Aktuelle Information aus der Sitzung des Gemeinderates
am 25.02.2008

TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse


Bürgermeister v. Ow-Wachendorf gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 21.01.2008 beschlossen hat, hinsichtlich eines Gewerbebauplatzes das Wiederkaufsrecht auszuüben. Weiter wurde über den Erwerb eines Gebäudes in Altingen Beschluss gefasst. Betreffend der Gewerbegebietsentwicklung "Hagen" wurde festgelegt, dass die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern weitergeführt und nach Möglichkeit im Laufe des Jahres 2008 die Verträge zu festgelegten Vertragsbestimmungen abgeschlossen werden sollen.

TOP 2
Regionalplan für den Bereich "Neckar Alb" (Stand 24.07.2007)
- Stellungnahme der Gemeinde im förmlichen Beteiligungsverfahren


Der Entwurf des Regionalplanes formt die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes aus; die aus Sicht des Regionalverbandes anzustrebende Siedlungsstruktur, die Freiraumstruktur sowie Trassen für die Infrastrukturentwicklung werden als Ziele und Grundsätze definiert.

Aus Sicht des Gemeinderates gehen Anspruch und Inhalt des vorgelegten Entwurfes zumindest teilweise über die ihm kraft Gesetzes zugewiesene Funktion hinaus; die Planung wird damit den besonderen Ammerbucher Belangen in Teilbereichen nicht gerecht.

Die Verwaltung wurde daher beauftragt, zu den nachfolgenden Punkten wie folgt Stellung zu nehmen:

Vorgesehen ist, Ammerbuch mit Entringen als zentralem Ort und ausschließlich Ammerbuch als Verflechtungsbereich auszuweisen.

Zwar ist die Gemeinde durchaus ländlich geprägt und weist eine entsprechende Einwohnerdichte aus; dennoch ist Ammerbuch durch seine Lage zwischen den Zentren Tübingen, Rottenburg und Herrenberg aufgrund der Autobahnnähe und der Nähe zum Ballungsraum Stuttgart sowie der guten Verkehrsanbindungen prädestiniert für den Ausbau der vorhandenen Infrastruktur, insbesondere in Bezug auf Arbeitsplätze.

Nach der Begründung des Regionalplanes erfüllen Kleinzentren im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie die Unterzentren. Der Unterschied liegt in der Größe des Verflechtungsbereiches.

Der Verflechtungsbereich besteht aus einem zentralen Ort und die mit ihm durch wirtschaftliche, kulturelle und soziale Beziehungen in wechselseitiger Abhängigkeit stehenden Siedlungen in den eigenen Gemeinden und in den Umlandgemeinden. In Ammerbuch bestehen diese Beziehungen mit den direkt angrenzenden Nachbarorten.

Ammerbuchs einzigartige Lage inmitten der drei Ober- bzw. Mittelzentren Tübingen, Herrenberg und Rottenburg führt dazu, dass das gemeindliche Entwicklungspotenzial zu Gunsten der umliegenden größeren Städte eingeschränkt wird. Dies erscheint als unangemessene Benachteiligung

Ammerbuch gehört zur Randzone um den Verdichtungsraum Stuttgart. Im Vergleich mit den anderen Klein- und Unterzentren hat Ammerbuch deutlich mehr mit dem Gros der im Entwurf ausgewiesenen Unterzentren gemeinsam als mit dem Hauptteil der Kleinzentren.

Das Raumordnungsgesetz bestimmt, dass "die großräumige und übergreifende Freiraumstruktur zu erhalten und zu entwickeln ist". In weiten Teilen geht der Entwurf darüber hinaus; Vorbehaltsflächen für Grünzüge sind sehr detailliert bis in absolute Ortsnähe festgelegt. Diese engen Grenzen beschränken die gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten auf lange Sicht.

Der Regionalplan hat den Anspruch, Infrastrukturleistungen der Ver- und Entsorgung flächendeckend sicher zu stellen und zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen beizutragen. Diesem Anspruch wird der Entwurf für Ammerbuch nicht gerecht. Danach wären gewerbliche Bauflächen nur im Siedlungsbereich (= Entringen) auszuweisen.

Die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes sieht dagegen vor, dass Gewerbeschwerpunkte in den Gemeindeteilen Altingen (Gewerbegebiet Hagen samt geplanter Erweiterung) sowie Pfäffingen (Nagolder Straße) liegen. Beide Gebiete sind durch die Ammertalbahn sowie durch die Nähe zur B 28 sowie zur A 81 hervorragend erschlossen.

In Pfäffingen hat sich auf der ehemaligen Brache an der Nagolder Straße ein florierendes Gewerbegebiet mit zahlreichen Einzelhandelsbetrieben etabliert. Nach den Regelungen des Regionalplanes zum Einzelhandel wären aufgrund des Agglomerationsverbots im Luftlinienbereich von 150 m keinerlei Erweiterungen, Umnutzungen oder Neubauten im Einzelhandels relevanten Bereich mehr möglich. Unter Berücksichtigung des aktuellen Verflechtungsbereichs wäre lediglich ein Markt mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m² für ganz Ammerbuch zulässig. Dies entspricht weder dem derzeitigen Stand noch dem künftigen Bedarf.

