TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister v. Ow-Wachendorf eröffnete die Sitzung um 19.30 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden und gab die Beschlüsse bekannt, die der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2010 gefasst hat:
1.1 Die Gemeinde richtet die Stelle eines Kinder- und Jugendreferenten ein. Dafür wurde der Text der Stellenausschreibung festgelegt und bestimmt, dass der Gemeinderat die Entscheidung über die Stellenbesetzung trifft.
1.2 Der Gemeinderat hat einen Erlassantrag in Zusammenhang mit der Erhebung von Straßenerschließungsbeiträgen abgelehnt.
TOP 2
Anfrage zur Einrichtung eines Friedwaldes in Ammerbuch-Entringen
- Informationen durch Waldbesitzer sowie Friedwald GmbH
Bürgermeister v. Ow-Wachendorf verließ wegen Befangenheit den Sitzungstisch; die erste stellvertretende Bürgermeisterin, Gemeinderätin Frau Dr. Berger übernahm die Sitzungsleitung und berichtete von einer Anfrage hinsichtlich der Einrichtung eines Friedwaldes im Bereich des Schlosses Hohenentringen. Im Anschluss erhielten der Antragsteller und Waldbesitzer, Burkhard v. Ow-Wachendorf, und der Vertreter der Friedwald GmbH, Hans-Adam von Schultzendorff, das Wort und standen für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.
Ein Friedwald ist ein Friedhof im Forst. Die Verwendung der Bezeichnung ist sowohl markenrechtlich als auch patentrechtlich geschützt. Dabei handelt es sich um einen Friedhof, für den zusammengefasst in der Regel folgendes gilt:
- Nach einer Feuerbestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne an einem dafür besonders ausgewählten Baum beigesetzt. Die Grabpflege übernimmt die Natur, d.h. die Beisetzungsstelle wird sich selbst überlassen.
- Ein Friedwald wird durch die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde auf die Dauer von 99 Jahren gesichert. Das Nutzungsrecht für die Urnengräber regelt sich nach der Satzung der Gemeinde.
- Bäume, die für Beisetzungszwecke vorgesehen sind, werden in einem Baumregister kartiert. Die Nutzungsrechte hinsichtlich einer Beisetzung werden in der Regel bereits zu Lebzeiten erworben und durch Grundbucheintrag gesichert.
- Nach der Bestattung wird an den Baum eine kleine Metalltafel mit einer Kennzeichnung, evtl. dem Namen und weiteren Zusätzen angebracht. Damit ist eine eindeutige Zuordnung möglich.
- Der Friedwald wird an seinem Hauptzugang als Friedhof gekennzeichnet, tritt aber ansonsten nicht als Friedhofsanlage in Erscheinung. Der Friedhofsbereich ist nach außen hin erkennbar abzugrenzen, dies kann z. B. durch eine Verdichtung von vorhandenen Hecken und Unterholz, der Nutzung von natürlichen Abgrenzungen wie Böschungen oder durch natürliche Materialien erfolgen. Eine Einzäunung ist i.d.R. nicht vorgesehen.
- Die Trauerfeiern finden unter freiem Himmel statt; befestigte Wege, Ruhebänke, Grabsteine, Grabschmuck, Kerzen, sind nicht vorgesehen. Es gilt das allgemeine Betretungsrecht von Wald nach dem Landeswaldgesetz durch die Allgemeinheit.
Die Konzeption sieht die Beteiligung von drei Rechtspersonen vor:
Die
Gemeinde weist den Friedwald als öffentliche Einrichtung aus und ist nach den Regelungen des Bestattungsgesetzes Trägerin der Einrichtung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich Dritter bedienen.
Der
Waldbesitzer stellt die Waldfläche zur Verfügung, übernimmt die Aufgaben vor Ort am Wald, ist zuständig für die Beisetzungen, führt das Baumregister, sorgt für die Verkehrssicherheit und ist Ansprechpartner vor Ort für die Nutzer.
Die
Friedwald GmbH betreibt den Friedwald, schließt die Verträge mit den Kunden, wickelt die mit dem Betrieb zusammenhängenden Verwaltungsarbeiten ab.
Der Friedwald soll am Standort Hohenentringen eingerichtet werden. Das Landratsamt Tübingen geht nach einer grundsätzlichen Prüfung davon aus, dass, vorausgesetzt, die erforderlichen Nachweise werden vorgelegt, dieser Standort genehmigungsfähig ist.
