Infoblatt: Wozu dienen Bebauungspläne ?
Ohne Baugebiete keine Bauplätze
Seit den 1960er Jahren sind unsere Gemeinden erheblich gewachsen. In den 1970er und 1980er Jahren wurden große Baugebiete ausgewiesen um für die Bevölkerung Bauplätze bereit zu stellen. Diese Gebiete sind inzwischen weitgehend bebaut. Zwar besteht weiterhin Bedarf an Bauland, es hat aber ein Nachdenken über den Flächenverbrauch eingesetzt. In Zukunft sollten daher eher kleinere Gebiete als Neubaugebiete ausgewiesen werden und die innerörtlichen Bereiche gestärkt sowie Lücken geschlossen werden.
Wer ist dafür zuständig?
Die Gemeinden und Städte haben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung auch die Aufgabe, bei wachsender Bevölkerung und knappem Wohnraum Baugebiete auszuweisen. Dies geschieht durch das Bebauungsplanverfahren. Häufig wird parallel ein Umlegungsverfahren zur Bodenneuordnung durchgeführt.
Wie wird eine Außenbereichsfläche zum Bauplatz?
Die Gemeinde überplant bei Bedarf im Rahmen ihrer Planungshoheit einen Bereich, der im Flächennutzungsplan dafür vorgesehen ist. Dies kann als Wohngebiet, Gewerbegebiet oder als Mischgebiet ausgewiesen werden. In einem geregelten Verfahren werden alle Aspekte, die dieses Gebiet betreffen mit den Fachbehörden und der Bevölkerung erörtert und in den Plan eingearbeitet.
Der Gemeinderat entscheidet zunächst über Entwürfe und zum Abschluss des Verfahrens über den fertigen Bebauungsplan, der als Satzung beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Damit gelten die Regeln des Bebauungsplanes für alle zukünftigen Bauherren im Baugenehmigungsverfahren.
Bei der Bodenneuordnung entstehen sowohl die neuen Bauplätze als auch die Straßen, Wege, Plätze und Flächen für sonstige öffentliche Belange.
Was ist Erschließung?
Die Gemeinde legt Leitungen für Frischwasser und für Abwasser und baut die notwendigen Straßen mit Gehwegen. Für diese Leistungen der Gemeinde werden Erschließungskosten erhoben. Außerdem führt die Gemeinde die Verhandlungen mit dem Stromversorgungsunternehmen und dem Telekommunikationsanbieter, damit alle Anschlüsse bereit sind.
Nach Abschluss der Verfahrensschritte (Bebauungsplan, Umlegung, Erschließung) können die neu entstandenen Bauplätze bebaut werden.
Gemeinde Ammerbuch, Bauamt