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Alles Wissenswerte zum Thema Baurecht & Bauanträge

Die Gemeinde Ammerbuch hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Zuständige Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen. Die Bauänträge müssen seit November 2023 direkt bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden. Ein Planheft wird von der unteren Baurechtsbehörde zur Prüfung des Einvernehmens und zur Anhörung der Angrenzer unverzüglich an die Gemeinde weitergeleitet. Um den Antrag so schnell wie möglich bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig vorgelegt werden.

Baurechtliche Verfahren

Nähere Angaben zu den einzelnen baurechtlichen Verfahren erhalten Sie beim Bürgerservice bei den Buchstaben A und B.

Alternativ suchen Sie bei "Bürgerservice - Formulare" nach diesen Stichworten:

  • Abbruch einer baulichen Anlage
  • Bauvorbescheid - Bauvoranfrage
  • Baugenehmigung beantragen
  • Baugenehmigung - Vereinfachtes Verfahren
  • Baugenehmigung - Kenntnisgabeverfahren
  • Baugenehmigung - Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage
  • Baugenehmigung - Werbeanlage

Oder auf der Seite des Landratsamtes Tübingen, Abteilung Ordnung und Baurecht:

Landratsamt Tübingen, Abteilung Baurecht

Wozu dienen Bebauungspläne?

Ohne Baugebiete keine Bauplätze
Seit den 1960er Jahren sind unsere Gemeinden erheblich gewachsen. In den 1970er und 1980er Jahren wurden große Baugebiete ausgewiesen um für die Bevölkerung Bauplätze bereit zu stellen. Diese Gebiete sind inzwischen weitgehend bebaut. Zwar besteht weiterhin Bedarf an Bauland, es hat aber ein Nachdenken über den Flächenverbrauch eingesetzt. In Zukunft sollten daher eher kleinere Gebiete als Neubaugebiete ausgewiesen werden und die innerörtlichen Bereiche gestärkt sowie Lücken geschlossen werden.

Wer ist dafür zuständig?
Die Gemeinden und Städte haben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung auch die Aufgabe, bei wachsender Bevölkerung und knappem Wohnraum Baugebiete auszuweisen. Dies geschieht durch das Bebauungsplanverfahren. Häufig wird parallel ein Umlegungsverfahren zur Bodenneuordnung durchgeführt.

Wie wird eine Außenbereichsfläche zum Bauplatz?
Die Gemeinde überplant bei Bedarf im Rahmen ihrer Planungshoheit einen Bereich, der im Flächennutzungsplan dafür vorgesehen ist. Dies kann als Wohngebiet, Gewerbegebiet oder als Mischgebiet ausgewiesen werden. In einem geregelten Verfahren werden alle Aspekte, die dieses Gebiet betreffen mit den Fachbehörden und der Bevölkerung erörtert und in den Plan eingearbeitet. Der Gemeinderat entscheidet zunächst über Entwürfe und zum Abschluss des Verfahrens über den fertigen Bebauungsplan, der als Satzung beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Damit gelten die Regeln des Bebauungsplanes für alle zukünftigen Bauherren im Baugenehmigungsverfahren. Bei der Bodenneuordnung entstehen sowohl die neuen Bauplätze als auch die Straßen, Wege, Plätze und Flächen für sonstige öffentliche Belange.

Was ist Erschließung?
Die Gemeinde legt Leitungen für Frischwasser und für Abwasser und baut die notwendigen Straßen mit Gehwegen. Für diese Leistungen der Gemeinde werden Erschließungskosten erhoben. Außerdem führt die Gemeinde die Verhandlungen mit dem Stromversorgungsunternehmen und dem Telekommunikationsanbieter, damit alle Anschlüsse bereit sind. Nach Abschluss der Verfahrensschritte (Bebauungsplan, Umlegung, Erschließung) können die neu entstandenen Bauplätze bebaut werden.

