Aktuelle Information aus der Sitzung des Gemeinderates
am 28.04.2008

TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse


Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 14.04.2008 die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Verkaufs eines Gebäudes in Ammerbuch-Entringen beschlossen.

TOP 2
Landschaftsplanung zum Flächennutzungsplan für Ammerbuch
- Billigung des Leitbildes bzw. der Entwicklungsziele


Der Gemeinderat hat den Entwurf zum Leitbild und zu den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes Ammerbuch gebilligt und festgelegt, dass die weitere Ausarbeitung der Landschaftsplanung auf der Basis der im Entwurf formulierten Grundsätze erfolgt. Das Büro Menz und Weik aus Tübingen hatte im November 2006 den Auftrag zur Erstellung des Umweltberichts zum Flächennutzungsplan sowie zur Erarbeitung des Landschaftsplanes erhalten.

Landschaftspläne sind die Instrumente der Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene. Aufgabe der Landschaftspläne ist es, orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die sich daraus ergebenden Maßnahmen darzustellen. Landschaftspläne werden in der Regel für den Außenbereich erstellt und stellen die ökologische Grundlage für die weitere Bauleitplanung dar. Um den Flächennutzungsplan der Gemeinde Ammerbuch fortschreiben zu können, ist die Erarbeitung eines Landschaftsplanes zwingend erforderlich.

Landschaftspläne umfassen Untersuchungen zu folgenden Bereichen:
- Entwicklungsziele für Natur und Landschaft
- Besonders erhaltenswerte Teile von Natur und Landschaft
- Zweckbestimmungen für Brachflächen
- besondere Festsetzungen für forstliche Nutzungen
- Durchzuführende Erschließungs-, Pflege- und sonstige Maßnahmen

Rechtliche Grundlagen für einen Landschaftsplan sind alle einschlägigen Vorgaben und Rechtsvorschriften vom Kyoto-Protokoll über die Richtlinien der Europäischen Union, des Bundes und des Landes bis hin zum Entwurf des Regionalplanes Neckar-Alb. Die darin enthaltenen Regeln werden auf die spezielle Situation in Ammerbuch übertragen.

Die Planer haben in ihrem Entwurf für die einzelnen Landschaftsräume in Ammerbuch Handlungsschwerpunkte entwickelt. Die sich aus diesen Handlungsschwerpunkten ergebenden Maßnahmen kann die Gemeinde Ammerbuch teilweise nur sehr schwer beeinflussen. Oft fehlt es am Eigentum an den Grundstücken oder auch der Möglichkeit, auf die jeweiligen Eigentümer einzuwirken. So können die Ziele zum Teil nur durch abgestimmte Planungen im Flächennutzungsplan, im Bebauungsplan und in der Straßenplanung erreicht werden.

Verschiedene Handlungsmöglichkeiten sollen als langfristige Chancen und Entwicklungsperspektiven aufgezeigt werden. Einige der ausgeführten Ziele wiederholen sich in den verschiedenen Landschaftsräumen, da für jeden Landschaftsraum ein vollständiges Konzept erarbeitet wurde, das wie ein Nachschlagewerk genutzt werden kann.

Manche der genannten Handlungsschwerpunkte stehen im Konflikt zu ökonomischen Interessen der Grundstückseigentümer, insbesondere auch der der Landwirte. Andere Ziele wiederum stehen im Konflikt zu gemeindlichen Planungsoptionen. Hier sind die städtebaulichen Prioritäten gegen die im Landschaftsplan dargelegten Belange von Natur und Landschaft abzuwägen.

Voraussichtlich werden anlässlich einer Sondersitzung am 30.06.2008 die Anregungen der Bürger und Behörden zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes erörtert.
Anlässlich einer weiteren Sitzung im Juli 2008 sollen die weiterentwickelten Entwürfe zur Landschaftsplanung sowie zum Flächennutzungsplan gebilligt werden. Im Anschluss werden die Entwürfe öffentlich ausgelegt bzw. den Behörden zur erneuten Stellungnahme übersandt. Die endgültige Fassung des Flächennutzungsplanes könnte damit voraussichtlich im Dezember 2008 beschlossen werden.

TOP 3
Sonstiges, Anträge, Wünsche


Es lagen keine Wortmeldungen vor.


Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.