Aktuelle Information aus der Sitzung des Technischen Ausschusses
am 12.03.2007

TOP 1 Zeppelinstraße 18/2 in Ammerbuch-Entringen
- Antrag auf Nutzungsänderung
- Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre


Das Baugrundstück liegt im Bereich der Veränderungssperre "Nördliche Zeppelinstraße" in Ammerbuch-Entringen, die zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Nördliche Zeppelinstraße" erlassen wurde.

Der Technische Ausschuss hat deshalb das Einvernehmen der Gemeinde zum geplanten Bauvorhaben versagt. Weiter hat der Technische Ausschuss einer Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zugestimmt.

Der Antragsteller möchte in dem vorhandenen Gebäude einen Teil seiner Wohnung in ein Ladengeschäft umwandeln und eine Eingangstüre anbauen. Diese Veränderung des Bauwerks und der Nutzung ist damit nicht zugelassen worden.

TOP 2
Hinter dem Häusle 17 (Flst. 4063/20), Schuppengebiet "Schinderwasen" in Ammerbuch-Altingen
- Nachgenehmigung eines vorhandenen Anbaus


An dem bestehenden Schuppen wurde ein Anbau errichtet. Der Eigentümer beantragt nach einem Anhörungsverfahren des Baurechtsamts beim Landratsamt eine nachträgliche Baugenehmigung und die Zulassung verschiedener Befreiungen.

Aus grundsätzlichen Erwägungen und zur Vermeidung von Berufungsfällen hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen zur Baufensterüberschreitung mit dem Vordach und mit dem Anbau nicht erteilt. Einer Inanspruchnahme des Pflanzgebotes wurde nicht zugestimmt. Eine Duldung des bereits stehenden Anbaus wurde nicht in Aussicht gestellt.

TOP 3
Im Marxle 3 (Gewerbegebiet Hagen) in Ammerbuch-Altingen
- Befristetes Aufstellen von 3 Produktionscontainern
- Anlage von 17 Stellplätzen samt Zufahrt


Der Bauherr plant mit einer bis zum Juni 2008 vorgesehenen Befristung den Bau von Produktionscontainern auf dem Grundstück unter Inanspruchnahme des Pflanzgebots. In einem weiteren Antrag wird die Anlegung von Stellplätzen in der Pflanzgebotsfläche vorgesehen.

Der Technische Ausschuss hat das Einvernehmen zu den Bauvorhaben erteilt, unter der Voraussetzung, dass zur Absicherung der zeitlichen Begrenzung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen wird. Weitere Voraussetzung ist, dass zur nördlichen Grundstücksgrenze (Feldweg) ein Abstand von 50 cm eingehalten wird.

TOP 4
Im Egertle 15 in Ammerbuch-Breitenholz, Anbau an den bestehenden Schuppen
- Bauvoranfrage


Der Antragsteller plant die Erweiterung des bestehenden Schuppens zur Schaffung weiterer Abstellflächen für landwirtschaftliche Geräte.

Der Technische Ausschuss hat aufgrund der Privilegierung des landwirtschaftlichen Betriebes der Baufensterüberschreitung und der Überschreitung der maximalen Gebäudefläche im beauftragten Umfang zugestimmt.


Eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.


Aktuelle Information aus der Sitzung des Gemeinderates
am 12.03.2007

TOP 1
Fragestunde für jugendliche und erwachsene Einwohner


Der einzige Fragesteller erkundigte sich nach dem Ende des Sanierungszeitraums und nach dem derzeitigen Stand der Planungen im Bereich zwischen Kirchstraße und B 28 und Paulinenstraße.

Bürgermeister v. Ow-Wachendorf verwies darauf, dass mit einer Reihe von Beteiligten derzeit Gespräche über die künftige Nutzung des Geländes geführt werden und der Sanierungszeitraum bis zum Jahr 2013 läuft.

TOP 2
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse


Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 12.02.2007 beschlossen, einen Bauplatz in Abweichung von den Vergaberichtlinien zu verkaufen.

