokument, 2,08 MB, 05.08.2015) 
HWGK_UT100_M025_120069 Käsbach zwischen Entringen und Pfäffingen (PDF-Dokument, 1,70 MB, 03.11.2021)
HWGK_UT100_M025_121065 Kochhart Hailfingen und Kochhartgraben außerhalb (PDF-Dokument, 1,60 MB, 05.08.2015) 
HWGK_UT100_M025_121066 Kochhartgraben außerhalb A81 (PDF-Dokument, 1,22 MB, 05.08.2015) 
HWGK_UT100_M025_121067 südliche Ortslage Reusten, kleiner Ausschnitt Kochhart Ammer (PDF-Dokument, 1,31 MB, 05.08.2015) 
HWGK_UT100_M025_121068 Poltringen Wasserschloss (PDF-Dokument, 2,10 MB, 05.08.2015) 
HWGK_UT100_M025_121069 Käsbach Pfäffingen Nord (PDF-Dokument, 2,48 MB, 03.11.2021) 
HWGK_UT100_M025_122069 Käsbach Mündung in Ammer Pfäffingen südliche Ortslage (PDF-Dokument, 2,35 MB, 03.11.2021)
HWGK_UT100_M025_122070 Ortslage Richtung Unterjesingen (PDF-Dokument, 3,00 MB, 05.08.2015)

Weitere Informationen zur Hochwasservorsorge finden Sie auf www.hochwasser-bw.de, der offiziellen Seite zum Hochwasserrisikomanagement des Landes Baden-Württemberg. Dort können Sie sich auch zur interaktiven Hochwassergefahrenkarte weiterklicken, die noch detailliertere Informationen zur Verfügung stellt.

Bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Entringen können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten auch ausgedruckte Exemplare der Hochwassergefahrenkarten einsehen.

Hinweise zu gesetzlichen Regelungen und Verboten in Überschwemmungsgebieten

Um eine Verschärfung der Hochwassersituation durch weitere Besiedlung der Überschwemmungsflächen zu verhindern, gelten seit einiger Zeit neue Regelungen:

In den im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG-BW) festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich verboten, auch im Innenbereich und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (§78 WHG). Dieses Verbot gilt seit 22.12.2013, als die gesetzliche Regelung zu den Überschwemmungsgebieten in Kraft getreten ist. Seit 05.01.2018 ist auch die Errichtung von neuen Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten verboten (§78c WHG).

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind alle Bereiche, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist. Eine Orientierung zur Lage der Gebiete liefern die oben genannten Hochwassergefahrenkarten.

Ausnahmen von diesem Bauverbot sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Das Verbot hat das Ziel, den Verlust von Rückhalteraum zu verhindern und die Schäden im Hochwasserfall zu begrenzen. Daher müssen für eine Ausnahmegenehmigung folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • die Hochwasserrückhaltung darf nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt sein und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum muss umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen werden;
  • der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser dürfen durch das Gebäude nicht nachteilig verändert werden;
  • bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen dürfen nicht beeinträchtigt werden;
  • das Gebäude muss hochwasserangepasst ausgeführt werden.

Die Erfüllung der Bedingungen muss nachgewiesen werden, in der Regel durch das Gutachten eines Fachbüros. Erst dann kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen für Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten (PDF-Dokument, 465,10 KB, 06.02.2019) und auf der Internetseite der WBW-Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH: www.wbw-fortbildung.net. In Gebieten, die erst bei einem Extremhochwasser (HQextrem) überschwemmt werden, gilt zwar das Bauverbot nicht, dennoch sollten beim Bau die genannten Aspekte des Hochwasserschutzes berücksichtigt und das Gebäude hochwasserangepasst geplant und gebaut werden.

Weitere Hinweise finden Sie in der Kompaktinformation Bauen bei Hochwasserrisiken und in Überschwemmungsgebieten (PDF-Dokument, 2,54 MB, 05.08.2015)

In den Überschwemmungsgebieten ist zudem untersagt:

  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können;
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden;
  • die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen;
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können (Im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Hochwassergefahr sind Gegenstände durch ihren Besitzer unverzüglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen);
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, hierzu zählt auch Bodenauftrag auf landwirtschaftlichen Nutzflächen;
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen;
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland sowie
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Für Ausnahmegenehmigungen von diesen Verboten ist die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Tübingen zuständig. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Regelungen im Gewässerrandstreifen.