So lesen Sie einen Bebauungsplan

Wer ein Grundstück bebauen oder sich über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens in der Nachbarschaft informieren möchte, steht oft vor einem Problem. Denn für Laien sind die baurechtlichen Vorschriften nicht immer einfach zu verstehen. Handelt es sich bei dem Baugrundstück z.B. um eine Baulücke, sind vor allem die vorgeschriebenen Abstandsflächen von Interesse: Die Größe des Wunschhauses kann dadurch erheblich eingeschränkt werden. Diese Abstandsflächen, d.h. der Abstand der Außenwand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze, sind in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg festgelegt. Handelt es sich dagegen um ein neues Baugebiet, dann ist nicht nur interessant, wie und wo man bauen darf, sondern auch, wie das Gebiet später einmal aussehen wird: Werden dort nur Einfamilienhäuser gebaut oder kann es passieren, dass eines Tages ein Gewerbebetrieb oder ein größerer Wohnblock nebenan errichtet wird? Im Bebauungsplan, bestehend aus einem Textteil und einem Plan, findet man die nötigen Informationen, Sie werden in der Regel in einer Tabelle, der sogenannten Nutzungsschablone, im Plan dargestellt. Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird z.B. vorgeschrieben, ob ein Baugebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) darstellt, ob ein Gewerbegebiet (GE) vorgesehen ist oder ob dort ein Mischgebiet (MI) aus Wohnen und Gewerbe entstehen soll.

Außerdem kann das zulässige Maß der Bebauung festgesetzt werden. Hierzu gehört u.a. die Grundflächenzahl (GRZ): Eine GRZ von z.B. 0,4 bedeutet, dass maximal 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Vollgeschossfläche zulässig sind: Bei einer GFZ von 0,8 darf die Fläche aller Vollgeschosse maximal 80 % der Grundstücksfläche betragen. Zusätzlich kann die Anzahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe (Firsthöhe und Traufhöhe) vorgeschrieben werden. Ist im Bebauungsplan eine offene Bauweise (o) vorgeschrieben, dürfen Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Im Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser (E), nur Doppelhäuser (D), nur Hausgruppen (H) oder nur zwei dieser Hausformen (z.B. ED) zulässig sind. Bei der geschlossenen Bauweise (g) hingegen werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet. Ebenfalls von großer Bedeutung sind Baulinien und Baugrenzen: Auf Baulinien muss zwingend mit einer Seite des Gebäudes gebaut werden. Baugrenzen dürfen mit dem Gebäude nicht überschritten, müssen aber auch nicht berührt werden.

Oft enthält ein Bebauungsplan auch weitere Festsetzungen wie

  • die Dachneigung,
  • die Art der Dacheindeckung
  • die Hauptfirstrichtung oder auch
  • Bepflanzungsvorschriften.

Wer sich für einen Bauplatz interessiert oder als Angrenzer durch ein Bauvorhaben tangiert wird, kann den jeweils gültigen Bebauungsplan auf Anfrage bei der Gemeinde Ammerbuch in Ammerbuch-Entringen, Kirchstraße 6 einsehen.

Auskünfte aus dem Bebauungsplan

Auskünfte aus dem Bebauungsplan

Die Bebauungspläne finden Sie auf unserer Homepage unter Rathaus & Service --> Öffentlicher Ordner ( www.ammerbuch.de/rathaus-service/oeffentlicher-ordner ). Hier finden Sie einen Link zu den Bebauungsplänen. Bitte beachten Sie, dass es bei falsch gewählten Druckereinstellungen beim Ausdruck der Dokumente zu maßstäblichen Verzerrungen kommen kann.

Sollten Sie nicht wissen, in welchem Geltungsbereich (Bebauungsplan) Ihr Grundstück liegt, sind wir Ihnen unter folgender E-Mail-Adresse gerne behilflich:

bauverwaltung(@)ammerbuch.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage die Flurstücksnummer und/oder Straße mit Hausnummer sowie den Ort des betreffenden Grundstücks an.

In allen Gemeindeteilen (außer Reusten) gibt es zusätzlich zu den Bebauungsplänen noch Baulinienpläne. Sollten Sie für Ihren Geltungsbereich keinen Bebauungsplan finden, ist es dennoch möglich, dass es eine Baulinie einzuhalten gibt. Bitte fragen Sie zur Sicherheit unter bauverwaltung(@)ammerbuch.de nach, ob es eine Baulinie einzuhalten gibt.