TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 09. Mai 2005 zwei Beschlüsse in Grundstücksangelegenheiten im Sanierungsgebiet Altingen gefasst.
TOP 2
Vorstellung des Ökokontos der Stadt Rottenburg
Die Einführung eines Ökokontos eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit Eingriffe in die Landschaft zeitlich und räumlich voneinander getrennt auszugleichen.
Voraussetzung dafür ist eine Bestandsaufnahme und eine Beschreibung der Ziele, die mit den Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Landschaft erreicht werden sollen. Diese Planungen sind die Handlungsgrundlage für alle grünordnerischen Maßnahmen und dienen als Grundlage für ein Ökokonto.
Eine solche Bestandsaufnahme ist für Ammerbuch nicht vorhanden. Alle bereits bestehenden Planungen und die noch zu erarbeitenden Planungen sollten daher zur Landschaftsplanungskonzeption zusammengefasst und zum Landschaftsplan hin entwickelt werden. Dieser ist zugleich Voraussetzung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Aufgrund der erweiterten Vorschriften des Baugesetzbuches ist es möglich, Eingriffe in die Landschaft (beispielsweise durch die Erschließung eines Baugebietes) auszugleichen.
Die Regelung des Baugesetzbuches sieht weiter vor, dass die Ausgleichsmaßnahmen den Grundstücken im Baugebiet zugeordnet und die Kosten dafür von den Grundstückseigentümern bzw. dem Vorhabensträger zu tragen sind.
Mit der zeitlichen und räumlichen Abkoppelung von Ausgleich und Eingriff können nunmehr Ausgleichsmaßnahmen schon weit vor der Baumaßnahme verwirklicht werden. Diese bereits verwirklichten Ausgleichsmaßnahmen können verzinst werden; sie können den Grundstücken eines Baugebietes, auf dem ein Eingriff bevorsteht, zugeordnet werden und somit vom "Konto" der Ausgleichsmaßnahme (Ökokonto) abgebucht werden.
Herr Bürgermeister Dr. Keppel aus Rottenburg hat am Beispiel der Stadt Rottenburg die Funktionsweise des dortigen Ökokontos erklärt und anhand von Bild- und Zahlenmaterial sehr aufschlussreich dargestellt.
Der Gemeinderat beschloss als ersten Schritt zunächst eine Landschaftskonzeption für die Gemeinde Ammerbuch zu erarbeiten. Hierzu sollen Vorschlagslisten in den Ortschaften erarbeitet werden.
TOP 3
Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2005/06 und 2006/07 -
Beschluss über die Neufestsetzung
Der Gemeinderat hat sich, wie bisher, wieder für die Übernahme der Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände für die Festsetzung der Elternbeiträge entschieden. Für die Angebotsform "verlängerte Öffnungszeiten" wird dabei ein Zuschlag in Höhe von 15 Prozent zu den Beiträgen für den Regelkindergarten erhoben.
Die Elternbeiträge werden künftig 11-mal im Jahr - beitragsfrei ist der Monat August -erhoben; sie haben folgende Höhe:
Im Regelkindergarten: |
2005/06 |
2006/07 |
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind |
82,00 Euro |
84,00 Euro |
für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
62,00 Euro |
64,00 Euro |
für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
41,00 Euro |
43,00 Euro |
für ein Kind aus einer Familie mit 4 u. mehr Kindern unter 18 Jahren |
14,00 Euro |
14,00 Euro |
Verlängerte Öffnungszeiten |
2005/06 |
2006/07 |
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind |
94,00 Euro |
96,60 Euro |
für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
71,50 Euro |
74,00 Euro |
für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
47,65 Euro |
49,00 Euro |
für ein Kind aus einer Familie mit 4 u. mehr Kindern unter 18 Jahren |
16,30 Euro |
16,30 Euro |
TOP 4
Kleinkindbetreuung in der Gemeinde Ammerbuch
Vorstellung des Umfrageergebnisses
Möglichkeiten zur Aufnahme in den Kindergärten
Am 28.06.2004 hat der Gemeinderat die Bedarfsplanung für Einrichtungen zur Betreuung von Kindern in Ammerbuch verabschiedet und die Verwaltung beauftragt, den Bedarf für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in Ammerbuch zu ermitteln.
Die Verwaltung hat dem Gemeinderat die Ergebnisse der Umfrage umfassend erläutert. Weiter wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Aufnahme von Kleinkindern erörtert (altersgemischte Gruppen und separate Kleinkindgruppen) sowie die Kosten hierfür gegenübergestellt.
Der Gemeinderat hat folgendes beschlossen:
- In Kindergärten, in denen keine komplette Gruppe geschlossen werden kann, können altersgemischte Gruppen eingerichtet werden.
Altersgemischte Gruppen werden in den Fällen eingerichtet, in denen jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres Gruppen unterbesetzt sind und absehbar bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres noch entsprechend Plätze frei sind.
- Aus pädagogischen Gründen werden zunächst Kinder ab 2 Jahren aufgenommen.
- Es sollen keine Kinder in separate Kleinkindgruppen aufgenommen werden.
- Bei der Zusage für einen Platz in einer altersgemischten Gruppe sollen Kleinkinder, deren Eltern die im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) aufgenommenen Kriterien (§ 24 Abs. 3 SGB VIII) erfüllen, bevorzugt aufgenommen werden.
- Der Elternbeitrag für die Betreuung eines Kleinkindes setzt sich aus dem Elternbeitrag für den Kindergarten (gemäß Sozialstaffelung der in der Familie lebenden Kinder) zuzüglich 100 Euro für den Mehrbedarf an Fachkräften zusammen.
TOP 5
Kindergarten-Bedarfsplanung für den Gemeindeteil Pfäffingen
Beschluss über die Zusammenführung der beiden Kindergärten und die Übernahme der Kindergartengruppen durch die Ev. Kirchengemeinde Pfäffingen
Der Gemeinderat hat beschlossen, zum Kindergartenjahr 2006/07 den Ev. Kindergarten im Herrschaftsgarten und den kommunalen Kindergarten in der Michaelstraße im Gebäude in der Michaelstraße zusammenzuführen. Träger dieses Kindergartens wird die Ev. Kirchengemeinde Pfäffingen sein.
TOP 6
Flurbereinigung Herrenberg - Gültstein (Südumfahrung)
Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Ammerbuch und der Stadt Herrenberg
Der Gemeinderat hat dieser Grenzänderung zugestimmt. Die Gemeinde Ammerbuch gibt von der Gemarkung Altingen 31.291 m² an die Stadt Herrenberg ab und erhält gleichzeitig die gleiche Fläche von der Stadt Herrenberg zurück.
Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.