TOP 3
Gestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Ortsdurchfahrt B 28 in Ammerbuch-Entringen
- Vergabe der Bauarbeiten


Der Gemeinderat hat die Planung für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 28 in Ammerbuch-Entringen am 10.07.2006 festgestellt und die öffentliche Ausschreibung beschlossen.

Am 23.10.2006 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die gesamte Baumaßnahme im Jahr 2007 in einem Abschnitt verwirklicht werden soll.

Der Baubeginn ist für den 26.03.2007 vorgesehen. Ab dem 17.04.2007 wird die B 28 zwischen Entringen und Pfäffingen voll gesperrt. Dann beginnt zeitgleich der Umbau der Schopfenlochkurve zwischen Entringen und Pfäffingen.

Die Vollsperrungen sollen mit der Fertigstellung der Arbeiten Ende Oktober 2007 aufgehoben werden.

Die Gemeinde wickelt für das Regierungspräsidium Tübingen die Arbeiten in der Ortsdurchfahrt (Brückenerneuerung sowie Fahrbahneinbauten) ab. Der Umbau der Schopfenlochkurve erfolgt durch die Straßenbauverwaltung des Bundes.

Ausgeschrieben wurden fünf Lose. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um gemeindliche Maßnahmen. Los 1 umfasst die Gestaltungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen in der gesamten Ortsdurchfahrt. Das Los 2 betrifft die Erneuerung der Wasserleitung in der B 28. Los 1 ging mit 471.176,79 Euro an die Firma Gottlob Brodbeck aus Metzingen. Los 2 ging zum Angebotspreis von 221.336,69 Euro ebenfalls an die Firma Brodbeck aus Metzingen.

Das Los 3 betrifft die Einlegung der Gasleitung und wird von den Stadtwerken Tübingen vergeben. Die Lose 4 und 5 betreffen die Erneuerung der Käsbachbrücke in der B 28 und die Belagsarbeiten einschließlich der Fahrbahnteiler; diese Aufträge hat der Gemeinderat im Auftrag des Regierungspräsidiums an die Firmen BSN aus Reutlingen und Stumpp aus Balingen vergeben.

TOP 4
Platzgestaltung im Bereich Magnusweg und Schwedenstraße 38 in Ammerbuch-Altingen
- Vergabe der Bauarbeiten


Der Gemeinderat hat die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme am 11.12.2006 beschlossen. Der Auftrag für die Bauarbeiten im Bereich Magnusweg und Schwedenstraße 38 wurde an die Firma Garten-Beck aus Ammerbuch-Poltringen zum Bruttopreis von 459.516,62 Euro vergeben.

TOP 5
Bebauungsplan "Nördliche Zeppelinstraße" in Ammerbuch-Entringen
- Vorstellung von Planungsvarianten
- Weitere Vorgehensweise


Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurde das Planungsgebiet in drei Teilbereiche zerlegt, die unterschiedlich zu beurteilen sind.

Der Teilbereich 1 umfasst die Fläche zwischen Mädlesbrück, Eisenbahnlinie und Reustener Weg westlich der Zeppelinstraße, ohne die Wohnbebauung am Südrand dieses Gebiets.

Der Teilbereich 2 umfasst die Fläche östlich der Zeppelinstraße zwischen Gretchenstraße, Rohrbach, Mädlesbrück ohne die beiden Wohngebäude im Süden dieser Fläche.

Der Teilbereich 3 umfasst die bestehenden Wohngebäude.

Ziel der Beratung war es, die künftige bauliche Nutzung in diesen Bereichen festzulegen. Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung unterliegt bestimmten Planungsgrundsätzen:

1. Trennungsgrundsatz

Wesentlich für Entscheidungen ist der in § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz geregelte Trennungsgrundsatz, der bestimmt, dass Gebiete mit höheren zulässigen Lärmimmissionswerten von Gebieten mit geringeren zulässigen Lärmimmissionswerten zu trennen sind. Daraus sowie aus dem Gebot der Rücksichtnahme hat die Rechtsprechung entwickelt, dass Wohnbebauung und immissionsträchtige (gewerbliche) Nutzung nicht aneinander angrenzend festzusetzen sind.

2. Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

Sowohl Grundstücksnutzungen, von denen Emissionen ausgehen als auch Grundstücksnutzungen auf die Immissionen einwirken, müssen im Bestand (Gemengelage) aufeinander Rücksicht nehmen bzw. einander gegenseitig dulden.

3. Gebot der Konfliktbewältigung

Der Plangeber darf durch seine Nutzungsfestsetzungen keine Konflikte hervorrufen, die durch den Plan nicht gelöst werden. Vorhandene Konflikte sollen durch die Planung verbessert werden.

Zur Festlegung der künftigen Nutzung lagen dem Gemeinderat zwei Varianten vor:

Variante 1 sieht vor, dass in den Teilbereichen 1 und 2 jeweils ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit Immissionsgrenzwerten eines Mischgebietes festgesetzt wird. Diese Variante entspricht dem Ergebnis einer Vorberatung des Gemeinderates vom 22.05.2006, dabei wurde die Beibehaltung des Gewerbestandortes als Ziel formuliert.
Für den Teilbereich 3 ist ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Diese Festsetzung entspricht dem Bestand.

Die Variante 2 sieht für den Teilbereich 1 ein eingeschränktes Gewerbegebiet, für den Teilbereich 2 ein Mischgebiet vor. Für den Teilbereich 3 wird ein allgemeines Wohngebiet geplant.

Der Gemeinderat hat sich nach intensiver Beratung mehrheitlich für die Variante 1 entschieden. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Bereich zwischen Rohrbach und Käsbach einen städtebaulichen Entwurf erarbeiten zu lassen, wobei die genaue Abgrenzung dieses Gebiets noch zu prüfen ist. Zudem wird die Verwaltung mit den Eigentümern dieser Grundstücke Kontakt über die künftige Nutzung aufnehmen. Im Übrigen soll der Bebauungsplan für das gesamte Gebiet im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

TOP 6
Festlegung der Verkaufspreise für gemeindeeigene Bauflächen


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.02.2003 beschlossen, dass die Verkaufspreise für gemeindeeigene Bauplätze auf der Basis der Verkehrswerte des vorhergehenden Jahres festgelegt werden. Die Verkehrswerte ergeben sich aus den durchschnittlich tatsächlich erzielten Kaufpreisen. Dabei wurde auch festgelegt, dass der Verkehrswert nach Abzug eines fünfprozentigen Förderbetrages für die Bauverpflichtung auf den darunter liegenden 5-Euro-Betrag geglättet wird. Der Gemeinderat hat den Verkaufspreis in Poltringen um 5 Euro auf 230 Euro pro Quadratmeter und in Altingen um 10 Euro auf 215 Euro pro Quadratmeter erhöht.

Alle anderen Preise bleiben unverändert.

Damit gelten ab dem 13.03.2007 folgende Netto-Verkaufspreise pro Quadratmeter Grundstücksfläche (gegebenenfalls abzüglich Förderbeitrag für Kinder) gemäß den Bauplatzvergaberichtlinien:
1.
Ammerbuch-Entringen
330 Euro/m2
2.
Ammerbuch-Pfäffingen
180 Euro/m2
3.
Ammerbuch-Poltringen
230 Euro/m2
4.
Ammerbuch-Reusten
keine Festlegung
5.
Ammerbuch-Altingen
215 Euro/m2
6.
Ammerbuch-Breitenholz
Zone II   235 Euro/m2
6.
Ammerbuch-Breitenholz
Zone III  225 Euro/m2

Die Einkaufs- und Verkaufspreise für innerörtliche Kleinflächen werden nicht geändert. Es gelten die mit Beschluss vom 14.03.2005 festgelegten Preise:
in Entringen
145 Euro/m2
in allen anderen Gemeindeteilen
100 Euro/m2

Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.