TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Anlässlich seiner nichtöffentlichen Sitzungen am 19.10. und 2.11.2009 hat der Gemeinderat keine Beschlüsse gefasst.
TOP 2
Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren für den Zeitraum 2010 - 2012
Der Gemeinderat hat die vorliegende Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für die Jahre 2010 - 2012 zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gemeinderat hat auch den notwendigen Ermessens- und Prognoseentscheidungen ausdrücklich zugestimmt.
Weiter wurden folgende Festlegungen getroffen:
- Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungen und Auflösungen werden aus dem Anlagenachweis Stand 31.12.2008 mit Fortschreibung auf die Jahre 2009 - 2012 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Ammerbuch übernommen.
- Es werden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen angesetzt.
- Als jährliche Preissteigerung werden 2 % zugrunde gelegt.
- Der Gemeinderat hat als Bemessungsgrundlage für die Wasserversorgung die anfallende Frischwassermenge für das Jahr 2010 in Höhe von 475.000 m³, für 2011 in Höhe von 475.500 m³ und für 2012 in Höhe von 476.000 m³ angesetzt.
- Der Gemeinderat hat die Erhebung einer allgemeinen Grundgebühr, gestaffelt nach dem Maximaldurchfluss der Wasserzähler beschlossen. Der Staffelungsfaktor (f) ergibt sich aus folgender Tabelle:
qmax = 3-5 qm/h f= 1
qmax = 7-10 qm/h f= 2
qmax = 20 qm/h f= 4
qmax = 30 qm/h f= 6
- Der Gemeinderat hat abschließend folgende Gebühren festgesetzt:
a) Grundgebühr 5,-- Euro pro Monat x den bei 5. genannten Faktor
b) Verbrauchsgebühr Wasserversorgung 1,84 Euro pro m³.
TOP 3
1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Die Wasserversorgungssatzung wurde an die bei TOP 2 beschlossenen Änderungen angepasst und die dazu notwendige 1. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungsatzung beschlossen. Die Änderungen treten zum 01.01.2010 in Kraft.
Die Satzung wird am 26.11.2009 im Amtsblatt Ammerbuch Aktuell veröffentlich.
TOP 4
Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 2010 - 2012
Ebenso wie bei der Wasserversorgung waren auch die Abwassergebühren neu zu kalkulieren. Auch hier hat der Gemeinderat festgestellt, dass ihm die Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2010 - 2012 vollständig vorliegt. Der Gemeinderat hat sich den Inhalt der Kalkulation einschließlich des Erläuterungstextes zu eigen gemacht und sie komplett beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat die in der Kalkulation vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen bestätigt und ebenfalls ausdrücklich beschlossen. Zudem wurden folgende weitere Festlegungen getroffen:
- Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungen werden aus dem vorläufig fortgeschriebenen Anlagenachweis, Stand 31.12.2010 bis 31.12.2012 der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ammerbuch übernommen.
- Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Abwasserbeseitigung die anfallende Frischwassermenge abzüglich der nicht eingeleiteten Abwässer für das Jahr 2010 in Höhe von 448.000 m³, für 2011 von 448.500 m³ und für 2012 von 449.000 m³.
- Der Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Überdeckungen entsprechend der Gebührenkalkulation.
- Es werden die kalkulatorischen Zinsen mit einem Zinssatz von 5 % in Ansatz gebracht.
- Der Abzug der Kostenanteile für die Straßenentwässerung wird wie folgt festgelegt:
Kalkulatorische Kosten Kanalbereich:
Mischwasserkanäle 23,00 %
Hausanschlüsse 0,00 %
Regenüberlaufbecken Gemeinde 20,00 %
Kalkulatorische Kosten Klärbereich:
Kläranlage (Anteil am AZV) 5,00 %
Sammler (Anteil am AZV) 20,00 %
Regenüberlaufbecken (Anteil am AZV) 20,00 %
Bei den Betriebskosten werden im Kanalbereich 13,5 % und bei der Kläranlage 1,2 % in Abzug gebracht.
- Der Gemeinderat setzt folgende Gebühr fest:
(einheitliche) Abwassergebühr 2,80 Euro/m2
TOP 5
1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die unter TOP 4 beschlossenen Veränderungen in die Abwassersatzung eingearbeitet und als 1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen.
Diese Änderungssatzung wird am 26.11.2009 im Amtsblatt Ammerbuch Aktuell veröffentlich.
TOP 6
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Der Gemeinderat hat die Erschließungsbeitragsatzung aus dem Jahr 1990 an die mittlerweile eingetretenen gesetzlichen Veränderungen angepasst.
