Infoblatt: So lesen Sie einen Bebauungsplan
Wer ein Grundstück bebauen oder sich über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens in der Nachbarschaft informieren möchte, steht oft vor einem Problem. Denn für Laien sind die baurechtlichen Vorschriften nicht immer einfach zu verstehen.
Handelt es sich bei dem Baugrundstück z.B. um eine Baulücke, sind vor allem die vorgeschriebenen Abstandsflächen von Interesse: Die Größe des Wunschhauses kann dadurch erheblich eingeschränkt werden. Diese Abstandsflächen, d.h. der Abstand der Außenwand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze, sind in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg festgelegt.
Handelt es sich dagegen um ein neues Baugebiet, dann ist nicht nur interessant, wie und wo man bauen darf, sondern auch, wie das Gebiet später einmal aussehen wird: Werden dort nur Einfamilienhäuser gebaut oder kann es passieren, dass eines Tages ein Gewerbebetrieb oder ein größerer Wohnblock nebenan errichtet wird?
Im Bebauungsplan, bestehend aus einem Textteil und einem Plan, findet man die nötigen Informationen, Sie werden in der Regel in einer Tabelle, der sogenannten Nutzungsschablone, im Plan dargestellt:
Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird z.B. vorgeschrieben, ob ein Baugebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) darstellt, ob ein Gewerbegebiet (GE) vorgesehen ist oder ob dort ein Mischgebiet (MI) aus Wohnen und Gewerbe entstehen soll.
Außerdem kann das zulässige Maß der Bebauung festgesetzt werden.
Hierzu gehört u.a. die Grundflächenzahl (GRZ): Eine GRZ von z.B. 0,4 bedeutet, dass maximal 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Vollgeschossfläche zulässig sind: Bei einer GFZ von 0,8 darf die Fläche aller Vollgeschosse maximal 80 % der Grundstücksfläche betragen.
Zusätzlich kann die Anzahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe (Firsthöhe und Traufhöhe) vorgeschrieben werden.
Ist im Bebauungsplan eine offene Bauweise (o) vorgeschrieben, dürfen Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Im Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser (E), nur Doppelhäuser (D), nur Hausgruppen (H) oder nur zwei dieser Hausformen (z.B. ED) zulässig sind.
Bei der geschlossenen Bauweise (g) hingegen werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet.
Ebenfalls von großer Bedeutung sind Baulinien und Baugrenzen:
Auf Baulinien muss zwingend mit einer Seite des Gebäudes gebaut werden. Baugrenzen dürfen mit dem Gebäude nicht überschritten, müssen aber auch nicht berührt werden.
Oft enthält ein Bebauungsplan auch weitere Festsetzungen wie
- die Dachneigung,
- die Art der Dacheindeckung
- die Hauptfirstrichtung oder auch
- Bepflanzungsvorschriften.
Wer sich für einen Bauplatz interessiert oder als Angrenzer durch ein Bauvorhaben tangiert wird, kann den jeweils gültigen Bebauungsplan auf Anfrage bei der Gemeinde Ammerbuch in Ammerbuch-Entringen, Kirchstraße 6 (Bauamt) einsehen.
Gemeinde Ammerbuch, Bauamt