Ein Verzicht auf die Gewerbegebietserweiterung in Altingen sowie die Beschränkung in Pfäffingen auf den Status Quo hätten für Ammerbuch nachteilige Folgen:
Vorhandene Infrastruktureinrichtungen samt Arbeitsplätzen würden entfallen, der Versorgungsgrad würde sinken, der Anteil an Auspendlern steigen und das Verkehrsaufkommen sich erhöhen. Ammerbuch würde in immer stärkere Abhängigkeit zu den größeren Nachbarstädten geraten, seine Eigenständigkeit verlieren und zunehmend zum Schlafplatz für Arbeitnehmer der großen Metropolen werden.

Der Entwurf sieht vor, die Achse Tübingen - Ammerbuch - Herrenberg als neue Landesentwicklungsachse auszuweisen. Die Neuaufnahme soll dazu beitragen, die Anbindung an die benachbarten Mittelzentren zu verbessern und die Ost-West-Verbindung zu stärken.

Nachdem die Ortsumfahrung Entringen im Bundesverkehrswegeplan nicht berücksichtigt ist und der Verkehr weiterhin durch zwei Ortslagen (Entringen und Unterjesingen) führt, sind Ausweisungen zu vermeiden, die zu einem höheren Verkehrsaufkommen führen könnten. Dies wäre bei einer Höherstufung zur Landesentwicklungsachse zu erwarten.

Der Entwurf sieht vor, dass sich die verstärkte Siedlungsentwicklung auf Entringen als zentralen Ort konzentriert. Die Infrastruktur sowie alle öffentlichen Einrichtungen sind auf den Verflechtungsbereich des Kleinzentrums (d.h. Ammerbuch) auszurichten.

Die aktuelle Flächennutzungsplanung verfolgt jedoch andere Ziele, da die Konzentration auf Entringen in Ammerbuch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht Ziel ist und nicht umsetzbar wäre.

Die Gemeinde Ammerbuch besitzt keinen typischen Kernort. In den drei an der Ammertalbahn gelegenen Gemeindeteilen haben sich besonders folgende Funktionen entwickelt:
- Entringen als Dienstleistungsstandort
- Pfäffingen als Einzelhandelsstandort
- Altingen als Gewerbestandort


TOP 3
Festlegung der Verkaufspreise für gemeindeeigene Bauflächen


Für die gemeindeeigenen Bauplätze in den Baugebieten wurden die Nettoverkaufspreise neu festgelegt wie folgt:

Ammerbuch-Entringen 330 Euro/m2
Ammerbuch-Pfäffingen 180 Euro/m2
Amerbuch-Poltringen 260 Euro/m2
Ammerbuch-Reusten keine Festlegung
Ammerbuch-Altingen 215 Euro/m2
Ammerbuch-Breitenholz Zone II 225 Euro/m2
Zone III 215 Euro/m2

Weiter wurde der Verkaufspreis für das Grundstück Herrenberger Straße 53 auf 225,- Euro/m2 festgelegt.

Die Einkaufs- und Verkaufspreisen für innerörtliche Kleinflächen werden nicht verändert.

TOP 4
Bebauungsplan "Erweiterung Schuppengebiet Egertle" in Ammerbuch-Breitenholz
- Aufstellungsbeschluss


Für die Erweiterung des Schuppengebietes wurde das Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet.

TOP 5
Wertgrenzen für die Vergabe von Bauaufträgen mit geringen und kleineren Auftragssummen


Aufgrund eines Vorschlages des Innenministeriums Baden-Württemberg wurden folgende Wertgrenzen für die Vergabe von Baumaßnahmen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungsordnung für Lieferungen (VOL) festgelegt:
Tabelle Vergabe

TOP 6
Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2007


Der Gemeinderat hat für das Haushaltsjahr 2007 im Verwaltungshaushalt einen Haushaltsausgaberest mit 33.000 Euro für Straßenunterhaltungsmaßnahmen gebildet.
Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltseinnahmereste mit insgesamt 35.000 Euro und Haushaltsausgabereste mit insgesamt 642.632,32 Euro beschlossen.

TOP 7
Sonstiges, Anträge, Wünsche

Bürgermeister v. Ow-Wachendorf berichtete über einen Ortstermin mit der Denkmalbehörde im Gebäude Schwedenstraße 28 (Schwedenhaus). Vorrangiges Ziel der Gemeinde Ammerbuch ist es, das Gebäude im Zuge der Ortskernsanierung einer Nutzung zuzuführen. Eine öffentliche Nutzung scheidet jedoch mangels Bedarf sowie wegen der zu erwartenden Kosten und Folgekosten aus heutiger Sicht aus.


Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.