Es besteht weiterhin eine gesetzliche Erhebungspflicht für Anbaustraßen und Wohnwege. Für alle anderen Erschließungsanlagen wurde den Gemeinden ein "Erhebungsermessen" eingeräumt, das heißt, die Gemeinde kann durch die Erschließungsbeitragssatzung regeln, ob sie für alle anderen Erschließungsanlagen wie Kinderspielplätze, Lärmschutzanlagen, Grünanlagen usw. weiterhin Erschließungsbeiträge erhebt. Die Gemeinde macht von ihrem Erhebungsermessen keinen Gebrauch. Künftig werden Kinderspielplätze, Lärmschutzanlagen etc. nicht mehr durch einen Beitrag finanziert, sondern von der Allgemeinheit getragen.
Eine grundsätzliche Änderung ergibt sich beim Anteil der Gemeinde für Anbaustraße und Wohnwege. Mit dem Reformgesetz ist dieser Anteil nun auf 5 % ( bisher 10 %) festgelegt worden. Die Gemeinde hat infolge der Gesetzesregelung kein Ermessen mehr, einen höheren Gemeindeanteil festzulegen.
Die bisherige so genannte "Eckermäßigungen" wurden neu geregelt, so dass bisher gelegentlich aufgetretene unterschiedliche Belastungen für die Anlieger vermieden werden können.
Der Gemeinderat hat die Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Sie wird in einer der nächsten Ausgaben von Ammerbuch Aktuell veröffentlicht.
TOP 7
Neufassung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 23.11.2009
Aufgrund der Novelle zum Bestattungsgesetz und der Änderung der Kommunalabgabegesetzes wurde das Muster der Friedhofsatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg geändert. Diese Änderungen mussten auch in die Satzung der Gemeinde Ammerbuch übernommen werden.
In diesem Zusammenhang wurde nun auch geregelt, dass die Friedhöfe auch der Bestattung von Todgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen dienen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist.
Die Satzung enthält nun auch eine Regelung für die Anpassung an die Vorschriften des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg und andere redaktionelle Änderungen. Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Änderungen treten zum 01.01.2010 in Kraft. Die Satzung wird am 26.11.2009 im Amtsblatt Ammerbuch Aktuell veröffentlich.
TOP 8
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
1. Änderung der Marktsatzung vom 23.09.2002
Aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie der EU musste die Marktsatzung der Gemeinde Ammerbuch geändert werden.
Der Gemeinderat hat die Änderung der Marktsatzung beschlossen. Sie tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und wird am 26.11.2009 im Amtsblatt Ammerbuch Aktuell veröffentlich.
TOP 9
Ergänzung der Vereinsförderrichtlinien
Die im Jahr 2008 beschlossenen Vereinsförderrichtlinien wurden um Regeln für die Ehrung bei besonderen sportlichen oder musikalischen Erfolgen, sowie für langjähriges ehrenamtliches Engagement für Sport, Musik, Kunst und Kultur ergänzt.
Der Gemeinderat hat die Änderung mit sofortiger Wirkung beschlossen.
TOP 10
Neuverpachtung der Fischgewässer in Ammerbuch
Der Gemeinderat hat die Fischwasserpachten für die Zeit vom 01.01.2010 - 31.12.2021 verpachtet.
An die Pachtinteressenten wurden auf der Gemarkung Entringen, der Käsbach und der Rohrbach, auf Gemarkung Pfäffingen der Käsbach und die Ammer, auf der Gemarkung Poltringen der Käsbach und die Ammer, auf der Gemarkung Reusten der Steinbruchsee in der Hailfinger Straße und auf der Gemarkung Altingen die Ammer und der Ammerkanal verpachtet.
TOP 11
Bebauungsplan "Steigle-Baumgart, 2. Änderung" in Ammerbuch-Entringen
- Satzungsbeschluss bauplanungsrechtliche Festsetzungen
- Satzungsbeschluss bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplan Steigle-Baumgart, 2. Änderung und den zugehörigen Entwurf der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen jeweils als Satzung beschlossen. In der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen vorgetragen. Auch im Rahmen der öffentliche Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Gemeinderat hat deshalb die Satzungen wie vorliegend beschlossen.
Diese Satzungen werden am 26.11.2009 im Amtsblatt Ammerbuch Aktuell veröffentlich.
TOP 12
Sonstiges, Anträge, Wünsche
a) Die Verwaltung informierte, dass nach Vorliegen der Stellungsnahmen der schulische Gremien aus Entringen und Altingen jetzt die Anträge zur Werkrealschule und zur Zusammenlegung der Hauptschulen an die Schulverwaltung entsprechend der Beschlüsse der Gemeinderates vom 28.09.2009 gestellt werden. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
b) Bürgermeister v. Ow-Wachendorf erklärte mit Bezug auf die Gemeinderatsitzung vom 19.10.2009, dass es sich bei der Aussage der Verwaltung zum Preisunterschied zwischen Ackerland um Rohbauland um eine reine Beispielrechnung handelte. die tatsächlichen Werte sind vom Gemeinderat im Einzelfall fest zu legen. Sie können von der Beispielrechnung (100-150 Euro/m
2) deutlich abweichen.
Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.