Landratsamt und Gemeindeverwaltung schätzen die Risiken, die sich für die Gemeinde aus der Trägerschaft des Friedwaldes ergeben könnten, als überschaubar ein. Sie können voraussichtlich durch entsprechende vertragliche Regelungen eingegrenzt werden.
Die Entscheidung darüber, ob in Ammerbuch ein Friedwald als weiteres Bestattungsangebot eingerichtet werden soll, obliegt dem Gemeinderat. Die Einrichtung eines Friedwaldes kommt aus Sicht der Gemeindeverwaltung nur unter folgenden Voraussetzungen zustande:
- die Genehmigungsfähigkeit bestätigt sich;
- die Risiken für die Gemeinde Ammerbuch lassen sich für die gesamte Laufzeit (99 Jahre) eingrenzen und sind vertraglich zu regeln;
- der Gemeinde entstehen keine Kosten aus der Einrichtung sowie dem laufenden Betrieb des Friedwaldes und
- der Antragsteller trägt sämtliche Kosten, die sich aus dem Genehmigungsverfahren ergeben.
Die endgültige Entscheidung über die Einrichtung eines Friedwaldes wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen treffen.
TOP 3
Bebauungsplan "Hagen III und IV" in Ammerbuch-Altingen
- Billigung des Vorentwurfs der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
- Öffentliche Auslegung mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Behördenbeteiligung
Bürgermeister v. Ow-Wachendorf begrüßte die Planer Herrn Weigel vom Büro Nachtrieb & Weigel, Herrn Menz vom Büro Menz + Weik und Herrn Gauss vom Büro Gauss & Lörcher, die die Teilplanungen vorstellten und für Fragen zur Verfügung standen.
Die wesentlichen Eckpunkte nach der derzeitigen Planung sind:
- Verlegung der bestehenden 110-kV-Freileitung ins Erdreich
- Schaffung einer zusätzlichen Anbindung an die Kreisstraße K 6917 (Kreisverkehr oder Abbiegespur)
- Beachtung des Anbauverbotes von 15 m entlang der Kreisstraße
- Löschwasservorhaltung über Erdtanks im Plangebiet
- Entwässerung im Trennsystem, Niederschlagswasser wird der Ammer zugeführt
- Höhenentwicklung entsprechend Hagen I und II bei ca. 12 m Gebäudehöhe
- Verpflichtung zur Dacheingrünung von Flachdächern, alternativ Solarnutzung
- Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zwecks Artenschutz (Feldlerche) sowie Beachtung von artenschutzrechtlichen Einschränkungen bei der Wahl der Bauzeit
- keine Erdwärmenutzung wegen Lage im Gipskeuper
- Beschränkung von Einzelhandel - nur möglich in Verbindung mit Produktion
- Beschränkung von Transportbetrieben - nur möglich in Verbindung mit Produktion
Nach den bisherigen Erhebungen des Umweltberichtes sind Auswirkungen durch den Eingriff in Brutbereiche der Feldlerche und des Lebensraumes der "Dicken Trespe" zu erwarten. Dafür sind Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Weitere Umweltauswirkungen können bei einer Optimierung des Bebauungsplanes weitgehend ausgeschlossen werden, soweit Beeinträchtigungen des angrenzenden Vogelschutzgebietes vermieden werden.
Die frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit soll bis Mitte Mai 2010 erfolgen. Im Anschluss sollen die Ergebnisse im Gemeinderat erörtert werden, um anschließend über die Annahme der Kaufoptionen zu entscheiden.
Der Gemeinderat hat die vorliegenden Vorentwürfe zum Bebauungsplan "Hagen III und IV" gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Umweltfachverfahren durchzuführen.
TOP 4
Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung auf dem Dach des Feuerwehrhauses in Ammerbuch-Entringen
Nachdem die Gemeinde bereits andere Dächer für den Aufbau von Solaranlagen an private Nutzer überlassen hat, hat der Gemeinderat auch bei der Bereitstellung des Daches des Feuerwehrhauses in Ammerbuch-Entringen seine Zustimmung gegeben. Auch hier wird für die Nutzung des Daches keine Pacht erhoben. Die Betreiber müssen entsprechende Nachweise zur Statik sowie den baurechtlichen Anforderungen vorlegen.
Im Übrigen war sich der Gemeinderat einig darüber, künftig gemeindeeigene Dächer vorrangig den Gemeindewerken zur Verfügung zu stellen.
Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.