Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde Ammerbuch die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Gemeindegebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörenden Begründung werden die Ziele der Planung und die Darstellungen des Flächennutzungsplans erklärt.
An dieser Stelle wird in loser Folge über den neuesten Stand der Planungen sowie über interessante Details berichtet.
Flächennutzungspläne der Ammerbucher Gemeindeteile als .pdf-Dateien:
Ihre Ansprechpartner zum Thema Flächennutzungsplanung:
- Für inhaltliche Fragen sowie für Fragen zum Verfahrensstand
Frau Wurster, Bauamt (dienstags und freitags)
Tel. 07073/9171-55; E-Mail y.wurster@ammerbuch.de
- Für grundsätzliche Fragen
Frau Rauscher, Hauptamt
(Tel. 07073/9171-50; E-Mail g.rauscher@ammerbuch.de
- Für Fragen zur Landschaftsplanung
Frau Langer, Bauamt (montags bis donnerstags)
Tel. 07073/9171-54; E-Mail s.langer@ammerbuch.de
Abschießende Informationen zur Flächennutzungsplanung für Ammerbuch
In rund zweieinhalb Jahren ist es gelungen, die Überarbeitung der ersten Flächennutzungsplanung Ammerbuchs aus dem Jahr 1990 auf den Weg zu bringen.
Mit Schreiben vom 05.05.2009 hat das Landratsamt Tübingen den vom Gemeinderat am 01.12.2008 beschlossenen Plan genehmigt.
Ergänzend zur Amtlichen Bekanntmachung wollen wir Sie hier über Inhalte und Wirkungen des neuen Flächennutzungsplanes informieren.
Aufgabe eines Flächennutzungsplanes (FNP) ist es, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Zeitlich ist der FNP beschränkt auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde, somit auf einen Planungshorizont von etwa 15 Jahren.
Der FNP muss sich in sämtliche Fachplanungen einordnen. Nach der neuen Rechtslage sind die Umweltbelange im Verfahren besonders zu berücksichtigen.
Wesentliche Inhalte eines FNP sind
- Darstellung der vorhandenen Topografie und Landschaft
- Darstellung aller vorhandenen und geplanten Wohn- und Gewerbeflächen
- Darstellung sämtlicher Schutzgebiete
- Darstellung diverser Fachplanungen, z.B. Verkehrsflächen
- Darstellung der geplanten Ausgleichsflächen
- Entwicklungspotenzial der Gemeinde, z.B. Bevölkerungsdaten
Der FNP hat folgende Wirkungen:
- Selbstbindung der Gemeinde
- Anpassungspflicht öffentlicher Planungsträger
- Entwicklungsgebot für Bebauungspläne
- Öffentlicher Belang mit gewisser Steuerungsfunktion im Außenbereich
- Grundlage für Entwicklungssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB
- Voraussetzung für Vorkaufsrechte nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
Die Grundlagen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurden mit der Gemeindeentwicklungsplanung 2015 geschaffen. Dafür wurden in den Jahren 2001 bis 2003 unter Beteiligung der Öffentlichkeit Leitbilder, Ziele und Maßnahmen definiert. Insbesondere wurde das Ziel formuliert, ökonomische Effizienz und soziale Gerechtigkeit unter Beachtung der ökologischen Nachhaltigkeit zu erreichen.
Zur Einbindung der vorhandenen, in weiten Bereichen hochwertigen Umwelt wurde ein Landschaftsplan samt Maßnahmenkonzept erstellt.
Beginnend mit einer Klausurtagung am 28.10.2005 wurde in zahlreichen öffentlichen Sitzungen und Informationsveranstaltungen in den Jahren 2006 bis 2008 die künftige Ausweisung diverser Bauflächen erörtert. Maßgabe aller Planungen war es, den Flächenverbrauch zu begrenzen und dennoch eine sinnvolle Entwicklung aller sechs Ammerbucher Ortsteile zu ermöglichen.
Die Ausmaße von Wohn- und Gewerbepotenzialen im Allgemeinen und die Lage der Flächen im Einzelnen wurde intensiv erörtert. Es ist sehr erfreulich, dass sowohl der Vorentwurf als auch der Entwurf zum aktuell vorliegenden Flächennutzungsplan vom Gemeinderat jeweils einstimmig beschlossen wurden.
Mit insgesamt 20,2 ha gewerblicher Flächen und 14,8 ha Wohnbauflächen bildet der nun vorliegende Plan eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung von Ammerbuch. Zur Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen wurden zwei mögliche Flächen planerisch offen gehalten.
Die Planungsbüros Nachtrieb und Weigel aus Rottenburg bzw. Menz und Weik aus Tübingen gewährleisteten mit ihrer Erfahrung und Kompetenz die zielstrebige Umsetzung der Planungsvorgaben in einem rechtlich sehr komplexen Verfahren.
