Infoblatt
Bauplätze von der Gemeinde Ammerbuch


Wer bekommt in Ammerbuch einen Gemeindebauplatz?

In den Vergaberichtlinien 2002 hat der Gemeinderat festgelegt, dass Bauplatzinteressenten, die seit 3 Jahren hier wohnen oder arbeiten oder in den letzten 10 Jahren 3 Jahre hier gewohnt haben, berechtigt sind, einen Bauplatz von der Gemeinde zu erwerben.

Sie sind interessiert?

Dann setzen Sie sich mit Frau Penka vom Bauamt, Tel. 07073/9171-53, Fax: 07073/9171-71, E-Mail: s.penka@ammerbuch.de in Verbindung.

Wer entscheidet, ob ich einen Bauplatz erhalte?

Sofern Sie die Bauplatzvergaberichtlinien erfüllen, entscheidet die Verwaltung über den Verkauf des Bauplatzes, ansonsten der Gemeinderat.
Nach der Zusage muss der Kaufvertrag innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden, sonst verfällt die Zusage und das Grundstück ist wieder frei verkäuflich.

Wie erfolgt dann der Kauf?

Bei einem Termin beim Ammerbucher Notar wird der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen. Alle Vertragsbeteiligten nehmen in der Regel teil.

Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?

Die Bauplätze sind zwischen 300 und 750 m² groß. Der Preis pro m² liegt in Ammerbuch zwischen 180 €/m² in Ammerbuch-Pfäffingen und 330 €/m² in Ammerbuch-Entringen.

Dazu kommen die Erschließungskosten für den Anschluss an Kanal, Kläranlage, Wasser und Straße in unterschiedlicher Höhe.

Außerdem fallen noch Grunderwerbssteuer (3,5 % ans Finanzamt) und Notargebühren (ca. 1,5 % des Kaufpreises) an.

Wann muss ich zahlen?

Der Kaufpreis wird einen Monat nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.

Ab wann darf ich bauen?

Nachdem ein Bauantrag beim Bauamt gestellt und dieser vom Landratsamt Tübingen (Baurechtsamt) positiv beschieden wurde.

Bis wann muss ich gebaut haben?

Die Gemeinde vereinbart im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung mit Wiederkaufsrecht. Danach muss innerhalb von 5 Jahren nach dem notariellen Kaufvertrag ein bezugsfertiges Wohnhaus erstellt werden.

Wann steht mir die Kinderförderung zu?

Die Gemeinde Ammerbuch gewährt im Einzelfall eine Kinderförderung. Ein Rechtsanspruch auf diesen Förderbeitrag besteht aber nicht. Er beträgt:

für das 1. Kind 1.600,- Euro
für das 2. Kind 1.800,- Euro
und ab dem 3. Kind 2.000,- Euro je Kind.

Gewährt wird der o. g. Förderbetrag, sobald das Wohnhaus bzw. die Hauptwohnung vom Käufer selbst bezogen wird. Die Auszahlung erfolgt innerhalb eines Monats nach Vorlage des Nachweises über die Eigennutzung. Berücksichtigt werden dabei nur Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für die der Bewerber zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags nachweislich Kindergeld bezieht.

Sonst noch Fragen?

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Penka vom Bauamt,
Tel. 07073/9171-53, Fax: 07073/9171-71, E-Mail: s.penka@ammerbuch.de gerne zur Verfügung.