Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeidne Ammerbuch
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Frühling
Frühling
Frühling
Frühling
Frühling

Alles Wissenswerte zum Thema Baurecht & Bauanträge

Die Gemeinde Ammerbuch hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Zuständige Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen. Trotzdem sind alle für die Bearbeitung Ihres Bauantrags notwendigen Unterlagen direkt bei der Gemeinde Ammerbuch einzureichen und werden von dort an die Baurechtsbehörde beim Landratsamt weitergeleitet. Ein Planheft wird zur Prüfung des Einvernehmens zurückbehalten. Um den Antrag so schnell wie möglich bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig vorgelegt werden.

Baurechtliche Verfahren

Nähere Angaben zu den einzelnen baurechtlichen Verfahren erhalten Sie beim Bürgerservice bei den Buchstaben A und B.

Alternativ suchen Sie bei "Bürgerservice - Formulare" nach diesen Stichworten:

  • Abbruch einer baulichen Anlage
  • Bauvorbescheid - Bauvoranfrage
  • Baugenehmigung beantragen
  • Baugenehmigung - Vereinfachtes Verfahren
  • Baugenehmigung - Kenntnisgabeverfahren
  • Baugenehmigung - Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage
  • Baugenehmigung - Werbeanlage

Oder auf der Seite des Landratsamtes Tübingen, Abteilung Ordnung und Baurecht:

Landratsamt Tübingen, Abteilung Baurecht

Wozu dienen Bebauungspläne?

Ohne Baugebiete keine Bauplätze
Seit den 1960er Jahren sind unsere Gemeinden erheblich gewachsen. In den 1970er und 1980er Jahren wurden große Baugebiete ausgewiesen um für die Bevölkerung Bauplätze bereit zu stellen. Diese Gebiete sind inzwischen weitgehend bebaut. Zwar besteht weiterhin Bedarf an Bauland, es hat aber ein Nachdenken über den Flächenverbrauch eingesetzt. In Zukunft sollten daher eher kleinere Gebiete als Neubaugebiete ausgewiesen werden und die innerörtlichen Bereiche gestärkt sowie Lücken geschlossen werden.

Wer ist dafür zuständig?
Die Gemeinden und Städte haben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung auch die Aufgabe, bei wachsender Bevölkerung und knappem Wohnraum Baugebiete auszuweisen. Dies geschieht durch das Bebauungsplanverfahren. Häufig wird parallel ein Umlegungsverfahren zur Bodenneuordnung durchgeführt.

Wie wird eine Außenbereichsfläche zum Bauplatz?
Die Gemeinde überplant bei Bedarf im Rahmen ihrer Planungshoheit einen Bereich, der im Flächennutzungsplan dafür vorgesehen ist. Dies kann als Wohngebiet, Gewerbegebiet oder als Mischgebiet ausgewiesen werden. In einem geregelten Verfahren werden alle Aspekte, die dieses Gebiet betreffen mit den Fachbehörden und der Bevölkerung erörtert und in den Plan eingearbeitet. Der Gemeinderat entscheidet zunächst über Entwürfe und zum Abschluss des Verfahrens über den fertigen Bebauungsplan, der als Satzung beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Damit gelten die Regeln des Bebauungsplanes für alle zukünftigen Bauherren im Baugenehmigungsverfahren. Bei der Bodenneuordnung entstehen sowohl die neuen Bauplätze als auch die Straßen, Wege, Plätze und Flächen für sonstige öffentliche Belange.

Was ist Erschließung?
Die Gemeinde legt Leitungen für Frischwasser und für Abwasser und baut die notwendigen Straßen mit Gehwegen. Für diese Leistungen der Gemeinde werden Erschließungskosten erhoben. Außerdem führt die Gemeinde die Verhandlungen mit dem Stromversorgungsunternehmen und dem Telekommunikationsanbieter, damit alle Anschlüsse bereit sind. Nach Abschluss der Verfahrensschritte (Bebauungsplan, Umlegung, Erschließung) können die neu entstandenen Bauplätze bebaut werden.