Am 01.12.2008 wurde das Planwerk vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung verabschiedet und am 17.02.2009 dem Landratsamt Tübingen zur Genehmigung vorgelegt. Die Planung wurde nach erteilter Genehmigung vom 05.05.2009 und öffentlicher Bekanntmachung am 28.05.2009 rechtsverbindlich.
Ammerbuch, 28.05.2009
Flächennutzungsplan für Ammerbuch
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (21.01. - 22.02.2008)
- Planersprechstunde (15.02.2008)
Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat in seiner öffentlichen Sitzung am
01.10.2007 den Vorentwurf des Flächenutzungsplanes gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen.
Der Vorentwurf liegt in der Zeit von Montag, 21.01.2008 bis Freitag, 22.02.2008, je einschließlich, im Rathaus in Ammerbuch-Entringen, Kirchstraße 6, Bauamt, 2. OG, während der Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus (montags bis freitags von 9.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 14.00 - 18.30 Uhr).
Am Freitag, den 15.02.2008 in der Zeit von 16.00 - 19.00 Uhr stehen die Planer - Herr Weigel vom Büro Nachtrieb und Weigel aus Rottenburg (Flächennutzungsplanung) sowie Herr Menz vom Büro Menz und Weik aus Tübingen (Umweltbericht und Landschaftsplanung) - im Rathaus Entringen (2. OG) für Fragen zur Verfügung.
Derzeit liegen noch keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Der Vorentwurf des Umweltberichts wurde aber bereits erarbeitet und wird ebenfalls öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Für Fragen stehen Ihnen Frau Langer bzw. Frau Wurster unter der Telefonnummer 07073 / 9171-54 bzw. -55 zur Verfügung.
Bürgermeisteramt Ammerbuch, Bauamt
Am
29.01.2007 fand im Bürgerhaus Kelter in Ammerbuch-Entringen eine gemeinsame Informationsveranstaltung für den Gemeinderat und die Ortschaftsräte sowie für die Öffentlichkeit statt.
Bürgermeister von Ow-Wachendorf nahm Bezug auf die öffentlichen Gemeinderatssitzungen am 23.10.2006 bzw. am 11.12.2006, in denen die Grundlagen der weiteren Entwicklung für Siedlungsflächen bzw. für Gewerbeflächen erörtert wurden.
Herr Weigel vom Planungsbüro Nachtrieb und Weigel aus Rottenburg stellte anhand von Luftbildern und Übersichtslageplänen die aktuelle Situation dar. Er informierte über den Inhalt des noch gültigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1990 sowie über die Entwicklungsplanung aus dem Jahr 2003.
Bezüglich der künftigen Entwicklung für Ammerbuch ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung zu entscheiden, inwieweit ein Bevölkerungswachstum angestrebt wird.
Basierend auf den Prognosen des Statistischen Landesamtes und des Berlin-Instituts sowie aufgrund der in Ammerbuch vorhandenen Baulücken gehen das Planungsbüro und die Verwaltung von einem zusätzlichen Bedarf an Wohnflächen im heutigen Außenbereich in einer Größenordnung von ca. 10 ha für den Planungszeitraum bis 2020 aus.
Der Bedarf an gewerblichen Flächen im gleichen Planungszeitraum dürfte bei etwa 20 ha liegen.
Im Lauf des Jahres 2007 wird sich der Gemeinderat mit dem Bestand an Baulücken sowie mit dem künftigen Umgang mit diesen Flächen intensiv beschäftigen.
Basierend auf den o.g. Annahmen wurde im März 2007 im Rahmen eines Scoping-Termins der Untersuchungsumfang für die Umweltprüfung als Basis der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung mit den Fachbehörden abgestimmt.
Nun erfolgt die weitere Grundlagenerhebung seitens der Planungsbüros.
Seitens der Verwaltung wird angestrebt, das Planungsverfahren bis Ende 2008 abzuschließen.
Mitarbeiter des mit der Landschaftsplanung beuaftragten Büros Menz & Weik aus Tübingen werden im Lauf der
Monate Mai und Juni 2007 Kartierungsarbeiten vor Ort durchführen.
Ziel ist eine Bestandserhebung in allen entwicklungsrelevanten Bereichen.
Das mit der Flächennutzungsplanung beauftragte Büro Nachtrieb und Weigel aus Rottenburg prüft derzeit die in der Gemeindeentwicklungsplanung dargestellten Potenziale sowie vorhandene Baulücken.
Eine Präsentation der Ergebnisse soll im Gemeinderat möglichst noch vor der Sommerpause 2007 erfolgen.
Beteiligte Planungsbüros:
Planungsbüro Flächennutzungsplan: Nachtrieb und Weigel, Rottenburg
Planungsbüro Landschaftsplan: Menz und Weik, Tübingen
27.03.2007