Aktuelle Information aus der Sitzung des Technischen Ausschusses
am 26.05.2008

TOP 1
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Schickhardt-Ring 20 (Flst. 3471) in Ammerbuch-Poltringen
- Bauvoranfrage


Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen zur Drehung der Firstrichtung um 90 Grad erteilt. Der Überschreitung des Baufensters mit dem Hauptbaukörper und dem geplanten Standort der Garage hat der Technische Ausschuss nicht zugestimmt.

Im Bebauungsplan ist die Firstrichtung auf dem Baugrundstück etwa parallel zum Schickhardt-Ring ausgewiesen. Grundgedanke bei der Aufstellung des Bebauungsplanes war, die Gebäude an der Hangkante traufständig anzuordnen, um die Gebäude nicht zu hoch erscheinen zu lassen.

Das geplante Vorhaben soll mit um 90 Grad gedrehter Firstrichtung, also im rechten Winkel zum Schickhardt-Ring ausgeführt werden.

Aus städtebaulicher Sicht ist die Beibehaltung der Firstrichtung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zwingend erforderlich. Aufgrund des abfallenden Geländes ist eine Drehung der Firstrichtung aus Sicht der Verwaltung zweckmäßiger als die vorgegebene Gebäudestellung.

Die Überschreitung des Baufensters wurde abgelehnt, da die Begrenzungen im Verhältnis zum Baugrundstück ausreichend groß sind.

Der geplante Standort der Garage wurde abgelehnt. Die Garage ist teilweise in der für Garagen nicht zulässigen Fläche geplant; eine Befreiung würde zu einem Präzedenzfall führen.


Eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.


Aktuelle Information aus der Sitzung des Gemeinderates
am 26.05.2008

TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse


Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 28.04.2008 folgendes beschlossen:
  1. Zur Vorbereitung der Erschließung von Gewerbeflächen in Ammerbuch-Altingen hat der Gemeinderat die weitere Vorgehensweise festgelegt.
     
  2. Die Gemeinde verkauft in Ammerbuch-Entringen einen Gewerbebauplatz.
TOP 2
Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges HLF20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Ammerbuch
- Auftragsvergabe


Der Gemeinderat hat dem Kauf eines Einsatzfahrzeuges HLF20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Ammerbuch zugestimmt. Den Auftrag für das Fahrgestell erhält die Firma MAN mit 78.375,78 Euro, den Auftrag für den Aufbau erhält die Firma Iveco mit 250.004,96 Euro und den Auftrag für die feuerwehrtechnische Beladung erhält die Firma Barth mit 74.605,61 Euro.

Die Preise sind vor der Auftragsvergabe zu überprüfen.

TOP 3
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013


Aus dem Kreis der vorgeschlagenen Personen hat der Gemeinderat folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 gewählt:
TOP 4
Neubau eines Sportheims durch den ASV Pfäffingen
- Bestellung eines Erbbaurechts


Die Gemeinde Ammerbuch überlässt dem ASV Pfäffingen die für den Bau des neuen Sportheims auf dem Sportgelände Pfäffingen erforderliche Grundstücksfläche im Wege eines Erbbaurechts.

TOP 5
Einrichtung eines Ökokontos in Ammerbuch
- Entscheidung zum Aufbau des Ökokontos
- Grundsatzentscheidung über das Modell


Die Gemeinde Ammerbuch richtet ein Ökokonto ein. Der Aufbau des Ökokontos erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsempfehlungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) nach Bewertungsklassen und einem Punktemodell.

Seit der Aufnahme der Eingriffsregelung in das Baugesetz sind erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild sowie in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts bei der Abwägung zu berücksichtigen und auszugleichen. Diese Abwägung und ein daraus resultierender Ausgleich ist Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit eines Bebauungsplanes. Der Ausgleich kann über Einzelmaßnahmen im Rahmen der Erschließung des Gebietes oder über ein Ökokonto erfolgen.

Ausgleichsmaßnahmen müssen eine Verbesserung von Natur und Landschaft bewirken; Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen stellen keine Ausgleichsmaßnahme dar.

Ein Ökokonto dient der zeitlichen Entkoppelung von Eingriffen und zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen bei der Umsetzung eines Bebauungsplans oder bei Maßnahmen im Außenbereich wie zum Beispiel beim Straßen- und Wegebau. Es dient außerdem zur Dokumentation dieser Maßnahmen.

Für die Gestaltung des Ökokontos bzw. für die Auswahl der Bewertungsmethode besteht in Baden-Württemberg keine verbindliche Regelung.

Ein Ökokonto, das auf der Bewertungsmethode der LUBW basiert und zusätzlich monetär als Sondervermögen dargestellt wird, bietet nach Einschätzung der Verwaltung Vorteile. Die Rechtssicherheit dieses Modells ist gewährleistet.

TOP 6
Sonstiges, Anträge, Wünsche

6.1 Haushalt der Diakoniestation 2008


Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan für das Jahr 2008 der Diakoniestation zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Einvernehmen kann erteilt werden.

6.2 Sitzungstermine

Der Sitzungstermin am 09.06.2008 entfällt. Die nächsten Sitzungen des Gemeinderats werden voraussichtlich am 23.06.2008 und 30.06.2008 sowie am 14.07.2008 und 21.07.2008 stattfinden.


Eine nichtöffentliche Sitzung fand nicht statt.