So lesen Sie einen Bebauungsplan

Wer ein Grundstück bebauen oder sich über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens in der Nachbarschaft informieren möchte, steht oft vor einem Problem. Denn für Laien sind die baurechtlichen Vorschriften nicht immer einfach zu verstehen. Handelt es sich bei dem Baugrundstück z.B. um eine Baulücke, sind vor allem die vorgeschriebenen Abstandsflächen von Interesse: Die Größe des Wunschhauses kann dadurch erheblich eingeschränkt werden. Diese Abstandsflächen, d.h. der Abstand der Außenwand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze, sind in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg festgelegt. Handelt es sich dagegen um ein neues Baugebiet, dann ist nicht nur interessant, wie und wo man bauen darf, sondern auch, wie das Gebiet später einmal aussehen wird: Werden dort nur Einfamilienhäuser gebaut oder kann es passieren, dass eines Tages ein Gewerbebetrieb oder ein größerer Wohnblock nebenan errichtet wird? Im Bebauungsplan, bestehend aus einem Textteil und einem Plan, findet man die nötigen Informationen, Sie werden in der Regel in einer Tabelle, der sogenannten Nutzungsschablone, im Plan dargestellt. Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird z.B. vorgeschrieben, ob ein Baugebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) darstellt, ob ein Gewerbegebiet (GE) vorgesehen ist oder ob dort ein Mischgebiet (MI) aus Wohnen und Gewerbe entstehen soll.

Außerdem kann das zulässige Maß der Bebauung festgesetzt werden. Hierzu gehört u.a. die Grundflächenzahl (GRZ): Eine GRZ von z.B. 0,4 bedeutet, dass maximal 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Vollgeschossfläche zulässig sind: Bei einer GFZ von 0,8 darf die Fläche aller Vollgeschosse maximal 80 % der Grundstücksfläche betragen. Zusätzlich kann die Anzahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe (Firsthöhe und Traufhöhe) vorgeschrieben werden. Ist im Bebauungsplan eine offene Bauweise (o) vorgeschrieben, dürfen Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Im Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser (E), nur Doppelhäuser (D), nur Hausgruppen (H) oder nur zwei dieser Hausformen (z.B. ED) zulässig sind. Bei der geschlossenen Bauweise (g) hingegen werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet. Ebenfalls von großer Bedeutung sind Baulinien und Baugrenzen: Auf Baulinien muss zwingend mit einer Seite des Gebäudes gebaut werden. Baugrenzen dürfen mit dem Gebäude nicht überschritten, müssen aber auch nicht berührt werden.

Oft enthält ein Bebauungsplan auch weitere Festsetzungen wie

  • die Dachneigung,
  • die Art der Dacheindeckung
  • die Hauptfirstrichtung oder auch
  • Bepflanzungsvorschriften.

Wer sich für einen Bauplatz interessiert oder als Angrenzer durch ein Bauvorhaben tangiert wird, kann den jeweils gültigen Bebauungsplan auf Anfrage bei der Gemeinde Ammerbuch in Ammerbuch-Entringen, Kirchstraße 6 einsehen.

Auskünfte aus dem Bebauungsplan

Auskünfte aus dem Bebauungsplan

Die Bebauungspläne finden Sie auf unserer Homepage unter Rathaus & Service --> Öffentlicher Ordner ( www.ammerbuch.de/rathaus-service/oeffentlicher-ordner ). Hier finden Sie einen Link zu den Bebauungsplänen. Bitte beachten Sie, dass es bei falsch gewählten Druckereinstellungen beim Ausdruck der Dokumente zu maßstäblichen Verzerrungen kommen kann.

Sollten Sie nicht wissen, in welchem Geltungsbereich (Bebauungsplan) Ihr Grundstück liegt, sind wir Ihnen unter folgender E-Mail-Adresse gerne behilflich:

bauverwaltung(@)ammerbuch.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage die Flurstücksnummer und/oder Straße mit Hausnummer sowie den Ort des betreffenden Grundstücks an.

In allen Gemeindeteilen (außer Reusten) gibt es zusätzlich zu den Bebauungsplänen noch Baulinienpläne. Sollten Sie für Ihren Geltungsbereich keinen Bebauungsplan finden, ist es dennoch möglich, dass es eine Baulinie einzuhalten gibt. Bitte fragen Sie zur Sicherheit unter bauverwaltung(@)ammerbuch.de nach, ob es eine Baulinie einzuhalten gibt.