TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 28.04.2008 folgendes beschlossen:
- Zur Vorbereitung der Erschließung von Gewerbeflächen in Ammerbuch-Altingen hat der Gemeinderat die weitere Vorgehensweise festgelegt.
- Die Gemeinde verkauft in Ammerbuch-Entringen einen Gewerbebauplatz.
TOP 2
Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges HLF20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Ammerbuch
- Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat dem Kauf eines Einsatzfahrzeuges HLF20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Ammerbuch zugestimmt. Den Auftrag für das Fahrgestell erhält die Firma MAN mit 78.375,78 Euro, den Auftrag für den Aufbau erhält die Firma Iveco mit 250.004,96 Euro und den Auftrag für die feuerwehrtechnische Beladung erhält die Firma Barth mit 74.605,61 Euro.
Die Preise sind vor der Auftragsvergabe zu überprüfen.
TOP 3
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013
Aus dem Kreis der vorgeschlagenen Personen hat der Gemeinderat folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 gewählt:
- Elisabeth Streich, Gabriele Gasperi (jeweils aus Ammerbuch-Altingen)
- Susanne Gack, Bärbel Haischt, Kirsten Modest, Walter Grotz (jeweils aus Ammerbuch-Entringen)
- Gudrun Schmidt (aus Ammerbuch-Pfäffingen)
- Wolfgang Sailer (aus Ammerbuch-Poltringen)
TOP 4
Neubau eines Sportheims durch den ASV Pfäffingen
- Bestellung eines Erbbaurechts
Die Gemeinde Ammerbuch überlässt dem ASV Pfäffingen die für den Bau des neuen Sportheims auf dem Sportgelände Pfäffingen erforderliche Grundstücksfläche im Wege eines Erbbaurechts.
TOP 5
Einrichtung eines Ökokontos in Ammerbuch
- Entscheidung zum Aufbau des Ökokontos
- Grundsatzentscheidung über das Modell
Die Gemeinde Ammerbuch richtet ein Ökokonto ein. Der Aufbau des Ökokontos erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsempfehlungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) nach Bewertungsklassen und einem Punktemodell.
Seit der Aufnahme der Eingriffsregelung in das Baugesetz sind erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild sowie in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts bei der Abwägung zu berücksichtigen und auszugleichen. Diese Abwägung und ein daraus resultierender Ausgleich ist Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit eines Bebauungsplanes. Der Ausgleich kann über Einzelmaßnahmen im Rahmen der Erschließung des Gebietes oder über ein Ökokonto erfolgen.
Ausgleichsmaßnahmen müssen eine Verbesserung von Natur und Landschaft bewirken; Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen stellen keine Ausgleichsmaßnahme dar.
Ein Ökokonto dient der zeitlichen Entkoppelung von Eingriffen und zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen bei der Umsetzung eines Bebauungsplans oder bei Maßnahmen im Außenbereich wie zum Beispiel beim Straßen- und Wegebau. Es dient außerdem zur Dokumentation dieser Maßnahmen.
Für die Gestaltung des Ökokontos bzw. für die Auswahl der Bewertungsmethode besteht in Baden-Württemberg keine verbindliche Regelung.
Ein Ökokonto, das auf der Bewertungsmethode der LUBW basiert und zusätzlich monetär als Sondervermögen dargestellt wird, bietet nach Einschätzung der Verwaltung Vorteile. Die Rechtssicherheit dieses Modells ist gewährleistet.
TOP 6
Sonstiges, Anträge, Wünsche
6.1 Haushalt der Diakoniestation 2008
Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan für das Jahr 2008 der Diakoniestation zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Einvernehmen kann erteilt werden.
6.2 Sitzungstermine
Der Sitzungstermin am 09.06.2008 entfällt. Die nächsten Sitzungen des Gemeinderats werden voraussichtlich am 23.06.2008 und 30.06.2008 sowie am 14.07.2008 und 21.07.2008 stattfinden.
Eine nichtöffentliche Sitzung fand nicht statt.